Geschützter Landschaftsbestandteil Feldgehölz (Kirchlinde)

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Der Geschützte Landschaftsbestandteil Feldgehölz (Kirchlinde) mit einer Flächengröße von 0,61 ha liegt am südlich von Kirchlinde (Arnsberg) im Stadtgebiet von Arnsberg im Hochsauerlandkreis. Die Fläche wurde 1998 mit dem Landschaftsplan Arnsberg durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises als Geschützter Landschaftsbestandteil (LB) mit dem Namen LB Feldgehölz und einer Flächengröße von 0,12 ha ausgewiesen.[1] 2021 wurde der LB bei der Neuaufstellung des Landschaftsplans erneut ausgewiesen.[2]

Beschreibung

Beim LB handelt es sich um ein Feldgehölz. Im Feldgehölz dominieren Esche und Stieleiche. Dem Feldgehölz vorgelagert befindet sich ein Gebüsch mit Hundsrose und Schwarzdorn.[2]

Der Landschaftsplan führte 1998 zum Wert des LB aus: „Neben der Belebung des Landschaftsbildes hat die Fläche vor allem Bedeutung als Lebensraum für Kleinsäuger und Gebüschbrüter.“[1]

Der Landschaftsplan führte 1921 bei der Neuaufstellung zum Wert des LB aus: „Neben dem avifaunistischen Wert hat es Bedeutung für die Belebung und Gliederung des Landschaftsbildes in der ansonsten landwirtschaftlich intensiv genutzten Freifläche nahe der Hofstelle.“[1]

Schutzgrund, Verbote und Gebote

Der Geschützte Landschaftsbestandteile haben laut Landschaftsplan eine besondere Funktion für die Gliederung und Belebung des Landschaftsbildes bzw. des umgebenden Offenlandes. Es kommt solchen Objekten in der Regel eine erhöhte Bedeutung als Bruthabitat für Hecken- und Gebüschbrüter zu. Laut Landschaftsplan sind Geschützte Landschaftsbestandteile im Plangebiet durch seinen eigenständigen Charakter deutlich von der sie umgebenden „normalen“ Wald- und Feld-Landschaft zu unterscheiden.[2]

Wie bei allen LB ist es verboten diese zu beschädigen, auszureißen, auszugraben oder Teile davon abzutrennen oder auf andere Weise in seinem Wachstum oder Erscheinungsbild zu beeinträchtigen. Unberührt ist jedoch die ordnungsgemäße Pflege eines LB.[2]

Das LB soll laut Landschaftsplan „durch geeignete Pflegemaßnahmen erhalten werden, solange der dafür erforderliche Aufwand in Abwägung mit ihrer jeweiligen Bedeutung für Natur und Landschaft gerechtfertigt ist.“[2]

Literatur

  • Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Arnsberg, Meschede 1998.
  • Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Arnsberg – Neuaufstellung. Meschede 2021.

Einzelnachweise

  1. a b c Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Arnsberg. Arnsberg 1998, S. 109.
  2. a b c d e Landschaftsplan Arnsberg – Neuaufstellung, S. 137 ff. (PDF) Abgerufen am 8. Juli 2022.