Gesetz, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter
Das Gesetz, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter (kurz KVG) wurde im Deutschen Reich 1883 unter Otto von Bismarck verabschiedet und gilt als die weltweit erste Sozialversicherung.[1]
Geschichte
Arbeiter und Angestellte mit einem Jahresgehalt von 2000 Mark oder weniger wurden mit dem Inkrafttreten des Gesetzes versicherungspflichtig. Sie mussten sich mit 2/3 an den Versicherungskosten beteiligen. 1/3 mussten die Arbeitgeber beisteuern. Aus den Beiträgen wurden das Krankengeld gezahlt, das 50 % des normalen Verdienstes betrug, sowie die „Gewährung freier ärztlicher Behandlung und Arznei und unter Umständen Verpflegung im Krankenhaus“.[2] Auch möglicherweise anfallende Sterbegelder im Falle des Todes waren mit inbegriffen. Die Versicherung konnte für maximal 13 Wochen in Anspruch genommen werden; zumindest bis 1884 das Unfallversicherungsgesetz in Kraft trat und den arbeitsunfähigen Patienten ab Woche 14 versorgte.
Das Gesetz sollte nach Bismarcks Vorstellungen der Verelendung in den Industriegebieten und daraus resultierenden möglichen sozialen Unruhen entgegenwirken. Die arbeitenden Massen sollten so für den monarchisch-autoritären Obrigkeitsstaat gewonnen werden und sich von der immer stärker werdenden Sozialdemokratie abwenden.[1][2]
Das KVG wurde am 15. Juni 1883 im Reichstag beschlossen[2] und am 21. Juni desselben Jahres im Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1883, Nr. 9, Seite 73–104 veröffentlicht. Es trat dann im Dezember in Kraft.[3]
Siehe auch
Literatur
- Andreas Franken: Die privatrechtliche Binnenstruktur der integrierten Versorgung, §§ 140 a-h SGB V Tenea Verlag Ltd., 2003, ISBN 3-936582-83-1, S. 35–37 [1]
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ a b Carol Lupu:Stichwort: Gesundheitssysteme weltweit Deutsche Welle vom 22. Oktober 2009
- ↑ a b c Philipp Neumann:Bismarcks Lösung der "socialen Frage" Die Welt 11. Juni 2008
- ↑ Die Geschichte der Kranken- und Sozialversicherung in Deutschland Zitty vom 16. Februar 2017