Gerd von Dettenhusen

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Gerd von Dettenhusen (* ?; † nach 1435[1]), in den Quellen auch Gheerde van Dettenhuzen, war von 1395 bis 1421 Bremer Ratsherr und Bremer Bürgermeister von 1414 bis 1420 (oder 1421).[2]

Biografie

Herkunft

Gerd von Dettenhusen entstammte über seinen Vater Bernhard einer Familie, die in Bremen bereits Anfang des 14. Jahrhunderts eine herausragende Rolle spielte. Sein Urgroßvater, der ebenfalls den Namen Bernhard trug, war 1306 Consul, also Ratsherr in der Stadt.[3] Dessen Sohn Bernhard war 1316 Senator, sein gleichnamiger Enkel, also Gerds Vater Bernhard, war 1330 Senator. Spätestens 1376 wurde er als borghermester bezeichnet.[4] Er war bereits 1375 Bürgermeister des Bremer Rates. 1378 erschien er als Proconsul.[5]

Zur wirtschaftlichen Basis und den Rechtsverhältnissen

Wie andere Ratsherren, so besaß Gerd Wald im Umkreis der Stadt. Zu den Waldbesitzern, die ab 1405 Holz zum Bau des Bremer Rathauses beisteuerten, gehörten neben Gerd von Dettenhusen die Waldbesitzer Bernd und Detward Prindeney, Friedrich Wigger, der 1410 bis 1417 selbst Bürgermeister war, Arnd Boller, Johann Vasmer (1422 bis 1430 Bürgermeister) sowie der seinerzeitige Bürgermeister Johann Hemeling (1405–10).[6] Das Holz wurde auf flachbödigen Eichenschiffen herantransportiert, an der Weser gewogen und dann mit Wagen zum Liebenfrauenkirchhof gefahren.

Militärisch trat Gerd von Dettenhusen durch eine Expedition gegen die Vitalienbrüder hervor, die er zusammen mit dem Ratsherrn Jakob Olde durchführte.[7] Doch derlei militärischer oder handelsmäßiger Einsatz war nicht ohne Risiken, zumal die Grenzen uneindeutig waren. Als 1402 ein Schiff auf dem Weg nach England, beladen mit Weizen, in Seenot geriet und vor der schottischen Küste landete, wurde es von Engländern „de Novo Castello“ (Newcastle) gekapert. Dabei erlitten mehrere Kaufleute hohe Verluste, darunter auch Gerd von Dettenhusen. Ein weiteres Schiff, das Dettenhusen zusammen mit acht Kaufmännern aus Bremen gehörte, wurde gleichfalls gekapert – wobei neun „famuli“ ums Leben kamen – und nach London entführt. Zudem wurde der Kapitän nach 14 Tagen der Gefangenschaft ins Meer gestürzt.[8]

Ratsherr (ab 1395), Bürgermeister (1414–20/21)

1414 bis 1421 war Gerd von Dettenhusen Bürgermeister, nachdem er schon 1395 Ratsherr geworden war.[9] 1418 ging er zusammen mit Hinrik Sparenberch als Gesandter zum Hansetag in Lübeck. Wie schon so oft gerieten die Bremer mit den Hamburgern in Streit, diesmal wegen der Sitzordnung. Während die Hamburger Gesandten – Lübeck führte den Vorsitz – zur rechten Hand direkt neben den Lübeckern sitzen sollten, sollten die Bremer zur linken Hand, aber hinter den Kölnern Platz nehmen. Da die Bremer einen Schiedsspruch nicht anerkennen wollten, reisten sie ab.[10] 1419 war Gerd von Dettenhusen einer der Unterhändler, die einen Vertrag zwischen dem Grafen von Oldenburg und der Hanse aushandelten.[11]

Nach seiner Amtszeit geriet er um die Abgabenfreiheit eines Grundstücks in Walle in Streit mit dem Willehadikapitel. Dabei verband sich Gerd mit dem Pauls-Kloster östlich der Stadt. Als Schiedsrichter wurden von den Streitparteien die Bauern in Walle angerufen. Ihre Entscheidung wurde in einem Notariatsinstrument niedergelegt.[12]

Gerds Tochter Gesche heiratete 1414 den in Bremen wohnhaften und sehr vermögenden Hinrich von der Hude, einen Großkaufmann. 1413 war dessen erste Frau Margareta verstorben. Gesche und Hinrich hatten zwei Töchter: Margarete (Gretke) (* um 1430; † 1518) und Reimede (* um 1435; † nach 1459?). 1409 besaß Hinrich ein Haus bei der St. Martini Kirche. Außer in der Umbruchsphase von 1427 bis 1433 saß er von 1410 bis 1459 im Rat.

Erbgang

1443 erstellte Gerds Schwiegersohn Hinrich von der Hude im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren, das seit 1413 andauerte, eine Liste seiner Güteransprüche in Ritterhude, dazu kamen neben anderen Gütern Wälder in Stotel, die bereits seinem Urgroßvater, Ritter Friedrich von der Hude gehört hatten, sowie seinem Großvater Lüder von der Hude.

Da Hinrich söhnelos starb, nahm Geverd von der Hude die Gelegenheit wahr, sein Eigentum als nächster noch lebender, männlicher Verwandter (Schwertmage) in Anspruch zu nehmen. Hinrich vererbte jedoch vor seinem Tod am 9. Juni 1459 seinen Besitz an seine Frau, die Tochter Gerds von Dettenhusen, und seine zwei Töchter. Dabei sollte die Witwe den Besitz zusammenhalten. Gesche beschuldigte später ihren Schwiegersohn Lüder Scharhar, sie um ihren Anteil, die Hälfte des Gesamteinkommens aus dem Erbe, betrügen zu wollen. Das über den Fall sitzende Gericht bildeten am 25. April 1461 die Ratsherren Diderich Scharhar, Herrmann Gröpeling und Daniel Brand, dazu Frederick von Varle. Gesche setzte sich durch. Sie starb um 1492.

Anmerkungen

  1. Diedrich Rudolf Ehmck, Hermann Albert Schumacher: Das Rathaus zu Bremen, in: Bremisches Jahrbuch 2 (1866), S. 259–443, hier: S. 401 („Gerhard von Dettenhusen ... lebte übrigens noch im Jahre 1435“).
  2. Bremisches Jahrbuch 1–2 (1864), S. 401.
  3. Johann Friedrich Gildemeister: Beyträge zur Kenntniß des vaterländischen Rechtes, Bd. 2, Bremen 1808, S. 129f., Anm. 4.
  4. Bremisches Urkundenbuch, Bremen 1877, Nr. 488, Anfang Januar 1376.
  5. Bremisches Urkundenbuch, Bremen 1877, Nr. 530, 25. April 1378.
  6. Diedrich Rudolf Ehmck, Hermann Albert Schumacher: Das Rathaus zu Bremen, in: Bremisches Jahrbuch 2 (1866), S. 259–443, hier: S. 315f., 324, 343, 400f.
  7. Veröffentlichungen des Instituts für Historische Landesforschung der Universität Göttingen, Bände 6–8, Göttingen 1973, S. 220.
  8. Karl Kunze: England und die Hanse. Akten 1275 bis 1412, Severus, Hamburg 2013, n. 334: Klageartikel Bremens, vom Rat zu Bremen beglaubigt, 31. Juli 1406. Dazu Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte, Band 78, 2006, S. 44.
  9. Erich Lübcke: Der Bremer Rat von 1225 bis 1433 und die Ratsherren mit ihren verwandtschaftlichen Beziehungen, E. Lübcke, 1935, n. 519; Werner Hennig: Die Ratsgeschlechter Bremens im Mittelalter. Ein Beitrag zur hansischen Sozialgeschichte, Diss. masch. Göttingen 1957, S. 134.
  10. Thomas Hill: Die Stadt und ihr Markt. Bremens Umlands- und Außenbeziehungen im Mittelalter (12. bis 15. Jahrhundert), Steiner, Wiesbaden 2004, S. 68. So auch Volker Henn: Die hansischen Tagfahrten zwischen Anspruch und Wirklichkeit, Porta Alba, Trier 2001, S. 43.
  11. Diesen Vorgang schildert bereits Johann Philipp Cassel: Sammlung ungedruckter Urkunden, welche die Geschichte der Freien Reichsstadt Bremen in vorigen Zeiten aufklären, Georg Ludewig Förster, Bremen 1768, n. 19, S. 82–84, hier: S. 82 (Digitalisat).
  12. Diedrich Rudolf Ehmck, Wilhelm von Bippen (Hrsg.): Bremisches Urkundenbuch, Bd. 6, Nr. 56.