Gerichtsbezirk Lussin

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Ehemaliger Gerichtsbezirk
Lussin
(slowenisch: Lošinj)
(kroatisch: Lošinj)
Basisdaten
Kronland Markgrafschaft Istrien
Bezirk Lussin
Sitz des Gerichts Lussin (Lošinj)
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zuständiges Landesgericht  Rovigno
Fläche 175,11 km2
(1910)
Einwohner 13.098
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Italien


Der Gerichtsbezirk Lussin (italienisch: distretto giudiziario Lussin; slowenisch: občina židovska Lošinj, kroatisch: kotarsko satničtvo Lošinj) war ein dem Bezirksgericht Lussin unterstehender Gerichtsbezirk in der Markgrafschaft Istrien.

Der Gerichtsbezirk umfasste die Insel Lošinj. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Gerichtsbezirk an Italien abtreten, nach dem Zweiten Weltkrieg gelangte das Gebiet an Jugoslawien. Er ist heute Teil der Gespanschaft Primorje-Gorski kotar in der Republik Kroatien.

Geschichte

Um 1850 wurde in Istrien so wie im gesamten Kaisertum Österreich die ursprüngliche Patrimonialgerichtsbarkeit aufgelöst. In der Folge wurde unter anderen der Gerichtsbezirk Lussin geschaffen. Der Gerichtsbezirk unterstand dem für die gesamte Grafschaft zuständigen Landesgericht Rovigno, das wiederum dem Oberlandesgericht Triest, das am 1. Mai 1850 seine Tätigkeit aufnahm, unterstellt war.[1] Auch nachdem Istrien bzw. Triest sowie Görz und Gradisca vom ursprünglichen Kronland Küstenland ihre Selbständigkeit als Kronland erlangten, blieb das Oberlandesgericht Triest die oberste Instanz für den Gerichtsbezirk Lussin.

Der Gerichtsbezirk Lussin bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Cherso (Cres) und Veglia (Krk) den Bezirk Lussin.[3] Der Gerichtsbezirk Lussin wies 1869 eine Bevölkerung von 11.602 Personen auf.

Per 1. Dezember 1905 wurde der Gerichtsbezirk Veglia vom Bezirk Lussin abgespalten und zu einem eigenständigen Bezirk erhoben.[4]

Bis 1910 wuchs die Einwohnerzahl auf 13.098 an, davon hatten 7.588 Personen Italienisch (57,9 %) als Umgangssprache angegeben, 4.289 sprachen Italienisch (32,7 %), 418 Deutsch (3,2 %) und 91 Slowenisch (0,7 %). Der Bezirk umfasste zuletzt eine Fläche von 175,11 km² bzw. drei Gemeinden.

Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain wurde der Gerichtsbezirk Lussin zur Gänze Italien zugeschlagen. Nach dem Zweiten Weltkrieg gelangte das Gebiet des ehemaligen Gerichtsbezirks an Jugoslawien, das Gebiet ist seit 1991 Teil der Republik Kroatien.

Jahr Ein-
wohner
Deutsch-
sprachige
Italienisch-
sprachige
Slowenisch-
sprachige
Kroatisch-
sprachige
1869 11.602
1880 11.923 20 4.508 24 7.080
1890 11.838 98 4.921 22 6.537
1910 13.098 418 7.588 91 4.289

Gerichtssprengel

Der Gerichtsbezirk Lussin umfasste Ende Februar 1918 die Gemeinden Lussingrande (Veli Lošinj bzw. Velo Selo), Lussinpiccolo (Mali Lošinj bzw. Malo Selo) und Ossero (Osor bzw. Nerezine).

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Oesterreich. 1850, XLI. Stück, Nr. 138: „Verordnung des Ministers der Justiz vom 6. April 1850 [...]“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  4. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1905, LXIX. Stück, Nr. 172: „Kundmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Errichtung einer Bezirkshauptmannschaft in Veglia im Küstenlande“

Literatur

  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Orts-Repertorium von Triest und Gebiet, Görz, Gradisca und Istrien. Auf Grundlage der Volkszählung vom 31. Dezember 1896 bearbeitet. Wien 1873
  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Special-Orts-Repertorium vom Küstenlande. Auf Grundlage der Volkszählung vom 31. Dezember 1896 bearbeitet. Wien 1885
  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Special-Orts-Repertorium des Österreichisch-Illyrischen Küstenlandes. Neubearbeitung auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. December 1890. Wien 1894
  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium für das Österreichisch-Illyrische Küstenland. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1918 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder)