Gravitationszone

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Eine Gravitationszone ist eine geographisch definierte Region mit einem festgelegten Fallbeschleunigungswert gemäß dem europäischen Gravitationszonenkonzept[1] nach WELMEC für eichpflichtige Waagen. Das Gravitationszonenkonzept bietet Herstellern von Waagen die Möglichkeit, Waagen bereits am Herstellungsort für einen beliebigen Einsatzort in Europa zu justieren.

Nationale Regelungen für Gravitationszonen

Deutschland[2], Belgien[3], Italien, Litauen[4], Österreich[5], die Schweiz[6] und Schweden[7] haben national Gravitationszonen mit mittleren Fallbeschleunigungswerten in Abhängigkeit von der Waagengenauigkeit festgelegt.

Gravitationszonen in Deutschland

Die Graviationszonen für Deutschland sind festgelegt in der „Richtlinie für die Eichung von nichtselbsttätigen Waagen -EA 9-“. Es gibt insgesamt 4 Zonen.

Zone Region Fallbeschleunigung gz
1 Bayern-Süd (Nieder- und Oberbayern, Schwaben) 9,8070 m/s2
2 Baden-Württemberg, Bayern-Nord (Franken, Oberpfalz) 9,8081 m/s2
3 Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Thüringen 9,8107 m/s2
4 Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein 9,8130 m/s 2

Beispiel

Eichung einer fallbeschleunigungsabhängigen Handelswaage mit einer Höchstlast von 10 kg und einem Eichwert e = 1 g. Der Ort der Eichung sei Athen, der vorgesehene Aufstellungsort Berlin (Zone 4). Die Fallbeschleunigung am Prüfort Athen beträgt 9,800336 m/s2.

(auf den Teilungswert gerundet).

Die Waage muss also bei 10 kg Belastung in Athen bei korrekter Justierung 9,987 kg anzeigen.

Einzelnachweise

Weblinks