Waldschutz
Unter Waldschutz (auch Forstschutz) werden in der Forstwirtschaft Maßnahmen zum Schutz von Wäldern und Baumbeständen vor Schäden jeglicher Art verstanden. Dabei werden sowohl die forstwirtschaftlichen wie auch die nicht-materiellen Ansprüche (wie Erholung, Klimawirkung oder Landschaftsgestaltung) an den Wald als schützenswert betrachtet.
In der Vergangenheit bezeichnete man mit Waldschutz oder Forstschutz insbesondere die hoheitlich polizeiliche Tätigkeit des Forstpersonals, die sich gegen allgemeine Straftäter, insbesondere aber gegen so genannte Wald- oder Forstfrevler (beispielsweise Diebstahl von Holz oder Reisig, Wilderei, Fischwilderei, unerlaubte Waldweide), richtete. Heute steht der Schutz des Waldes gegen schädliche Tiere, Pilze und Pflanzen (Forstschädlinge) oder Umwelteinflüsse im Vordergrund.
Praktischer Waldschutz
Gefahren für den Wald
Die Leistungsfähigkeit des Waldes wird sowohl von biotischen wie auch von abiotischen Faktoren bedroht. Darüber hinaus kann der Wald auch durch forstwirtschaftliche Maßnahmen geschädigt werden, beispielsweise durch Rückeschäden.
Die wesentlichen biotischen Gefahren für den Wald sind
- Schadinsekten wie Borkenkäfer (z. B. Buchdrucker und Kupferstecher an Fichte), Eichenwickler oder Schwammspinner
- Wildverbiss
- Pilzschäden
Zu den abiotischen Gefahren zählen:
- Klimaeinflüsse (Wetter) wie Sturm (Sturmholz), Schnee, Eis, Frost, Trockenheit, Hitze und Blitzschlag
- Feuergefahr (Waldbrand)
- Eintrag von Schadstoffen (Waldsterben)
Methoden des Waldschutzes
Im Rahmen des Waldschutzes werden zahlreiche unterschiedliche Methoden angewandt. Hierbei kommt dem integrierten Pflanzenschutz eine besondere Rolle zu. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Schutz gegen biotische Faktoren, da die meisten abiotischen Faktoren durch Menschen kaum, allenfalls die verschiedenen Dispositionen durch entsprechende waldbauliche Maßnahmen, beeinflussbar sind. Schäden durch die forstwirtschaftliche Nutzung werden durch die entsprechende Ausbildung der Mitarbeiter minimiert.
Schutz vor biotischen Gefahren
Die Maßnahmen gegen biotische Gefahren lassen sich grob in vier Bereiche einteilen:
- Zu den physikalischen Verfahren zählen die Nasslagerung und die Entrindung von geschlagenem Holz, die Einzäunung von Aufforstungsflächen und der mechanische Schutz junger Bäume gegen Wildverbiss.
- Chemische Verfahren des Waldschutzes umfassen den Einsatz von Fungiziden, Insektiziden, Herbiziden und Rodentiziden. Dabei kommt eine Vielzahl unterschiedlicher Wirkstoffe zum Einsatz, zu denen unter anderem Schwefel, Cyhalothrin, Cypermethrin, Glyphosat und Zinkphosphid gehören.[1]
- Die biologischen Waldschutzverfahren zerfallen in zwei Bereiche: zum einen die Förderung von Nutzorganismen wie Vögeln, Fledermäusen oder Ameisen, beispielsweise durch die Anlage von Totholz-Inseln, und zum anderen durch den Einsatz gentechnisch veränderter Organismen wie verschiedenen Bacillus thuringiensis-Unterarten.
- Davon unterschieden werden biotechnische Waldschutzverfahren, die auf der „Zweckentfremdung“ natürlicher Reaktionen auf Reize beruhen. Als physikalische Reize werden Wildreflektoren eingesetzt, während Lockstofffallen und Repellents (Schäl- und Verbiss-Schutzmittel) mit chemischen Reizen wirken.
Auch die Bestandsregulierung des Wildes durch Jagd dient dem Wald- und Forstschutz, da die Bestandesbegründung durch Naturverjüngung wesentlicher Bestandteil der modernen Forstwirtschaft ist und waldbauliche Zielsetzungen durch überhöhte Wildbestände oftmals nur mit erheblichem finanziellem Aufwand (Einzelschutz, Zäunung) realisierbar sind. Sie wird aber bei akzeptablen Wildständen nicht zu den Kernaufgaben des Waldschutzes gezählt.
Schutz vor abiotischen Gefahren
Die Möglichkeiten zum Schutz vor abiotischen Gefahren sind geringer, da diese nur in geringem Umfang direkt beeinflussbar sind. In Frage kommen unter anderem Maßnahmen des Waldbaus als Schutz gegen Sturm- oder klimatische Gefahren oder ggfs. Öffentlichkeitsarbeit, um Waldbränden vorzubeugen. Im Bereich des Immissionsschutzes wurden zahlreiche forstliche Maßnahmen wie zum Beispiel die Kalkung entwickelt, die allerdings nicht auf die Schadensursache wirken, sondern auf die Symptome.
Ausführung
Waldschutz wird von Beamten des gehobenen Forstdienstes, den Förstern (auch: Revierleitern), oder auch von ausschließlich zu diesem Zwecke eingestellten Forstschutzbeauftragten wahrgenommen. Die Revierleiter und Forstschutzbeauftragten haben im Rahmen ihrer örtlichen und sachlichen Zuständigkeit die Stellung von Polizeivollzugsbeamten, das heißt die Befugnisse des Polizeivollzugsdienstes, jedoch in forstbezirks- oder kreisbezogenem und sachlich eingeschränktem Umfang.
In Bayern sind für den Forstschutz die im Vollzugsdienst tätigen Dienstkräften der bayerischen Polizei und die Forstschutzbeauftragten (Forstschutzbeamte und Forstschutzbeauftragte) zuständig.[2][3]
Siehe auch
Literatur
- Wolfgang Altenkirch, Curt Majunke, Bernhart Ohnesorge (Hrsg.): Waldschutz auf ökologischer Grundlage. 86 Tabellen. Eugen Ulmer Verlag, Stuttgart 2002, 434 S., ISBN 3-8001-3684-8 oder ISBN 978-38001-3684-1.
- Günter Hartmann, Franz Nienhaus, Heinz Butin: Farbatlas Waldschäden: Diagnose von Baumkrankheiten. Ulmer Verlag, Stuttgart 1995, ISBN 3-8001-3351-2.
- Stefan Kunze, Heinz Ruppertshofen: Praxis Waldschutz: Strategien gegen das Waldsterben. Landbuch-Verlag, Hannover 1995, ISBN 3-7842-0520-8.
- Fritz Schwerdtfeger: Die Waldkrankheiten. Lehrbuch der Forstpathologie und des Forstschutzes. Paul Parey, Hamburg und Berlin 1981, ISBN 3-490-09116-7.
- Wolfgang Schwenke: Leitfaden der Forstzoologie und des Forstschutzes gegen Tiere. Pareys Studientexte, Nr. 32. Parey, Hamburg und Berlin 1981, ISBN 3-490-06816-5.
Weblinks
- Wald.de – überwiegend auf Borkenkäfer beschränkt
- Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft – Waldschutz Schweiz
- Forstliche Versuchsanstalt Baden-Württemberg – Waldschutz in Baden-Württemberg (Aktuelles)
- Bayerische Staatsforstverwaltung – Gefahren für den Wald
- BMUB: Projekte zum internationalen Waldschutz
- Sturm, Witterung und Borkenkäfer. Risikomanagement im Forstschutz. - WSL Merkblatt für die Praxis – PDF (1 MB)
Einzelnachweise
- ↑ Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Hrsg.): Pflanzenschutzmittel-Verzeichnis 2018. Teil 4 Forst. 66. Auflage. 7. Februar 2018, ISSN 0178-062X (bund.de [PDF; abgerufen am 10. September 2019]).
- ↑ Art. 32 Abs. 1 Waldgesetz für Bayern. Aufgerufen am 17. August 2013.
- ↑ Ziff. 2.1.2 Vollzug des Waldgesetzes für Bayern (BayWaldG); Richtlinien zum Vollzug des Vierten Teils des Waldgesetzes für Bayern (Forstschutzrichtlinien – ForstSchRL), Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 22. Februar 1989 Nr. F 1-FG 100c-1756, Fundstelle: AllMBl 1989, S. 291. Aufgerufen am 17. August 2013.