Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
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Die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft ist eine Fortbildung in der Sicherheitsbranche in Deutschland.
Zulassungsvoraussetzungen
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen und
- ein Mindestalter von 24 Jahren und
- die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.[1]
Fortbildungsdauer
Es besteht keine Pflicht, einen Vorbereitungskurs zu besuchen, jedoch wird es aufgrund des Stoffumfanges empfohlen. Die IHK-Stundenempfehlung beträgt 210 Unterrichtsstunden. Ein Kurs kann sowohl in Vollzeit oder Teilzeit durchgeführt werden.
Prüfungsinhalte
Prüfungsfach | Unterrichtsstunden | Prüfungsumfang | Prüfungsart |
---|---|---|---|
00. Lern- und Arbeitsmethodik: | 10 | - | - |
Teil A: Rechts- und Aufgabenbezogenes Handeln | 80 UE | 150 min. | schriftlich |
01. Rechtskunde: | 40 | - | - |
02. Dienstkunde: | 40 | - | - |
Teil B: Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik | 56 UE | 150 min. | schriftlich |
03. Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen: | 18 | - | - |
04. Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz: | 18 | - | - |
05. Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik: | 20 | - | - |
Teil C: Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln | 64 UE | 30 min. | mündlich |
06. Situationsbeurteilung und -bewältigung: | 24 | - | - |
07. Kommunikation: | 20 | - | - |
08. Kunden- und Serviceorientierung: | 10 | - | - |
09. Zusammenarbeit: | 10 | - | - |
Zusammenfassung | 210 | - | - |
Einzelnachweise
- ↑ Prüfungsordnung der Geprüften Schutz- und Sicherheitskräfte
- ↑ IHK Rahmenplan mit Lehrzielen (Memento vom 27. Dezember 2010 im Internet Archive)