Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
Der Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie hat 1994 die vorhergehenden Facharztbezeichnungen Facharzt für Psychiatrie sowie den Nervenarzt (als kombinierte Facharztausbildung aus Psychiatrie und Neurologie) ersetzt. Seitdem ist die Psychotherapie ein verpflichtender Teil der Facharztausbildung der Psychiater.
Das Fachgebiet des Psychiaters umfasst die Vorbeugung, Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation von psychischen Störungen, speziell unter Anwendung sozio- und psychotherapeutischer Verfahren.[1][2]
Facharztausbildung
Um in der Bundesrepublik Deutschland als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie tätig zu werden, muss eine insgesamt 11-jährige Aus- und Weiterbildungszeit absolviert werden (6 Jahre Medizinstudium, 5 Jahre Facharztweiterbildung). Dazu bedarf es einer mindestens fünfjährigen Weiterbildungszeit bei einem Weiterbildungsermächtigten an einer Weiterbildungsstätte.[2] Voraussetzung für den Beginn der Facharztweiterbildung ist die Approbation.
Nach Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer müssen davon[2]
- 2 Jahre in der stationären psychiatrischen und psychotherapeutischen Patientenversorgung
- 1 Jahr Neurologie
- können bis zu 12 Monate in einer Schwerpunktweiterbildung des Gebietes Forensische Psychiatrie angerechnet werden und bis zu 12 Monate Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder Psychosomatische Medizin. Alternativ können 6 Monate in Innere Medizin, Allgemeinmedizin, Neurochirurgie oder Neuropathologie anerkannt werden.
Bis zu 2 Jahre der Weiterbildungszeit können im ambulanten Bereich stattfinden.
Zudem sind nachzuweisen: 60 supervidierte und dokumentierte Erstuntersuchungen, 60 Doppelstunden Fallseminar in allgemeiner und spezieller Psychopathologie mit Vorstellung von 10 Patienten, 10 Stunden Seminar in Befunderhebung, 40 Stunden über pharmakologische und somatische Therapieverfahren, 10-stündige Teilnahme an einer Angehörigengruppe, 40 Stunden Seminar über Sozialpsychiatrie, 10 Stunden Seminar in psychiatrischer Konsiliararbeit und erstellte Gutachten.
Die psychotherapeutische Weiterbildung umfasst 40 abgeschlossene Therapien mit mindestens 240 Therapiestunden, 100 Stunden Psychotherapietheorie, 32 Stunden Entspannungsverfahren, 6 Kriseninterventionen oder supportive Verfahren unter Supervision und Kriseninterventionsseminar über 10 Stunden und 70 Stunden Balintgruppenarbeit. Als Selbsterfahrung müssen 150 Stunden Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung nachgewiesen werden.
Zusatzbezeichnungen
In Deutschland können Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, die auf Gerontopsychiatrie spezialisiert sind, einen fakultativen Zusatztitel „klinische Geriatrie“ erwerben.
Verteilung der Facharztgruppen
Nach der Ärztestatistik der Bundesärztekammer gab es im Jahr 2015 10.450 berufstätige Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie in Deutschland. Der Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie gehört damit zu den vergleichsweise selteneren Fachärzten, so gab es z. B. 2015 mit 50.834 deutlich mehr Fachärzte für Innere Medizin.[3]
Abgrenzung
Der Facharzt für Psychiatrie ist zu unterscheiden von den beiden anderen Fachärzten mit Psychotherapie im Titel (d. h. dem Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und dem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie). Zudem ist er abzugrenzen vom Psychologischen Psychotherapeuten, der nach einem Studium der Psychologie eine Psychotherapieausbildung absolviert hat.
Entwicklung
Seit 1994 ist eine fundierte psychotherapeutische Ausbildung Bestandteil des neu geschaffenen Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie.[4] Die Möglichkeit, sich mit drei Jahren Weiterbildung in Psychiatrie und drei Jahren in Neurologie zum Nervenarzt weiterbilden zu lassen, existierte als Übergangsregelung z. B. in Bayern noch bis Juli 2011. Anschließend konnte man nur noch mit dem Abschluss beider Weiterbildungen (Neurologe und Psychiater) diese Bezeichnung erwerben.
Fachgesellschaften
- Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN)
- Liste Psychotherapeutischer Fach- und Berufsverbände
Einzelnachweise
- ↑ Definition der Psychiatrie und Psychotherapie, Neurologen und Psychiater im Netz
- ↑ a b c Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern): (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003 (in der Fassung vom 23.10.2015). S. 123–127, abgerufen am 3. Januar 2018.
- ↑ Bundesärztekammer (2018): Die ärztliche Versorgung in Deutschland. Quelle: Ärztestatistik 2015 Gesamtergebnisse, Tabelle 3, Blatt 5.
- ↑ H. J. Luderer: Von Aderlässen, Brechkuren und Sturzbädern zur Pharmako-, Psycho- und Soziotherapie am Ende des 20. Jahrhunderts. Zur Geschichte der psychiatrischen Behandlungsverfahren. Online auf www.lichtblick99.de.