Gruppensignal

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Ein Gruppensignal ist ein Hauptsignal, welches hinter dem Zusammenlauf der Fahrwege einer Gleisgruppe angeordnet ist. Bei Gruppensignalen kann es sich sowohl um Ausfahr- als auch Zwischensignale handeln.[1]

Häufigste Anwendung findet diese Art von Signalen in Güter- und Rangierbahnhöfen. Stellenweise sind Gruppensignale auch in Kopfbahnhöfen aufgestellt.[2]

J39 864 Bf Steinerne Renne, Ausfsig 42N.jpg

Die zusammenlaufenden Gleise sind in der Regel mittels hochstehenden Sperrsignalen, in einigen Fällen auch mit vereinfachten Hauptsignalen gesichert, an denen die Zugfahrstraßen zugleich beginnen.[2] Durchfahrten auf Gruppenausfahrsignale dürfen lediglich dann zugelassen werden, wenn die zum Gruppenausfahrsignal zugehörigen Gleise mit hochstehenden Sperrsignalen abgeschlossen sind.[3] Bei einfachen Verhältnissen auf einer Strecke darf hingegen auf Sperrsignale verzichtet werden. Wenn kein Sperrsignal auf dem zum Gruppenausfahrsignal zugehörigen Gleis aufgestellt ist, muss der Fahrdienstleiter zusätzlich zum fahrtzeigenden Signalbegriff noch mündlich der Abfahrt des Zuges zustimmen.

Gruppenausfahrsignale sollen möglichst so angeordnet werden, dass diese hinter dem Zusammenlauf der zum Gruppenausfahrsignal zugehörigen Fahrstraßen stehen, jedoch noch vor dem Zusammenlauf mit anderen Fahrstraßen. Ebenso dürfen sie nur dann aufgestellt werden, wenn die Ausfahrzugstraße außerhalb von durchgehenden Hauptgleisen beginnt.[2]

Diese Variante ist günstiger als jedes der einem Gruppensignal zugeordneten Gleisen mit einem Hauptsignal auszustatten.[2]

Einzelnachweise

  1. Ulrich Maschek: Sicherung des Schienenverkehrs. 4. überarbeitete Auflage. Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, Radebeul 2018, ISBN 978-3-658-22877-4.
  2. a b c d Jörn Pachl: Systemtechnik des Schienenverkehrs. 9., überarbeitete Auflage. Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, Braunschweig 2018, ISBN 978-3-658-21407-4.
  3. Fahrdienstvorschrift, Ril 408.0331