Gästehaus

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Ein Gästehaus ist ein meist separater Bereich eines Gebäudes oder ein eigenständiger Bau, der zur vorübergehenden Unterbringung von Gästen genutzt wird. Diese Gebäude werden in der Regel nicht durchgängig bewohnt oder bewirtschaftet. Die meisten Gästehäuser werden von Gebietskörperschaften oder großen Firmen geführt. Teilweise werden auch entsprechende Einrichtungen von Klöstern und Kommunitäten, sowie von Kongresszentren und Tagungsstätten so genannt.

Im Gegensatz zum Gasthaus, zur Pension oder zum Hotel werden Gästehäuser meist nicht vorrangig aus kommerziellen bzw. wirtschaftlichen Gründen betrieben.

Gästehaus der deutschen Bundesregierung – Schloss Meseberg

Geschichte

Gästehäuser kamen im 17. Jahrhundert auf. In gehobenen Kreisen war es damals üblich, Gäste nicht in den eigenen Räumlichkeiten, sondern in eigens dafür angelegten Gästehäusern unterzubringen. Diese Übernachtungen waren nötig, da Gäste zu jener Zeit noch weite Reisen per Kutsche auf sich nahmen und nicht am gleichen Tag wieder abreisen konnten.

Auch heute noch werden zum Beispiel Politiker oder Staatsoberhäupter in Gästehäusern untergebracht.

Höfði, das Gästehaus der isländischen Hauptstadt Reykjavík

Bekannte Gästehäuser

Deutschland

Weitere

Quellen

  • Georg Wallscheidt: 1000 Jahre Wohnkultur, Spaarmansche, Leipzig 1873
  • Siebengebirgsmuseum, Bonner Geschichtswerkstatt: Der Petersberg. Vom Ringwall zur Staatsherberge. Königswinter 1990.

Literatur

  • Anselm Roth: Siebenbürgische Gästehäuser. Schiller, Hermannstadt/Bonn 2007.

Weblinks

Wiktionary: Gästehaus – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen