Freiwilliger Wehrdienst

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Freiwilliger Wehrdienst (FWD) ist in Deutschland ein Dienstverhältnis für Soldaten (§ 58b Soldatengesetz) in einer Laufbahn der Mannschaften der Bundeswehr. Er dauert mindestens 7 und maximal 23 Monate. Seit Aussetzung der Wehrpflicht in Deutschland 2011 heißt er offiziell „Freiwilliger Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement“.[1] Wer freiwillig Wehrdienst leistet, heißt Freiwillig Wehrdienst Leistender (FWDL).

Geschichte

Für Wehrpflichtige wurde zum 1. Januar 1996 die Möglichkeit eröffnet, als freiwillig Wehrdienst Leistende bis zu 23 Monate bei erhöhtem Sold zu dienen. Nach Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht steht der freiwillige Wehrdienst allen geeigneten deutschen Frauen und Männern ab dem vollendeten 17. Lebensjahr offen. Die Vollzeitschulpflicht muss zuvor erfüllt worden sein.

Insgesamt dienen in der Bundeswehr 8.191 Freiwillig Wehrdienstleistende (August 2022), davon 1.566 Frauen.[2]

Abgrenzung zum Soldaten auf Zeit

Soldaten, die in der Bundeswehr Freiwilligen Wehrdienst leisten, weisen aufgrund der Freiwilligkeit des Dienstes gewisse Ähnlichkeit mit Soldaten auf Zeit auf, werden jedoch nicht vereidigt und erhalten Leistungen ausschließlich nach dem Wehrsoldgesetz (WSG) und dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG). Ihr Dienstverhältnis begründet sich nach § 58b Soldatengesetz und nicht nach den Vorschriften für Soldaten auf Zeit.

Laufbahn

Freiwilliger Wehrdienst wird ausschließlich in einer Laufbahn der Mannschaften geleistet. Während der Dienstzeit ist bei Eignung und Bedarf eine Übernahme als Soldat auf Zeit und ggf. ein Laufbahnwechsel möglich. Wer die Bundeswehr verlässt und gleichzeitig als Reservist in eine Laufbahn der Fachunteroffiziere der Reserve, Feldwebel der Reserve oder Offiziere der Reserve wechselt, wird bei Dienstzeitende zum Unteroffizier bzw. Fahnenjunker der Reserve befördert.

Mit Verpflichtung zum freiwilligen Wehrdienst ab zwölf Monate muss sich der Bewerber einverstanden erklären, an Auslandseinsätzen der Bundeswehr teilzunehmen. Ob es zu einem Einsatz kommt, hängt vom Einsatz der jeweiligen Einheit und der Verwendung und dem Ausbildungsstand des einzelnen Soldaten ab.

Für das Haushaltsjahr 2017 waren für bis zur Höchstgrenze von 5.000 Hauptgefreiten, 3.750 Obergefreiten, 1.875 Gefreiten und 1.875 Soldaten (insgesamt 12.500 Dienstposten) Haushaltsmittel eingeplant, gleichzeitig für bis zu 3.000 Reservistendienst Leistende im Jahresdurchschnitt. Die Anzahl der freiwillig Wehrdienst Leistenden darf aus finanzpolitischer Sicht um die Anzahl der nicht in Anspruch genommenen Planstellen für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit überschritten werden.[3]

Beförderung

Frühestens nach dem dritten Dienstmonat werden die Soldaten zum Gefreiten, frühestens nach sechs Monaten zum Obergefreiten und frühestens nach zwölf Monaten zum Hauptgefreiten befördert.

Besoldung

Die freiwillig Wehrdienst Leistenden erhalten zusätzlich zum Wehrsold einen Wehrdienstzuschlag. Der Zuschlag beträgt vom ersten bis zum sechsten Dienstmonat 16,50 € pro Tag, ab dem siebten bis zum zwölften Dienstmonat 22,50 € pro Tag, vom 13. bis 18. Dienstmonat 24,50 € pro Tag und vom 19. bis zum 23. Monat 26,50 € pro Tag. Der Wehrsold wurde für Freiwillig Wehrdienst Leistende am 1. November 2015 um zwei Euro auf 11,41 € bis 13,71 € pro Tag erhöht.[4] Damit erhalten sie ein sozialabgabenfreies, teilweise steuerfreies, monatliches Einkommen, das ab dem siebten Monat 1000 € übersteigt, sowie kostenlose Unterkunft, Verpflegung und unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.[5] Darüber hinaus erhalten sie eine "besondere Zuwendung" (Weihnachtsgeld) und ein Entlassungsgeld von 100 € pro Dienstmonat[6].

Seit dem 1. Januar 2014 sind steuerpflichtig: Wehrdienstzuschlag, besondere Zuwendung, Entlassungsgeld, erhöhter Wehrsold für besondere zeitliche Belastung, besondere Vergütung (vergleichbar Erschwerniszulagen) und Verpflegung. Unverändert steuerfrei sind Wehrsoldtagessatz, doppelter Wehrsold bei Verwendung im Ausland, Auslandsverwendungszuschlag, Bekleidung, unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. In den besonderen Fällen in denen keine Verpflichtung zum Wohnen in Gemeinschaftsunterkunft besteht, ist die Unterkunft steuerpflichtig. Jedoch wirkt sich die Steuerpflicht wegen des geringen Einkommens und bei Berücksichtigung von Freibeträgen oft nicht aus (sofern keine hohen anderen Einkünfte anfallen).[7]

Freiwillig Wehrdienst Leistende (kurz FWDLer) Soldaten in der Allgemeinen Grundausbildung (kurz AGA) erhalten als Soldat (noch keine Beförderung) einen monatlichen Beitrag von ca. 1.500 € brutto.[8]

Gefreite erhalten denselben Sold wie Soldaten. Obergefreite (23 Jahre, verheiratet, 1 Kind) erhalten einen monatlichen Beitrag von ca. 1.650 € brutto.[9] Hauptgefreite (25 Jahre, verheiratet, 2 Kinder) erhalten einen monatlichen Beitrag von ca. 1.900 € brutto.[10]

Freiwilliger Wehrdienst im Heimatschutz

Dein Jahr für Deutschland – Freiwilliger Wehrdienst im Heimatschutz (FWD-HSch) ist eine Sonderform des Freiwilligendienstes, der ausschließlich heimatnah im Heimatschutz geleistet wird. Er wurde im Sommer 2020 von Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer vorgestellt und am 6. April 2021 mit 325 Rekruten gestartet.[11] Die Freiwilligen sollen ausschließlich in Deutschland eingesetzt werden, Auslandseinsätze sind nicht vorgesehen. Hauptaufgabe ist der Heimatschutz, d. h. Hilfseinsätze bei Naturkatastrophen, besonders schweren Unglücksfällen oder nationalen Krisenlagen wie beispielsweise Epidemien.

Der Freiwilligendienst umfasst ebenfalls die militärische Grundausbildung von drei Monaten, welche in einer der elf Grundausbildungseinheiten der Streitkräftebasis absolviert wird. Es schließt sich eine viermonatige Spezialausbildung Heimatschutz an. Diese Ausbildung beginnt an einem der drei Ausbildungsstandorte in Berlin, Delmenhorst oder Wildflecken und schließt in einer der bundesweit 30 Kompanien der Heimatschutzkräfte ab. Dort übernehmen die Soldaten Aufgaben im Schwerpunkt Wach- und Sicherungsaufgaben, in der ABC-Abwehr und im Feldjägerdienst. Die restlichen fünf Monate werden nach Absprache innerhalb der folgenden sechs Jahre als Reservedienstleistungen (Grundbeorderung) geleistet. In dieser Zeit finden unter anderem Seminare statt, und es besteht ein Anspruch auf Urlaub.[12] Die Reservistendienstleistenden können sich während oder nach dem Freiwilligen Wehrdienst für die Übernahme in ein anderes Dienstverhältnis (z. B. als Zeitsoldat) und/oder in eine andere Laufbahn (z. B. Unteroffizier) bewerben.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. vgl. amtliche Überschrift von § 58b SG
  2. Bundesministerium der Verteidigung: Personalzahlen der Bundeswehr. September 2022, abgerufen am 27. September 2022 (Stand: 31. August 2022).
  3. Bundeshaushaltsplan 2017. (PDF) Einzelplan 14. Bundesministerium für Finanzen, S. 130, abgerufen am 31. Oktober 2017.
  4. bundeswehr.de: Attraktivität der Vergütung. In: www.bundeswehr.de. Abgerufen am 23. November 2015.
  5. "Freiwilliger Wehrdienst FWD" auf bundeswehr-karriere.de. Abgerufen am 18. März 2012.
  6. Freiwilliger Wehrdienst. Abgerufen am 8. April 2021.
  7. BMVg.de: Neues Gesetz: Besteuerung der Geld- und Sachbezüge nach dem Wehrsoldgesetz. In: www.bmvg.de. Abgerufen am 23. November 2015.
  8. Bezügebeispiele für Freiwilligen Wehrdienst Leistende (m/w/d). (PDF) Abgerufen am 24. November 2019.
  9. Bezügebeispiele für Freiwilligen Wehrdienst Leistende (m/w/d). (PDF) Abgerufen am 24. November 2019.
  10. Bezügebeispiele für Freiwilligen Wehrdienst Leistende (m/w/d). (PDF) Abgerufen am 24. November 2019.
  11. Heimatschutz: Neuer freiwilliger Wehrdienst gestartet. Bundesministerium der Verteidigung, 6. April 2021, abgerufen am 7. April 2021.
  12. „Dein Jahr für Deutschland“: Freiwillig die Heimat schützen. (PDF) Bundesministerium der Verteidigung, abgerufen am 24. November 2019.