Fachberater

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Der Fachberater ist ein Fortbildungsabschluss der deutschen Industrie- und Handelskammern (IHK), der vom Niveau auf DQR 5 (Deutscher Qualifikationsrahmen) eingestuft wird. Damit befindet er sich vom Niveau zwischen einer Ausbildung (Niveau DQR 4) und einem Abschluss zum Fachwirt (Niveau DQR 6).[1] Der Abschluss wird analog der Prüfung zum Fachwirt im Rahmen der Aufstiegsfortbildung verliehen, deren Voraussetzung eine Berufsausbildung und gewisse berufliche Praxis sind. Das DQR-Niveau 5, dem Fachberater zugeordnet werden, beschreibt „Kompetenzen zur selbständigen Planung und Bearbeitung umfassender fachlicher Aufgabenstellungen in einem komplexen, spezialisierten, sich verändernden Lernbereich oder beruflichen Tätigkeitsfeld.“[2] Die Absolventen dieser Fortbildungsprüfungen gelten als fachlich versierte Außenvertreter ihrer jeweiligen Branche.

Beschreibung

In Deutschland existieren bisher nur wenige Fachberater-Abschlüsse:[3]

Prüfungsordnungen

Die Prüfungsordnungen der IHKs regeln die Zulassung zur Prüfung zum Fachberater, indem sie zwischen fachspezifischer Vor-Ausbildung, allgemeiner Ausbildung und fehlender Ausbildung unterscheiden.

Abgrenzung zu anderen Fachberatertiteln

Der von den Industrie- und Handelskammern verliehene Fachberater ist zu unterscheiden von ungeschützten Bezeichnungen auf dem freien Markt und den Fachberatern der Steuerberater, z. B. dem Fachberater für Internationales Steuerrecht.

Einzelnachweise