Edelkrebs

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Edelkrebs

Edelkrebs (Astacus astacus)

Systematik
Unterordnung: Pleocyemata
Teilordnung: Großkrebse (Astacidea)
Überfamilie: Flusskrebse (Astacoidea)
Familie: Astacidae
Gattung: Astacus
Art: Edelkrebs
Wissenschaftlicher Name
Astacus astacus
(Linnaeus, 1758)

Der Edelkrebs oder Europäische Flusskrebs (Astacus astacus, alte Synonyme: Cancer astacus, Astacus fluviatilis), kurz auch Flusskrebs (alternativer lateinischer Name auch Cancer fluviatilis),[1] ist die größte unter den in Europa heimischen Krebsarten. Die Flusskrebs-Art wird 15 bis 20 Jahre alt. Der wissenschaftliche Artname ist vom altgriechischen Wort astakos („Krebs“) abgeleitet.

Beschreibung

Der Edelkrebs kann bis zu 20 cm (von Kopf- bis Schwanzspitze) groß werden und ein Gewicht von bis zu 350 g erreichen. Am Kopf sitzen zwei Fühlerpaare, wovon eines etwa 1/3 der Länge des Körpers hat. Das zweite Paar ist sehr kurz und nur aus der Nähe zu erkennen. Um die Augen herum befinden sich zwei Paar hörnerähnliche Gebilde (Postorbitalleisten), die die Augen schützen. Der Edelkrebs besitzt zwei Scheren, die zum Festhalten der Beute und zur Verteidigung dienen. Der Körper ist meist dunkelbraun bis rotbraun, es kommen aber auch blaue Tiere vor. Der Kopf- und Rückenpanzer ist spitz auslaufend. Scherenunterseiten und -gelenke sind rot (wichtiges Unterscheidungsmerkmal zu anderen Flusskrebsarten).

Charakteristische rote Scherenunterseite
Farbvarianten des Edelkrebs

Geschlechtserkennung

Beim Männchen sind die letzten zwei Paare Schwimmfüßchen zu Begattungsorganen (Gonopoden) umgebildet. Diese Füße der vordersten beiden Hinterleibssegmente werden nach vorne geklappt getragen, sodass sie die (kleine) Geschlechtsöffnung (zwischen den letzten und vorletzten Beinpaaransätzen an der Unterseite des Thorax) komplett verbergen. Der Hinterleib (Abdomen) ist am Ansatz schmaler als der Thorax. Im direkten Vergleich zwischen Männchen und Weibchen hat das Männchen ein deutlich schmaleres Abdomen. Dieser Unterschied ist besonders deutlich von oben zu erkennen.[2][3]

Männchen und Weibchen des Edelkrebses

Das Weibchen erkennt man am besten, wenn es Eier an der Bauchunterseite (ventral) trägt, ansonsten an den Eileiteröffnungen (Gonoporen) an der Basis des dritten Schreitbeinpaares. Beim Weibchen ist die Geschlechtsöffnung (zwischen den letzten und vorletzten Beinpaaransätzen an der Unterseite des Thorax) relativ klein und liegt offen zutage. Die Geschlechtsöffnung des Männchens am 5. Schreitbein ist deutlich als weißer, weicher Hügel zu erkennen. Alle Schwimmfüße werden nach hinten getragen. Das Abdomen hat am Ansatz nahezu die gleiche Breite wie der Thorax. Die Männchen haben breitere und größere Scheren. Weibchen sind deutlich kleiner. Die Geschlechtsreife erreichen sie mit drei Jahren.

Vermehrung

Paarung

Bei sinkenden Wassertemperaturen im Herbst erfolgt die Paarung. Dabei werden die Weibchen von den Männchen mit den Scheren festgehalten und auf den Rücken oder in Seitenlage gedreht. Die Weibchen sind bei Paarungsbereitschaft kooperativ, sodass auch weitaus kleinere Männchen in der Lage sind, körperlich überlegene Weibchen zu begatten. Bei dieser Begattung heften die Männchen mit ihren Befruchtungsbeinchen (Gonopoden), kleine weiße, etwa 1 mm starke stäbchenförmige Samenpakete mit Hülle (Spermatophoren) an den Weibchen an. Diese sind meist bauchunterseitig (ventral), zwischen den letzten Schreitbeinen oder am Schwanzfächer zu finden.

Die Eier, 50 bis 400 Stück, werden vom Weibchen 26 Wochen unter dem eingeschlagenen Hinterleib getragen.

Larven und Jungkrebse

Zwischen Mai und Juni schlüpfen die fast vollständig entwickelten Krebslarven, die während der ersten Tage einen Dottersack haben. Die kleinen Krebse sind fast durchsichtig und häuten sich nach etwa zehn Tagen zum ersten Mal. Die Jungkrebse bleiben ein paar Tage beim Muttertier. Allerdings entwickeln sich höchstens 10 bis 20 % der Eier bis zum Jungkrebs.

Im ersten Jahr finden 7 bis 10 Häutungen statt, im zweiten Jahr 4 bis 5 Häutungen. Im dritten Jahr sind es noch 2 bis 3 Häutungen.

Lebensraum

Der Edelkrebs bevorzugt sommerwarme, nährstoffreiche Gewässer der Niederung, er ist aber auch in Fließgewässern höherer Lagen zu finden. Die Sommertemperaturen müssen für 2 bis 3 Monate 16 °C erreichen, anderenfalls findet keine Entwicklung der Geschlechtsteile (Gonaden) und damit keine Vermehrung statt. Sehr schlammige Gewässer meidet der Krebs, da er gerne Wohnhöhlen gräbt. Diese werden in den Uferböschungen angelegt oder aber unter Steinen, Wurzeln und totem Holz. Er reagiert empfindlich auf chemische Verschmutzung, besonders auf Insektizide. Er hält keinen Winterschlaf, sondern ruht nur einige Wochen.[4]

Verbreitung

Historisch kommt der Edelkrebs in fast ganz Europa vor. Er fehlt nur auf der Iberischen Halbinsel, in Nordengland und Irland.

Gefährdung

Der Edelkrebs wird allgemein durch den naturfernen Gewässerbau und die Schadstoffbelastung der Gewässer erheblich zurückgedrängt. Die stärkste Bedrohung stellt jedoch die Krebspest dar.[5] Die Krebspest wurde durch die Ansiedlung amerikanischer Flusskrebsarten (z. B. Signalkrebs oder Kamberkrebs) eingeschleppt. Diese Krebsarten sind Wirte für den Erreger, im Gegensatz zum Edelkrebs sterben sie aber nur in Ausnahmefällen daran.[6] Die Konkurrenzüberlegenheit dieser neuen Arten hat die Situation zusätzlich verschärft und den Edelkrebs in fast allen europäischen Ländern so extrem dezimiert, dass er in Mitteleuropa nur noch in wenigen Inselbiotopen zu finden ist.

Die Gefährdungssituation wird in einigen Roten Listen gefährdeter Tierarten ausgewiesen. Die Weltnaturschutzorganisation IUCN stellt den Gesamtbestand in der Ausgabe 2009 der Roten Liste in die Kategorie gefährdet („Vulnerable“). In Deutschland wird der Edelkrebs in der nationalen Roten Liste als vom Aussterben bedroht (Kat. 1) beurteilt. Die Schweiz gibt ihn als gefährdet (Kat. 3) an. Der Edelkrebs ist in Österreich zum „Fisch des Jahres“ 2019 ernannt worden.

Schutzmaßnahmen

In der Berner Konvention wurde der Edelkrebs zu einer geschützten Art mit einer an die Gefährdungssituation anzupassenden Nutzung erklärt. Durch die Übernahme dieser Bestimmung in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Nr. 92/43/EWG bzw. der Neufassung Nr. 2006/105/EG, Anhang V der Europäischen Union, deren Weiterverwendung im deutschen Bundesnaturschutzgesetz, wo die Art als streng geschützt ausgewiesen wird, und über die Listung in der Bundesartenschutzverordnung werden besondere Schutzmaßnahmen in Hinblick auf die Nutzung eröffnet. So ist der Fang wildlebender Edelkrebse ohne behördliche Genehmigung in Deutschland nicht gestattet.

Gelegentlich wird über Wiederansiedlungsprojekte berichtet.

Die Schweiz stellt diese Krebsart in Anhang 1[7] der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei („VBGF“) in die Gefährdungskategorie 3 und bezeichnet sie damit als gefährdet. Diese Kategorisierung ermöglicht an die Situation angepasste und ihr entsprechende Schutzmaßnahmen.

Siehe auch

Weblinks

Commons: Edelkrebs – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Vgl. Otto Zekert (Hrsg.): Dispensatorium pro pharmacopoeis Viennensibus in Austria 1570. Hrsg. vom österreichischen Apothekerverein und der Gesellschaft für Geschichte der Pharmazie. Deutscher Apotheker-Verlag Hans Hösel, Berlin 1938, S. 137.
  2. Chucholl, C. & Dehus, P. (2011): Flusskrebse in Baden-Württemberg. Fischereiforschungsstelle Baden-Württemberg (FFS), Langenargen, 92 Seiten
  3. Chucholl, C. & Blank, S. & Brinker, A. (2017): Der Schutz der Flusskrebse - Ein Leitfaden. Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Stuttgart, 84 Seiten
  4. math.hu-berlin.de/~teschke/krebs.htm – Der Nationalpark Jasmund - Edelkrebse auf Rügen im Herthasee
  5. Dietrich Blanke: Flusskrebse in Niedersachsen In: Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, 1998, Heft 6, 146–174
  6. Entwicklung einer molekularbiologischen Methode zum Nachweis des Krebspesterregers Aphanomyces astaci SCHIKORA in nordamerikanischen Flusskrebsen (Pacifastacus leniusculus; Orconectes limosus; Procambarus clarkii) (PDF; 9,4 MB)
  7. Anhang 1 Einheimische Arten von Fischen und Krebsen der Schweiz. In: Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Abgerufen am 25. Januar 2010.