Fuldatalbrücke Fuldabrück

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Fuldatalbrücke Fuldabrück
Die Brücke während der Bauphase (ca. 1990)
Überführt Schnellfahrstrecke Hannover–Würzburg
Unterführt Fulda
Ort Fuldabrück
Gesamtlänge 422 m
Eröffnung 1991
Lage
Koordinaten 51° 14′ 50″ N, 9° 27′ 57″ OKoordinaten: 51° 14′ 50″ N, 9° 27′ 57″ O

Die Fuldatalbrücke Fuldabrück (auch Fuldatalbrücke Rengershausen[1]) ist eine 422 m[1] lange Eisenbahnbrücke der Schnellfahrstrecke Hannover–Würzburg im Bereich der hessischen Gemeinde Fuldabrück.

Die Kosten wurden mit 14,5 Millionen DM angegeben.[1]

Verlauf und Lage

Das Bauwerk überquert, südlich von Kassel, die Fulda und verschiedene Wirtschaftswege. Nördlich folgt der Rengershausener Tunnel, südlich der Dörnhagentunnel.

Geschichte

Das Bauwerk lag in der Planungs- und Bauphase im Planungsabschnitt 13 im Mittelabschnitt der Neubaustrecke.[2]

Die Trasse wurde in diesem Bereich tiefergelegt, um Schallemissionen zu vermindern.[3]

Mit der Bauüberwachung war das Straßenbauamt Kassel beauftragt.[1]

Konstruktion

Entsprechend der Rahmenplanung besteht der Brückenüberbau aus einer Kette von neun Einfeldträgern. Die Querschnittsform ist ein einzelliger Stahlbetonhohlkasten mit geneigten Stegen, in Längsrichtung vorgespannt. Zusätzlich ist die Fahrbahnplatte in Querrichtung vorgespannt. Die Pfeilerachsabstände betragen 44 Meter.

Weblinks

Commons: Fuldatalbrücke Fuldabrück – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. a b c d Joachim Naumann, Günter Moll: Straße und Schiene. In: Die Bundesbahn, 9/1988, S. 885–892.
  2. Bundesbahndirektion Frankfurt (M), Projektgruppe NBS Frankfurt am Main der Bahnbauzentrale (Hrsg.): Neubaustrecken Hannover-Würzburg von Kassel bis Fulda, Köln - Rhein / Main im Direktionsbereich. Faltblatt mit 12 Seiten (10x21 cm), Frankfurt am Main, ohne Jahr (ca. 1984).
  3. Deutsche Bundesbahn, Projektgruppe Hannover–Würzburg Mitte der Bundesbahndirektion Frankfurt (Hrsg.): Die Neubaustrecke Hannover–Würzburg. Der Abschnitt Kassel–Fulda, Broschüre (46 S.), Stand: Oktober 1984, S. 40.