Gespann

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Brauereigespann mit sechs Pferden (traditioneller Henninger-Bräu-Wagen in Frankfurt 2007)
Lastzug (THW-Fahrzeuge in Hamburg 2006)

Ein Gespann (von althochdeutsch spannan „ziehend befestigen“) bezeichnet allgemein eine Kombination aus nicht selbst angetriebenem Landfahrzeug und einem vorgespannten Zugelement (Zugtier oder Zugfahrzeug).

Ursprünglich bezeichnet das Wort Gespann eine Gruppe vor ein Landfahrzeug (einen Wagen, Schlitten oder Ähnliches) gespannter Zugtiere (siehe Anspannen, Equipage, Fahrsport) oder einen Wagen (oder Schlitten etc.) mit angespannten Zugtieren.[1] Dabei kann das Gespann mehrerer Zugtiere sowohl hintereinander als auch nebeneinander gebildet werden. In der Landwirtschaft und im Transportwesen bilden zwei nebeneinander laufende Zugtiere ein Gespann, im deutschsprachigen Raum meist Pferde („Pferd und Wagen“), früher auch Kühe und Ochsen.

Im modernen Fahrzeugwesen wurde die ursprüngliche Bedeutung des Zusammenspannens von Zugtier(en) und einer (angehängten) Last auf Landfahrzeuge übertragen (altertümlich Motorzug).[2] Hier bezeichnet Gespann (in Österreich fachlich: Kraftwagenzug) den Zusammenschluss mehrerer Fahrzeuge, von denen mindestens eines ein Zugfahrzeug ist, Beispiele:

Alternativ wird ein Gespann auch Zug genannt, insbesondere bei mehreren hintereinandergekoppelten Fahrzeugen, siehe Lastzug, Buszug. Gebräuchlicher ist die Bezeichnung im Eisenbahnwesen, siehe auch Zug (Schienenverkehr).

Einzelnachweise

  1. Duden-Redaktion: Gespann. In: Duden online. Januar 2013, abgerufen am 25. Januar 2014: „Gespann, das […] Bedeutungen: 1. a. Gruppe der vor einen Wagen o. Ä. gespannten Zugtiere; b. Wagen mit einem Gespann […] Herkunft: zu spannen […] Plural: die Gespanne […] Beispiel: ein Gespann Pferde“. Ebenda: spannen: „Bedeutungen: […] 3. die Gurte eines Zugtieres an einem Fuhrwerk o. Ä. befestigen […] Herkunft: mittelhochdeutsch spannen, althochdeutsch spannan = (sich) dehnen; ziehend befestigen, im Frühneuhochdeutschen zusammengefallen mit dem Veranlassungswort mittelhochdeutsch spennen = (an)spannen, ursprünglich = ziehen, sich ausdehnen; vgl. Gespenst“.
  2. So z. B. Verordnung des Ministeriums des Innern … betreffend die Erlassung sicherheitspolizeilicher Bestimmungen für den Betrieb von Kraftfahrzeugen (Automobilen, Motorzügen und Motorrädern). RGBl. Nr. 81/1910 (Eintrag ris.bka).