Flugverbotszonen für unbemannte Luftfahrzeuge

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Flugverbotszonen für unbemannte Luftfahrzeuge bzw. UAV (engl. für Unmanned Aerial Vehicle) sowie für unbemannte Luftfahrtsysteme bzw. UAS (engl. für Unmanned Aerial System) wurden in Deutschland mit einer Drohnenverordnung[1] im März 2017 geregelt. Solche nationalen Regelungen werden sukzessive an die seit Juli 2020 geltende einschlägige Verordnung der Europäischen Union angepasst.[2]

Gesetzliche Grundlage

Bis zu der für Ende 2021 vorgesehenen Veröffentlichung so genannter Geo-Zonen gemäß Verordnung (EU) 2019/947 Art. 2 Nr. 4 gelten weiter die Bestimmungen in der nationalen Drohnenverordnung, nach denen jegliche Behinderung oder Gefährdung, sowie der Betrieb von Drohnen oder Modellflugzeugen in und über sensiblen Bereichen verboten ist.[1]

Diese Bereiche sind:

Ausweichpflicht: Unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle sind verpflichtet, bemannten Luftfahrzeugen und unbemannten Freiballonen auszuweichen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat hierfür eine Broschüre herausgegeben.[3]

Weiterhin gilt § 21b Abs. 1 der Luftverkehrs-Ordnung: „Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten, sofern er nicht durch eine in § 21a Absatz 2 genannte Stelle oder unter deren Aufsicht erfolgt“ (also Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Zusammenhang mit Not- und Unglücksfällen sowie Katastrophen).

Karten mit eingezeichneten Flugverbotszonen für UAV

Speziell für Deutschland angelegte und gepflegte Karten mit Flugverbotszonen für UAV und UAS findet man unter:

  • Droniq App. Droniq GmbH (Tochter der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH);
  • Dronemaps 24. nicopter GmbH;

Weltweite Karten inkl. Deutschland findet man unter:

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten
  2. Verordnung (EU) 2019/947 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge
  3. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Hrsg.): Drohnen – die wichtigsten Regeln im Überblick. März 2020 (Online [PDF; 665 kB; abgerufen am 20. Juni 2021]).