Fragenkatalog der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung

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Aufgabe mit dynamischer Situationsdarstellung – Startbild ohne Text

Der Fragenkatalog der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung ist der vom deutschen Bundesministerium für Digitales und Verkehr herausgegebene theoretische Teil der Fahrausbildung zum Erwerb des Führerscheins in Deutschland.

Die theoretische Fahrerlaubnisprüfung erfolgt entsprechend Anlage 7 Nr. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung.[1] Im Fragenkatalog werden folgende Prüfungsaufgaben entsprechend dem Prüfungsstoff mit seinen Sachgebieten festgelegt:

Der Fragenkatalog ist im Verkehrsblatt veröffentlicht und liegt für die theoretische Prüfung am PC in digitaler Form bei der Prüfstelle TÜV/Dekra[3] vor. Diese ermöglicht den Verkehrsverlagen und anderen Anbietern die Nachnutzung für Fahrschulen und Fahrschüler.

Optimierung der theoretischen Prüfung

Katalog-Frage Nr. 2.106 – 014: Bei dynamischer Darstellung – hier kein Startbild – sind Bilder in Rückspiegeln und die Tachometer-Anzeige zu beachten

Mit einem Beschluss des Bundesrates aus dem Jahr 2007 wurde das Ziel festgelegt, eine computergestützte theoretische Fahrerlaubnisprüfung einzuführen und gestützt auf wissenschaftlichen Erkenntnisse weiterzuentwickeln. Grundlage dafür war ein Konzept der technischen Prüfstellen, das auf der Sitzung des Bund-Länder-Fachausschusses am 2. Mai 2007 vorgestellt wurde. Durch Dekra wurde ein Pilotprojekt in Zusammenarbeit mit den obersten Landesbehörden von Brandenburg und später Berlin, den beiden Fahrlehrerverbänden, dem TÜV Rheinland und der Arbeitsgemeinschaft TÜV/Dekra vorbereitet.

Ab dem 2. Januar 2008 wurde die PC-Prüfung eingeführt.[4] Bis zum Jahresende 2009 folgten die übrigen Bundesländer. Die Prüfungen werden nicht nur in den TP-Dienststellen, sondern auch in festgelegten neutralen Prüflokalen angeboten. Die amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (aaSoP) führen das Equipment mit. Das neue Prüfsystem wurde damals von allen Beteiligten gut angenommen.

Mit der 13. ÄVO der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 11. März 2019 (BGBl. S. 218) wurde die Rechtsgrundlage u. a. für zwei getrennte Prüfungsrichtlinien geschaffen.[5] Beim Fragenkatalog ist zu beachten, dass die Fragen mit dynamischen Situationsdarstellungen durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 10. Dezember 2019 veröffentlicht wurden. Da es sich bei den Aufgaben um Abläufe in virtueller Realität (VR) handelt, wird im Verkehrsblatt jeweils nur das Startbild gezeigt.

Die Entwicklung der Fragen erfolgte bis 2007 in der VDTÜV-Arbeitsgruppe „Theoretische Prüfung“. In ihr arbeiteten Vertreter der drei TÜVs und von Dekra. Darüber hinaus wirkte auch der Kfz-Dienst der Bundeswehr und die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände mit.[6] Nach Gründung der Arbeitsgemeinschaft der technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr 21 wurde o. g. Arbeitsgruppe dieser Einrichtung zugeordnet: „Theoretische Fahrerlaubnisprüfung und Aufgabenentwicklung“.

Evaluation (Auswertung)

Die Digitalisierung vereinfacht eine Evaluation der Prüfung. Diese systematische und kontinuierliche Auswertung der Prüfungsergebnisse ermöglicht, die Wirksamkeit der Prüfung zu erhöhen. Dazu werden eine Reihe von Evaluationsmethoden angewendet. Die Sicherung der Testgüte und der Validität nach wissenschaftlichen Standards erfordert aber auch Expertise auf dem Gebiet der Testpsychologie und Erfahrungen mit verkehrswissenschaftlichen Studien. Diese Kompetenz nutzt die arge tp21 beim Institut für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung.[7] Langjähriger Direktor war Dietmar Sturzbecher. Im Team erfolgten Forschungen zu einem Revisionsprojekt „Evaluation der Theoretischen Faherlaubnisprüfung“.[8] Im Ergebnis wird ein Qualitätssicherungsverfahren genutzt, das prüflingszentrierte Arbeitshilfen – wie Prüfungen in zwölf Fremdsprachen und Sprachunterstützung für Leseschwache – bietet. Auch der Schutz vor Prüfungsbetrug wird erhöht, z. B. durch Randomisierung (Zufallsprinzip) der Antwortreihenfolge.

Aktualisierung des Fragenkatalogs

Aktualisierungen des Fragenkatalogs erfolgen zweimal jährlich, da sich nicht nur Rechtsvorschriften ändern, sondern auch technische Neuerungen, wie die Nutzung von Fahrerassistenzsystemen (FAS) in die Prüfung Einzug halten. Weiterhin werden kontinuierlich Aufgaben mit dynamischer Situationsdarstellung entwickelt. Schließlich bewirkt die o. g. Evaluation, dass auffällige Fragen überarbeitet werden.

Die Aktualisierung des Fragenkatalogs (s. Bild) wurde unter den laufenden Nummern 185 und 186 im Verkehrsblatt Nr. 19 vom 15. Oktober 2021 auf den Seiten 943 und 951 „Änderungen und Neuerungen des Fragenkatalogs“ bekannt gegeben. Die Änderungen werden ab 1. April 2022 angewendet.

Aufbau des Fragenkataloges

Datei:Aktualisierung des Fragenkatalogs.png
Änderung des Fragenkatalogs vom 15. Oktober 2021

Der amtliche Fragenkatalog ist gegliedert in:

  • Teil 1: Grundstoff
  • Teil 2: Zusatzstoff

Der „Grundstoff“ stellt den Abschnitt des Kataloges dar, aus dem bei Prüfungen für sämtliche Fahrerlaubnisklassen Fragen zur Anwendung kommen. Zusätzlich zum Grundstoff kommen im „Zusatzstoff“ spezifische Fragen zu den einzelnen Fahrzeugklassen zur Anwendung.

Datei:Fragenkatalog abschnitte.png
Bezeichnung der Abschnitte und Kapitel im Fragenkatalog

Jeder Abschnitt ist wiederum in Kapitel unterteilt. Bis zum Ende der Prüfung auf Papierprüfungsbögen (vor Einführung der PC-Prüfung) gab es 38 Kapitel mit 522 Grundstofffragen und 57 Kapitel mit 993 Fragen Zusatzstoff. In der Prüfung werden Grund- und Zusatzstoff gemeinsam bewertet.

Der digitale Fragenkatalog hat eine höhere Vielfalt. Allein mit der Variation einer Vorfahrtsfrage durch Änderung der Farben von Fahrzeugen erhöht sich die Fragenanzahl.

In den Fahrschulen werden alle aktuellen Fragen und Aufgaben mit digitalen Mitteln geübt. Datenträger für Fahrschüler können zu Hause genutzt werden. Insofern steht Fahrschulen und Schülern der aktuelle Fragenkatalog zur Verfügung. In der Prüfung kann es – abgesehen von geänderten Farben und Antwort-Reihenfolgen – keine Überraschung geben.

Vorgaben zur Beantwortung der Fragen

Fragen, die zum Grundstoff gehören, sind mit einem „G“ gekennzeichnet und für alle Führerscheinklassen außer Mofa zu verwenden. Für die Mofa-Prüfbescheinigung wird nur ein Teil an Grundstofffragen (236) angewendet, die einschränkend mit „G, Mofa“ gekennzeichnet sind. Zusatzstofffragen sind mit den Kennzeichen der einzelnen Klassen versehen, bei denen sie zur Anwendung kommen, zum Beispiel „B“ für Fahrerlaubnisklasse B = Pkw.

Die Beantwortung der meisten Fragen erfolgt durch das Anklicken von Antworten nach dem Multiple-Choice-Verfahren. Zu jeder Frage gehört eine Auswahl von höchstens drei möglichen Antworten, von denen mindestens eine richtig ist. Die Antworten beziehen sich nicht aufeinander, sondern nur auf die jeweilige Frage. In der Prüfung werden die Antworten in beliebiger Reihenfolge vorgegeben. Bei etwa 70 Fragen des Kataloges werden die Antworten nicht vorgegeben, sondern es wird nach einer Zahl gefragt, die einzugeben ist. Das können Angaben für Geschwindigkeit, Zeit, Länge oder Massen sein. Entsprechend ihrem Inhalt und ihrer Bedeutung für die Verkehrssicherheit erfolgt die Bewertung der Fragen mit 2 (= geringste Wertigkeit) bis 5 Punkten (= höchste Wertigkeit). Die Wertigkeit wird bei jeder Frage vermerkt.

Datei:Fragenkatalog antwort richtig.png
Beispiel richtige Antwort

Eine Frage gilt als falsch beantwortet, wenn:

  • nicht jede richtige Antwort angeklickt ist,
  • eine falsche Antwort angeklickt ist,
  • eine einzugebende Zahl falsch ist.

Wird eine Frage falsch beantwortet, werden 2 bis 5 Punkte dem Fehlerpunktekonto hinzugerechnet. Dabei wird nicht zwischen Grund- und Zusatzstoff unterschieden. Anzahl und Zusammensetzung der Fragen sowie die zulässige Fehlerzahl in einer theoretischen Führerscheinprüfung werden im Teil B der Prüfungsrichtlinie – theoretische Prüfung – beschrieben

Siehe auch

Literatur

  • Sammlung (S 3213) zum Fragenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung. Verkehrsblatt-Verlag, August 2009
  • Verlautbarungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 10. Dezember 2010 (VkBl. S. 652) und 20. Januar 2011 (VkBl. S. 115)

Weblinks

  • Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Einzelnachweise

  1. Theoretische Fahrerlaubnisprüfung Anl. 7 Nr. 1 FeV[1]
  2. 2.8 Eignung und Befähigung von Kraftfahrern. Abgerufen am 18. Februar 2022.
  3. TÜV – DEKRA arge tp21
  4. Führerscheinprüfung – Fahrschüler sollen Theorieprüfung am PC machen. In: Der Tagesspiegel, 23. Juli 2007
  5. Bundesgesetzblatt. Abgerufen am 18. Februar 2022.
  6. BVF: Home. Abgerufen am 18. Februar 2022.
  7. Institut für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung
  8. D. Sturzbecher, D. Kasper, J. Bönninger, M. Rüdel (2008): Evaluation der Theoretischen Faherlaubnisprüfung. Methodische Konzeption und Ergebnisse des Revisionsprojekts. Dresden: TÜV/Dekra arge tp21