Globale Minderausgabe
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Globale Minderausgaben sind ein finanzpolitisches Instrument zur Haushaltskonsolidierung.
Im Haushaltsplan werden sie als negativ veranschlagte Ausgaben (Einsparverpflichtungen) ausgewiesen, die im Rahmen der Ausführung des Haushaltsplans durch Ausgabensenkungen auszugleichen sind.[1] Sie ersetzen als Ausnahme vom Einzelveranschlagungsprinzip gezielte Ausgabenkürzungen und überlassen es der Regierung, die pauschale Ausgabenkürzung innerhalb eines Etats zu erwirtschaften. Das Parlament bedient sich insoweit seines Budgetrechts, als es lediglich eine Globalentscheidung trifft.[2]
Vom Begriff zu unterscheiden ist die globale Mehrausgabe.
Literatur
- Christoph Gröpl, Markus Groß, Otto Häußer et al.: Bundeshaushaltsordnung/Landeshaushaltsordnung (BHO/LHO) Kommentar, München 2011. ISBN 978-3-406-60409-6
Weblinks
- Christoph Gröpl: Zur verfassungsrechtlichen Problematik globaler Minderausgaben. Der Missbrauch globaler Minderausgaben zur Herstellung scheinbar verfassungsmäßiger Haushaltspläne Pressekonferenz des Bundes der Steuerzahler, Berlin, 20. Juli 2005
- ders.: Zur verfassungsrechtlichen Problematik globaler Minderausgaben Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler e. V., Berlin 2005. 84 S. Mit umfangreichem Literaturverzeichnis. ISSN 0173-3397
- Stefan Bajohr: Zu einer Aufnahme des Instruments der globalen Minderausgabe in das Haushaltsrecht – Eine Anregung DÖV 2004, 949
- Globale Minderausgaben im Haushaltsentwurf 2016 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
- Globale Minderausgaben im Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung für das Haushaltsjahr 2014, S. 1677
- Pressekonferenz zu den Eckwerten des Bundeshaushalts 2016 und dem Finanzplan 2015–2019 Videofassung, bundesfinanzministerium.de. Abgerufen am 8. Februar 2016.
Einzelnachweise
- ↑ Minderausgaben, globale HaushaltsSteuerung.de, abgerufen am 7. Februar 2016
- ↑ Globale Minderausgabe (Memento vom 8. Februar 2016 im Internet Archive) Glossar, bundestag.de