Flavius Albinus iunior

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Flavius Albinus (iunior) war ein spätantiker römischer Politiker, der im späten 5./frühen 6. Jahrhundert wirkte.

Flavius Albinus stammte aus der bekannten stadtrömischen Familie der Decier, die seit Kaiser Majorian erheblich an Einfluss gewonnen hatte und ihre hervorgehobene Stellung auch unter Odoaker und Theoderich bewahren konnte. Er war ein Sohn des Caecina Decius Maximus Basilius, der 480 das Konsulat bekleidet hatte.

Albinus selbst fungierte im Jahr 493 als Konsul für den Westen. Seine drei Brüder bekleideten ebenfalls das hohe Amt (Flavius Avienus iunior im Jahr 501, Flavius Theodorus 505 und Flavius Inportunus 509), das zwar schon lange keine realen Machtbefugnisse besaß, aber immer noch mit den höchsten Ehren verbunden war. Die damit verbundenen Konsulatsspiele waren mit erheblichen Kosten verbunden, die die Familie aber offenbar problemlos aufbringen konnte. Dies belegt auch die immer noch vorhandenen immensen Vermögen der senatorischen Elite in der Zeit der Gotenherrschaft.

500/503 fungierte Albinus als praefectus praetorio Italiae unter Theoderich und trug spätestens seit 503 den ehrenvollen Titel patricius. Er übernahm zusammen mit seinem Bruder Avienus die Patronage ihres Vaters für die Zirkuspartei der Grünen.

Er engagierte sich zusammen mit seiner Frau Glaphyra auch in religiösen Angelegenheiten; sie ließen auf ihren Gütern in der Nähe von Rom eine Basilika errichten und baten Papst Symmachus darum, diese zu weihen. Er war zudem in der Beendigung des akakianischen Schismas involviert.[1]

Albinus war mehrmals am gotischen Königshof anwesend und wurde verschiedentlich mit Aufträgen betraut. In diesem Zusammenhang wurde er in eine folgenschwere politische Affäre verwickelt, deren Hintergründe nicht in allen Einzelheiten klar sind. Theoderichs referendarius Cyprianus hatte 522/23 Briefe des Albinus an den oströmischen Kaiser Justin I. abgefangen. Der Inhalt ist nicht genau bekannt (es mag sich um kirchenpolitische Fragen und die gotische Thronfolge gehandelt haben), doch war er offenbar so verfänglich, dass enthaltene Aussagen als Hochverrat ausgelegt werden konnten. Theoderichs magister officiorum Boethius, ein Gelehrter und wie Albinus aus vornehmer Familie stammend, stellte sich schützend vor den Angeklagten, wobei er aber wenig politisches Fingerspitzengefühl bewies. Das Resultat war der Sturz des Boethius durch seine politischen Feinde und die 524/26 vollzogene Hinrichtung.[2]

Es scheint des Weiteren so gewesen zu sein, dass Albinus, trotz der von ihm zuvor bekleideten hohen Positionen, weit weniger gotenfreundlich eingestellt war als etwa Cyprianus und andere Aufsteiger.[3] In diesem Sinne stellte die alte senatorische Elite nicht nur einen politischen Gegenspieler zur pro-gotischen Hofpartei dar,[4] sondern machte sich auch selbst angreifbar.

Das weitere Schicksal des Albinus ist unbekannt, als Beschuldigter des auslösenden Vorfalls wird er jedoch kaum unbeschadet geblieben sein. Es wird daher vermutet, dass er ebenfalls zum Tode verurteilt wurde.[5]

Literatur

  • Frank M. Ausbüttel: Theoderich der Große. 2. Auflage. WBG, Darmstadt 2012.
  • John Robert Martindale: (?Faustus) Albinus iunior 9. In: The Prosopography of the Later Roman Empire (PLRE). Band 2, Cambridge University Press, Cambridge 1980, ISBN 0-521-20159-4, S. 51–52.
  • Christoph Schäfer: Der weströmische Senat als Träger antiker Kontinuität unter den Ostgotenkönigen (490–540 n. Chr.). Scripta-Mercaturae-Verlag, St. Katharinen 1991.

Anmerkungen

  1. Vgl. die einschlägigen Belege bei John Robert Martindale, John Morris: The Prosopography of the Later Roman Empire. Band 2, Cambridge 1980, S. 52.
  2. Materialreicher Überblick etwa bei Andreas Goltz: Barbar – König – Tyrann. Das Bild Theoderichs des Großen in der Überlieferung des 5. bis 9. Jahrhunderts. Berlin 2008, S. 356ff. Vgl. auch Frank M. Ausbüttel: Theoderich der Große. 2. Auflage. Darmstadt 2012, S. 133ff.; John Moorhead: Theoderic in Italy. Oxford 1992, S. 219ff.; Christoph Schäfer: Der weströmische Senat als Träger antiker Kontinuität unter den Ostgotenkönigen (490–540 n. Chr.). St. Katharinen 1991, S. 240ff.
  3. Vgl. Christoph Schäfer: Der weströmische Senat als Träger antiker Kontinuität unter den Ostgotenkönigen (490–540 n. Chr.). St. Katharinen 1991, S. 156.
  4. John Moorhead: Theoderic in Italy. Oxford 1992, S. 234f.
  5. Frank M. Ausbüttel: Theoderich der Große. 2. Auflage. Darmstadt 2012, S. 135.