Geldeinheit

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Unter einer Geldeinheit (auch Stückelung; Abkürzung G oder GE) versteht man in den Wirtschaftswissenschaften die infinitesimal kleinste verfügbare Menge an Geld unabhängig von der jeweiligen Währung.

Allgemeines

Die Geldeinheit hat den Charakter einer Maßeinheit oder Mengeneinheit und entspricht in ihren Funktionen also der Längeneinheit (1 Meter) oder der Gewichtseinheit (1 Kilogramm), sie ist also eine Preis-Maßeinheit.[1] Die Angabe der Geldeinheit (GE) wird entsprechend mit „1 GE“ vorgenommen. Der Geldeinheit fehlt jedoch eine wesentliche Eigenschaft anderer Maßeinheiten, nämlich deren Stabilität; denn der Geldwert unterliegt stets bestimmten Schwankungen.

Die Geldeinheit bezeichnet auch gesetzliche Zahlungsmittel eines Staates oder eines Wirtschaftsraumes,[2] die als Recheneinheit dienen.

Preis-Maßeinheit

In den Wirtschaftswissenschaften ist die Geldeinheit ein Maßstab, bei dem durch die Multiplikation von Gütermengen mit Marktpreisen – gemessen in Geldeinheit je Mengeneinheit der einzelnen Güter – die Gütermengen in Geldeinheiten transformiert und dadurch vergleichbar gemacht werden.[3] Liegt beispielsweise der Marktpreis für eine Glühbirne (1 Stück) bei 1 Geldeinheit, so kosten 4 Birnen entsprechend 4 Geldeinheiten. Dieses Preis-Mengen-Verhältnis lässt sich auf alle Fachgebiete übertragen. So ist der Return on Investment ein relativer Gewinn, nämlich der Gewinn pro Geldeinheit.[4]

Verwendung

Die Geldeinheit ist eine neutrale Größe, denn ihr fehlt die Angabe der Währung und/oder des Währungssymbols. Eine Geldeinheit (1 GE) kann daher länderübergreifend als 1 Euro, 1 Schweizer Franken, 1 US-Dollar usw. interpretiert werden.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Max Rudolf Lehmann: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre: Allgemeine Theorie der Betriebswirtschaft, 1956, S. 187
  2. Begriffserklärung auf ad-hoc-news.de, abgerufen am 25. September 2011
  3. Klaus-Peter Kistner/Marion Steven: Betriebswirtschaftslehre im Grundstudium. 2002, S. 13
  4. Klaus-Peter Kistner/Marion Steven: Betriebswirtschaftslehre im Grundstudium. 2002, S. 261