Fußballtrainer

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Fußballtrainer vor der Ersatzbank

Ein Fußballtrainer ist die Person, die eine Fußballmannschaft aufstellt, führt, ausbildet und leitet, ohne ihr selbst anzugehören. Allerdings gibt es auch Trainer, die parallel als Spieler aktiv sind und bei einem Einsatz im Amt durch ihre Assistenten vertreten werden (siehe Spielertrainer).

Der Fußballtrainer wird oft von einem oder mehreren Trainerassistenten sowie einem Torwarttrainer unterstützt.

Ausbildung

Ausbildung in Deutschland

Die Trainerausbildung beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) gliedert sich in diese Stufen:[1]

  • Teamleiter: (40 LE, Lizenzvorstufe, teilweise in einigen Landesverbänden noch vorhanden, Absolvieren eines sportartübergreifenden Grundlehrgangs (32 LE[2]) beim KSB/SSB Zugangsvoraussetzung zur Teamleiterausbildung, ähnlich dem Basiswissenlehrgang (30 LE), der vor der C-Trainer-Lizenz absolviert werden muss bei manchen Kreis- oder Stadtfußballverbänden)
  • 1. Lizenzstufe C-Trainer: Lizenz (120 LE, ehemals C-Lizenz Breitensport seit 2004 für Trainer, für alle Mannschaften auf Kreisebene, auch UEFA C Level genannt)
  • 1. Lizenzstufe B-Trainer: Lizenz (140 LE, ehemals C-Lizenz Leistungsfußball; für Trainingsaufgaben in der 5. Liga und darunter, für alle Frauen-Mannschaften unterhalb der zweiten Bundesliga sowie für alle Junioren-Mannschaften unterhalb der Regionalliga, auch UEFA B-Level Lizenz genannt)
  • 2. Lizenzstufe B+ Trainer: Lizenz (160 LE, Nachweis des Bestehens des B-Trainer Lehrgangs mit Auszeichnung durch entsprechenden Landesverband, man muss vorher eine 20 Stunden Hospitation an einem DFB Stützpunkt durchführen, schriftliche Bewerbungsbestätigung durch DFB, 160 LE, ehemals B-Lizenz Leistungsfußball für Trainingsaufgaben in der 5. Liga und darunter im Junioren-Fußball außer der A- und B-Juniorenbundesliga, für alle Frauen-Mannschaften unterhalb der zweiten Bundesliga, für Trainertätigkeiten in NLZ auch UEFA Youth B-Level Lizenz genannt, man benötigt Erfahrung als Spieler, Trainer und durch Ausbildung)
  • 3. Lizenzstufe A-Trainer: Lizenz (360 LE, ehemals A-Lizenz Leistungsfußball für Traineraufgaben im höheren Amateurbereich, für A- und B-Juniorenbundesliga, der Regionalliga Herren sowie für alle Frauen- und Junioren-Mannschaften, auch UEFA A-Level Lizenz genannt, man benötigt Erfahrung als Spieler, Trainer und durch Ausbildung)
  • 3. Lizenzstufe A+ Trainer: Lizenz (540 LE, für Traineraufgaben im höheren Jugendleistungsbereich, für A- und B-Juniorenbundesliga, der Regionalliga Herren sowie für alle Frauen- und Junioren-Mannschaften, auch UEFA Elite Youth A-Level Lizenz genannt, man benötigt Erfahrung als Spieler, Trainer und durch Ausbildung)
  • 4. Lizenzstufe Pro Lizenz: (bis 2021 Fußballlehrer; ca. 1800 LE, für hauptamtliche Aufgaben als DFB- oder Verbandssportlehrer, Aufgaben als Trainer von Bundesligen oder die Leitung eines Nachwuchsleistungszentrums eines Lizenzvereins, auch UEFA Pro-Level Lizenz genannt)

Die Ausbildung zur Pro Lizenz (bis 2021 Fußballlehrer) erfolgte bis 2021 an der Hennes-Weisweiler-Akademie des DFBs in Hennef, in Kooperation mit der Deutschen Sporthochschule Köln. Seit 2022 wurde die Lizenz in Pro Lizenz umbenannt und der Ausbildungsstandort an die DFB-Akademie in Frankfurt am Main verlegt.[3] Voraussetzung für die Zulassung zu einem Lehrgang ist in der Regel der Nachweis der praktischen Erfahrung als Spieler und ein bereits vorhandener Trainerschein der vorhergehenden Ausbildungsstufe (A-Trainer Lizenz).

Des Weiteren müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • mindestens ein Jahr als verantwortlicher Seniorentrainer in der 4. Spielklasse (teilweise Landesliga oder Verbandsliga in den Landesverbänden) oder
  • mindestens ein Jahr als verantwortlicher Trainer einer A- oder B-Juniorenmannschaft in den Bundesligen oder
  • mindestens ein Jahr als verantwortlicher Trainer einer Mannschaft der Frauen-Bundesliga oder der 2. Frauen-Bundesliga
  • mindestens ein Jahr als Co-Trainer einer Mannschaft der Bundesliga oder der 2. Bundesliga oder der 3. Liga oder
  • mindestens ein Jahr als leitender DFB-Stützpunktkoordinator (Vollzeitkraft) gearbeitet haben.
  • Wurde eine solche Trainertätigkeit schon vor Erwerb der DFB-A-Lizenz ausgeübt, kann sie auf Antrag mit der Hälfte der Zeit angerechnet werden.
  • Zeugnis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (nur für Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist)

Um an einen Lizenzlehrgang teilnehmen zu dürfen, bedarf es 1. einer Eignungsprüfung ab dem B-Trainer-Lizenzlehrgang (mit praktischem und theoretischem Teil sowie eines Bewerbungsgesprächs beim jeweiligen Landesverband oder DFB), 2. eines Nachweises der medizinischen Unbedenklichkeit, 3. der Abgabe eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, 4. eines gültigen EH-Kurses, 5. eines unterschriebenen Ehrenkodexes des jeweiligen Landessportbundes, 6. des Nachweises einer Vereinszugehörigkeit und Trainertätigkeit, 7. eines gültigen Spielerpasses, 8. eines sportlichen Lebenslaufs und für den Fußballlehrer des letzten Schulzeugnisses, ausgefüllter Vordrucke für Lebenslauf als Trainer als auch als Spieler für die Zulassung zum Lehrgang (dazu kommen noch Passbilder).

Für das erfolgreiche Absolvieren des Lehrgangs sind das Ablegen einer Lehrprobe, die Teilnahme (als Trainer oder Spieler) an einem Lehrgangsspiel, eine Theorieprüfung sowie ein Abschlussgespräch zur Lehrprobe (Übungsform und Spielform mit Konspekt) mit der Prüfungskommission und das Abhalten eines freien Vortrags nötig sowie eine Gesamtpunktzahl von fünf Notenpunkten erforderlich um zu bestehen. Zudem muss man sich der gültigen DFB-Ausbildungsordnung, der Satzung und den Ordnungen des DFBs sowie seines zuständigen Landesverbandes unterwerfen. Um die nächste Lizenzstufe bzw. Lehrgang absolvieren zu dürfen, muss man eine vorgegebene Gesamtpunktzahl erreichen.

Die jeweilige Trainerlizenz ist drei Jahre gültig und wird verlängert, soweit der Trainer die erforderlichen Fortbildungsveranstaltungen (20 Lerneinheiten) nachweist.[4]

Teils ist die Trainerausbildung für eine Förderung der Trainerstelle durch öffentliche Fördermittel notwendig, teilweise ist die Ausbildung auch für die Leitung einer Mannschaft vorgeschrieben. Am bekanntesten ist hier die Fußballlehrerausbildung, die für einen Trainer der 1., 2., und 3. Fußball-Bundesliga zwingend vorgeschrieben ist.

Ausbildung in Österreich

Die Ausbildung beim Österreichischen Fußball-Bund gliedert sich in fünf Stufen:

Stufe Dauer Sonstiges
Stufe 1
KindertrainerIn-Diplom
  • 1 Ausbildungswoche 60 UE im Landesverband
    - 6 Monate Praxis als Nachwuchstrainer bis U12
  • Nachweis über eine sportliche Tätigkeit bei einem Verein eines Landesverbandes,
  • ärztliches Attest über die sportliche Tauglichkeit (darf nicht älter als 6 Monate sein),
  • Nachweis über den Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses (Kurs darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen). Als Auffrischungskurs wird jegliche Fortbildung, unabhängig von der Länge, akzeptiert. Hat jemand noch keinen Erste-Hilfe-Kurs absolviert (auch nicht im Zuge des PKW Führerscheines), dann ist standardmäßig eine Erste-Hilfe-Ausbildung von 16 Stunden zu absolvieren,
  • Strafregisterbescheinigung und Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge (darf jeweils nicht älter als 3 Monate sein). Bei Eintragung einer Verurteilung im Strafregister entscheidet der Landesverband je nach Art und Schwere des Vergehens über eine Aufnahme in den Kurs,
  • Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift,
  • Einverständniserklärung der Eltern bei Minderjährigkeit (ab 16 Jahre)
  • als Praxis ist der Nachweis der TrainerIntätigkeit in Form einer schriftlichen Dokumentation, die mindestens 15 Trainingseinheiten ausweisen muss, und einer Videodokumentation über eine Trainingseinheit festzuhalten (Abgabefrist: spätestens 18 Monate nach Kursende)
  • Eignung TrainerInnentätigkeit bis U12
Stufe 2
JugendtrainerIn-Diplom
  • 1 Ausbildungswoche
    60 UE im Landesverband/BSPA
  • 6 Monate Praxis als Assistenz oder Cheftrainer im Nachwuchs- oder unteren Erwachsenenbereich
  • Voraussetzungen: Kindertrainerlizenz oder Abschluss Nachwuchsbetreuerlehrgang mit gültiger Ausbildungserlaubnis
  • ärztliches Attest über die sportliche Tauglichkeit (darf nicht älter als 6 Monate sein),
  • Strafregisterbescheinigung und Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge
  • als Praxis ist der Nachweis der TrainerIntätigkeit in Form als Trainer oder Assistenztrainer im Jugendtraining (U13 bis U19) oder im Erwachsenentraining (7. und 8. Leistungsstufe) und einer anschließenden Prüfung abgeschlossen. Die Praxis als Trainer ist in einer schriftlichen Dokumentation, die mindestens 20 Trainingseinheiten ausweisen muss, und zwei Videodokumentationen über Trainingseinheiten festzuhalten (Abgabefrist: spätestens 18 Monate nach Kursende)
  • Eignung TrainerInnentätigkeit bis 7. und 8. Liga
Stufe 3
UEFA-B-Diplom Alt / Neu
  • 1 Ausbildungswoche
    80 UE im Landesverband/BSPA
  • 6 Monate Praxisnachweis als Assistenz oder Cheftrainer im Nachwuchs- oder mittleren Erwachsenenbereich
  • Voraussetzung: positive Ablegen einer Eignungsprüfung & bestandenes Kindertrainerdiplom und Jugendtrainerdiplom oder Grundkurs für Torwarttrainer und nationales Torwarttrainerdiplom
  • ärztliches Attest über die sportliche Tauglichkeit (darf nicht älter als 6 Monate sein),
  • Nachweis über den Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses (Kurs darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen). Als Auffrischungskurs wird jegliche Fortbildung, unabhängig von der Länge, akzeptiert. Hat jemand noch keinen Erste-Hilfe-Kurs absolviert (auch nicht im Zuge des PKWFührerscheines), dann ist standardmäßig eine Erste-Hilfe-Ausbildung von 16 Stunden zu absolvieren,
  • Strafregisterbescheinigung (darf nicht älter als 3 Monate sein). Bei Eintragung einer Verurteilung im Strafregister entscheidet der Landesverband je nach Art und Schwere des Vergehens über eine Aufnahme in den Kurs.
  • Die UEFA-B-Diplomkurse werden mit einer 6-monatigen Praxis als hauptverantwortlicher Trainer oder Assistenztrainer im Jugendtraining (U13 bis U19) oder im Erwachsenentraining (5. Leistungsstufe und darunter) und einer anschließenden Prüfung abgeschlossen. Die Praxis als Trainer ist in einer schriftlichen Dokumentation, die mindestens 25 Trainingseinheiten ausweisen muss, und drei Videodokumentationen über Trainingseinheiten festzuhalten (Abgabefrist: spätestens 18 Monate nach Kursende).
  • Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift
  • Eignung TrainerInnentätigkeit "alt" bis 4. Liga, "neu" bis 5. & 6. Liga, Frauen bis 2. Liga
Stufe 4
UEFA-A-Diplom
Alt / Neu
  • 250 UE in der BSPA
  • mindestens ein Jahr Praxis als hauptverantwortlicher Trainer
  • Voraussetzungen: UEFA-B-Diplom Neu oder UEFA-B-Diplom ALT mit gültiger Ausbildungserlaubnis
  • Nachweis über mindestens ein Jahr Praxis als hauptverantwortlicher Trainer mit UEFA-B Diplom oder UEFA-B-Diplom ALT vom Verein
  • ärztliches Attest über die sportliche Tauglichkeit (darf nicht älter als 6 Monate sein),
  • Strafregisterbescheinigung (darf nicht älter als 3 Monate sein). Bei Eintragung einer Verurteilung im Strafregister entscheidet die Direktion Sport je nach Art und Schwere des Vergehens über eine Aufnahme in den Kurs
  • Eignung TrainerInnentätigkeit "alt" bis 2. Liga, "neu" bis 3. Liga, Frauen bis 1. Liga
Stufe 5
UEFA Pro Diplom
  • 400 UE in der BSPA
  • mindestens ein Jahr Praxis als hauptverantwortlicher Trainer
  • Voraussetzungen: UEFA-A-Lizenz oder UEFA-A-Lizenz ALT mit gültiger Ausbildungserlaubnis
  • Nachweis über mindestens ein Jahr Praxis als hauptverantwortlicher Trainer mit UEFA-ALizenz oder UEFA-A-Lizenz ALT
  • ärztliches Attest über die sportliche Tauglichkeit (darf nicht älter als 6 Monate sein),
  • Strafregisterbescheinigung (darf nicht älter als 3 Monate sein). Bei Eintragung einer Verurteilung im Strafregister entscheidet die Direktion Sport je nach Art und Schwere des Vergehens über eine Aufnahme in den Kurs
  • Eignung TrainerInnentätigkeit 1. und 2. Liga

Film

Weblinks

Wiktionary: Fußballtrainer – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Qualifizierung: Ausbildungssystem für Trainer. dfb.de. 7. Januar 2015. Abgerufen am 3. April 2015.
  2. Jochen Breideband: So läuft das mit den Trainer-Lizenzen. In: DFB. Deutscher Fußball-Bund, 29. Dezember 2016, abgerufen am 17. Juni 2022. LE steht für eine Lerneinheit à 45 Minuten
  3. Pro Lizenz-Lehrgang auf DFB-Campus: Neuer Name, neue Heimat, dfb.de, 16. Februar 2022, abgerufen am 17. Februar 2022.
  4. Lizenzverlängerung. dfb.de. Abgerufen am 1. März 2016.