Generationengerechtigkeitsgesetz

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Das Generationengerechtigkeitsgesetz (Bundestags-Drucksache 16/3399) ist eine Gesetzesinitiative von über 100 jungen Abgeordneten aus fast allen Parteien zur Generationengerechtigkeit. Diese fordert die Aufnahme des Satzes „Der Staat hat in seinem Handeln das Prinzip der Nachhaltigkeit zu beachten und die Interessen künftiger Generationen zu schützen“ als Artikel 20 b des Grundgesetzes. Artikel 109, der die öffentlichen Haushalte den wirtschaftlichen Erfordernissen anpasst, soll entsprechend ergänzt werden.

In der 118. Sitzung des sechzehnten Bundestages fand am 11. Oktober 2007 die erste Lesung des Entwurfs statt. Nach mehreren Redebeiträgen von 13 Abgeordneten wurde der Entwurf an die Ausschüsse überwiesen, wobei der Rechtsausschuss federführend wirken sollte.[1] Durch Ablauf der Wahlperiode hat sich das Gesetzgebungsverfahren erledigt.

Literatur

  • Wolfgang Kahl (Jurist): `Soziale Gerechtigkeit´ oder `Generationsgerechtigkeit´. Zur Notwendigkeit der Wiederbelebung einer verfassungspolitischen Debatte aus aktuellem Anlass., in: Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP) 2014, 17-21

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 16/118, 11. Oktober 2007, abgerufen am 14. September 2013

Weblinks