Gebietseigenes Saatgut

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Als Gebietseigenes Saatgut bezeichnet man das Saatgut von Wildkräutern, welche als gebietseigen gelten. Zum Teil werden die Begriffe "autochthones Saatgut" und "Regiosaatgut" synonym verwendet. Das Wort autochthon (altgriechisch Αὐτόχθων) kann mit „an Ort und Stelle entstanden“ übersetzt werden. Als gebietseigen werden einheimische Pflanzen in einem bestimmten Naturraum definiert, die sich über einen langen Zeitraum in vielfacher Generationenfolge vermehrt haben. Eine genetische Differenzierung und eine lokale Anpassung sind die Folge dieses Entwicklungsprozesses.

Der Einsatz von gebietseigenem Saatgut dient dem Erhalt und dem Schutz der biologischen Vielfalt und des natürlichen Artenspektrums einer Region. Gebietseigenes Wildpflanzensaatgut wird beispielsweise bei der Neuanlage von Biotopen, bei Renaturierungsmaßnahmen, bei Begrünungsmaßnahmen von Straßenbauvorhaben und im Rahmen von Flurneuordnungsverfahren, aber auch in naturnahen Gärten und Parkanlagen sowie bei Dachbegrünungen ausgebracht.

In Deutschland darf seit dem 2. März 2020 in der „freien Natur“ nur gebietseigenes Saatgut ausgebracht werden, wobei der Anbau in der Land- und Forstwirtschaft von dieser Regelung ausgenommen ist.[1]

Lokales Saatgut

Zur Gewinnung von lokalem Saatgut werden mittels geeigneter Verfahren (z.B.Heudruschsaat, Heumulchsaat, Heublumensaat und Ökotypensaat) entsprechend geeignete Spenderflächen beerntet. Das gewonnene Material wird dann auf der Zielfläche ausgebracht. Als Gebietskulisse um zu entscheiden, ob Saatgut noch als „lokal“ gilt, kann die Unterteilung Deutschlands in 502 „natürliche Haupteinheiten“ (nach Meynen & Schmithüsen 1953–1962[2]) zugrunde gelegt werden. Lokales Saatgut sollte vorrangig für aus Naturschutzsicht höherwertige Flächen genutzt werden.

Regionales Saatgut

Zur Produktion von regionalem Saatgut wird das Ausgangssaatgut der zu vermehrenden Arten einzeln in geeigneten Gebieten gesammelt. Anschließend wird es über maximal fünf Generationen auf dem Acker angebaut und vermehrt. Als Gebietskulisse für die kommerzielle Produktion und den Verkauf von Saat- und Pflanzgut wurde eine Einteilung Deutschlands in 22 Ursprungsgebiete (= Vorkommensgebiete) festgelegt, die im Rahmen eines Forschungsvorhabens[3] ermittelt wurde.

Darstellung der 22 Ursprungsgebiete für gebietseigenes Saat- und Pflanzgut in Deutschland

Es gilt die Gliederung Deutschlands in folgende 22 Vorkommensgebiete:

  1. Nordwestdeutsches Tiefland
  2. Westdeutsches Tiefland mit Unterem Weserbergland
  3. Nordostdeutsches Tiefland
  4. Ostdeutsches Tiefland
  5. Mitteldeutsches Tief- und Hügelland
  6. Oberes Weser- und Leinebergland mit Harz
  7. Rheinisches Bergland
  8. Erz- und Elbsandsteingebirge
  9. Oberrheingraben mit Saarpfälzer Bergland
  10. Schwarzwald
  11. Südwestdeutsches Bergland
  12. Fränkisches Hügelland
  13. Schwäbische Alb
  14. Fränkische Alb
  15. Thüringer Wald, Fichtelgebirge und Vogtland
  16. Unterbayerische Hügel- und Plattenregion
  17. Südliches Alpenvorland
  18. Alpen
  19. Bayerischer und Oberpfälzer Wald
  20. Sächsisches Löß- und Hügelland
  21. Hessisches Bergland
  22. Uckermark mit Odertal

Diese Untergliederung wurde im Rahmen eines Forschungsprojektes entwickelt und fand auch Eingang in die Erhaltungsmischungsverordnung.[4]

Zertifizierung

Derzeit existieren zwei verschiedene private Zertifizierungssysteme für gebietseigenes Saatgut, das System VWW-REGIOSAATEN des Verbandes deutscher Wildsamen- und Wildpflanzenproduzenten e.V.[5] sowie das System RegioZert® des Bundesverbands Deutscher Pflanzenzüchter – AG Regiosaatgut[6].

Weblinks

Gebietseigenes Saat- und Pflanzgut - Bundesamt für Naturschutz

Literatur

  • Bjorn-Holger Lay, Alfred Niesel, Martin Thieme-Hack: Bauen mit Grün: Die Bau- und Vegetationstechnik des Garten- und Landschaftsbaus (Fachbibliothek Grün). Verlag Eugen Ulmer, 5. Auflage, 2016, ISBN 978-3800183395.
  • Stefan Zerbe, Gerhard Wiegleb [Hrsg.]: Renaturierung von Ökosystemen in Mitteleuropa. Spektrum Akademischer Verlag, 2009, ISBN 978-3827419019.

Einzelnachweise

  1. Bundesamt für Naturschutz: Ausbringen von gebietseigenen Gehölzen und gebietseigenem Saatgut in der freien Natur ab dem 1. März 2020. Abgerufen am 19. März 2020.
  2. Meynen, E., Schmithüsen, J., Gellert, J., Neef, E., Müller-Miny, H., & Schulze, J. H.: Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands. 1962.
  3. Prasse et al.: Entwicklung und praktische Umsetzung naturschutzfachlicher Mindestanforderungen an einen Herkunftsnachweis für gebietseigenes Wildpflanzensaatgut krautiger Pflanzen. DBU-Abschlussbericht, Universität Hannover, 2010, abgerufen am 29. Januar 2019.
  4. ErMiV - Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Erhaltungsmischungen. Abgerufen am 29. Januar 2019.
  5. VWW-Regiosaaten®: zertifiziertes, gebietsheimisches Wildpflanzensaatgut. In: VWW. Abgerufen am 29. Januar 2019 (deutsch).
  6. BDP > Branche > Saatguthandel > RegioZert®. Abgerufen am 29. Januar 2019.