Geschützter Landschaftsbestandteil Heidekuppe im Boxen

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Der Geschützte Landschaftsbestandteil Heidekuppe im Boxen mit einer Flächengröße von 0,67 ha liegt nordwestlich von Scharfenberg im Stadtgebiet von Brilon. Das Schutzgebiet wurde 2008 mit dem Landschaftsplan Briloner Hochfläche durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises als Geschützter Landschaftsbestandteil (LB) ausgewiesen. Er ist einer von 38 LBs im Stadtgebiet von Brilon. Der LB ist umgeben vom Landschaftsschutzgebiet Im Boxen.

Gebietsbeschreibung

Beim Geschütztem Landschaftsbestandteil handelt es sich um eine flach nach Süden exponierten Fläche einer 30 m breiten und 80 m langen Wacholderheide. Die Fläche war bei Ausweisung weitgehend vergrast und typische Zwergsträucher waren nur noch lokal dominierend. Einige Teilbereiche werden von Borstgras beherrscht. In der lückigen Strauchschicht treten neben zahlreichen Wacholderbüschen auch Traubeneiche, Faulbaum und Holunder auf. Verstreut liegen größere Blöcke von Findlingen. Die Findlinge sind durch Flechten, Moose und Blaubeere besiedelt. Entlang des Wirtschaftsweges wird die Fläche durch eine naturnahe Feldhecke begrenzt, die sich im Westen zu einem lichten fichtenreichen Feldgehölz verbreitert und dort zahlreiche Findlinge aufweist. Am Ostrand stockt ein kleinflächiger dichter Fichtenforst ohne Strauch- und Krautschicht.

Schutzzweck

Der LB wurde wegen seiner landeskundlichen und landschaftlichen Bedeutung ausgewiesen. Es ist ein Schutzgebiet ein kulturbetonter und naturnaher Landschaftsteil, die sich mit ihrem eigenständigen Charakter deutlich von der sie umgebenden Wald- und Feld-Landschaft unterscheidet. Im Landschaftsplan wird ausgeführt: „Der besondere Schutz dieser Kleinstrukturen ist wegen ihrer hervorgehobenen Position für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und / oder für die Attraktivität des Landschaftsbildes erforderlich. Die LB-Festsetzung trägt der landschaftlichen Bedeutung der Objekte Rechnung, die sie über das „normale“ landschaftliche Inventar eines LSG heraushebt.“[1]

Verbote

Wie bei anderen Geschützten Landschaftsbestandteilen wurde das Verbot festgelegt, es zu beschädigen, auszureißen, auszugraben oder Teile davon abzutrennen oder auf andere Weise in seinem Wachstum oder Erscheinungsbild zu beeinträchtigen. Erlaubt ist eine ordnungsgemäße Pflege von Gehölzen durch Auf-den-Stock-setzen von Straucharten sowie von einzelnen Bäumen. Beim „Auf den Stock setzen“ von Gehölzen sind gleich lange Abschnitte von max. 50 m Länge zu bilden, von denen zwei benachbarte nicht innerhalb eines Jahres geschlagen werden dürfen; in den geschlagenen Abschnitten sind einzelne Bäume als Überhälter zu erhalten. Es besteht ferner das Verbot den Traufbereich von Gehölzen im LB zu befestigen oder zu verfestigen und Stoffe oder Gegenstände im Bereich des Naturdenkmals anzubringen, zu lagern und abzulagern, die das Erscheinungsbild oder den Bestand des Naturdenkmals gefährden oder beeinträchtigen können. Dazu gehören auch Pflanzenschutzmittel, organische oder mineralische Dünge- und Bodenverbesserungsmittel sowie Futtermittel. Eine Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes kann insbesondere durch Anbringen von Ansitzleitern, Jagdhochsitzen, Zäunen und Werbeträgern erfolgen. Es ist auch verboten Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabungen und Ausschachtungen vorzunehmen oder die Bodengestalt in anderer Weise zu verändern. Der Geschütze Landschaftsbestandteil darf außerhalb der befestigen Wege nicht betreten und befahren werden. Hunde dürfen nicht frei laufen gelassen werden.

Gebot

Wie für andere Geschützte Landschaftsbestandteile besteht das Gebot es durch geeignete Pflegemaßnahmen zu erhalten.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde: Landschaftsplan Briloner Hochfläche. Meschede 2008, S. 158.

Koordinaten: 51° 25′ 46,6″ N, 8° 29′ 36,2″ O