Felix Czolbe

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Felix Czolbe (* 16. Januar 1863 in Elbing; † 23. Dezember 1945) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.

Leben

Felix Czolbe war der Sohn des Kaufmanns Czolbe aus Deutsch Eylau. Bis 1880 besuchte er das Gymnasium in Elbing.[1] Felix Czolbe studierte an der Eberhard-Karls-Universität Rechtswissenschaft. Am 21. Dezember 1881 wurde er im Corps Borussia Tübingen recipiert.[2] Das Wintersemester 1882/83 und das WS 1883/84 verbrachte er an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin. Er war seit 1884 Referendar und wurde 1885 an der Universität Leipzig zum Dr. iur. promoviert.[3] Er bestand 1892 die Assessorprüfung kam 1896 als Landrichter nach Gleiwitz und 1900 nach Torgau. 1903 wurde er zum Hilfsrichter am Oberlandesgericht Naumburg ernannt. 1908 folgte die Ernennung zum Oberlandesgerichtsrat.[4] Ab 1912 war er Hilfsrichter, ab 1915 Reichsgerichtsrat am Reichsgericht. Er war ständiges Mitglied des 3. Zivilsenats des Reichsgerichts und des Reichsarbeitsgerichts. Mitte 1931 ging er in den Ruhestand.[5] Verheiratet war er seit 1900 mit Gertrud geb. Geisler.[4]

Werke

  • mit Gustav Wagemann: Die arbeitsrechtlichen Vorschriften der allgemeinen Gesetze – Arbeitsvertragsrecht – mit Erläuterungen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte. Berlin 1934.

Literatur

  • Adolf Lobe: Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929. Berlin 1929, S. 380.
  • Thomas Lakenberg: Kinder, Kranke, Küchenhilfen – wie das Reichsgericht nach 1900 die Schutzwirkung von Verträgen zugunsten Dritter erweiterte. Forschungen zur neueren Privatrechtsgeschichte, Bd. 34. Böhlau, Köln 2014, ISBN 978-3-412-22364-9, S. 389.

Einzelnachweise

  1. Adolph Benecke: Zu der öffentlichen Prüfung der Schüler des Gymnasiums zu Elbing. Elbing, 1881, Schulnachrichten, S. X, eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche
  2. Kösener Korpslisten 1910, 192/101.
  3. Dissertation: Die clandestina possessio an Grundstücken. OCLC 699213212
  4. a b Personalunterlagen des Corps Borussia Tübingen
  5. Deutsche Juristen-Zeitung 1931, Sp. 692.