Generatoranschlusskasten

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Generatoranschlusskasten einer 6- kWp-Photovoltaikanlage

Der Generatoranschlusskasten (abgekürzt GAK) ist eine Komponente von Photovoltaikanlagen. Er bündelt die von den Solarmodulen kommenenden Stromleitungen zur Gleichstromhauptleitung, die zum Solarwechselrichter führt. Neben der Bündelung mehrerer Stränge (englisch strings) an String-Sammelklemmen sind im GAK Überspannungsschutzelemente integriert, die andere Komponenten der Photovoltaikanlage, insbesondere den Wechselrichter und die Solarmodule, vor Überspannungen z. B. durch Blitzeinschläge schützen sollen.[1]

Ausführung und Bestandteile

Ein Generatoranschlusskasten muss in Schutzklasse II ausgeführt sein, mindestens eine Schutzart entsprechend des geplanten Einsatzgebiet erfüllen (z. B. IP 65) und erd- und kurzschlusssicher aufgebaut sein.

Mögliche Elemente im Generatoranschlusskasten sind:

  • Stromkabel von den Solarmodulen
  • Stromleitung zum Solarwechselrichter
  • Überspannungsableiter
  • Gleichstromschalter bzw. Gleichstromschaltstelle zur Abschaltung des Solargenerators (Feuerwehrschalter)
  • Trennklemmen zum Abschaltung einzelner Modulstränge für Fehlersuche, Wartung oder Reparatur
  • Strangsicherungen zum Schutz der Strangleitungen vor Überlast
  • eventuell Strangdioden, welche den Leerlauf (Freilauf) einzelner Stränge erlauben
  • Überwachungselemente zur Meldung von Störungen von Strängen an die Anlagenüberwachung

Überspannungsschutz

Im GAK werden häufig Überspannungsableiter vom Typ 2 eingesetzt, um Photovoltaikanlagen und nachgeschaltete elektronische Geräte vor Überspannungen zu schützen, die durch kapazitive, induktive oder galvanische Einkopplungen als indirekte Wirkung eines Blitzschlages entstehen.

Weblinks

Commons: String combiner boxes – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Grundlagen Elektrotechnik. (Nicht mehr online verfügbar.) In: Photovoltaikanlagen. Elektro Technologie Zentrum, Stuttgart, archiviert vom Original am 16. Oktober 2021; abgerufen am 30. Oktober 2021.