Grünes Band Europa
Das Grüne Band Europa (European Green Belt) ist ein Naturschutzprojekt, durch das der aufgrund des Kalten Kriegs weitgehend naturnah belassene Grenzstreifen des Eisernen Vorhanges quer durch Europa erhalten werden soll. Dieses „Grüne Band“ hat eine Gesamtlänge von über 12.500 km und reicht dabei vom Eismeer im Norden Norwegens bis zum Schwarzen Meer an der Grenze zur Türkei, wobei es entlang von 24 europäischen Staaten verläuft, 16 davon Mitglied der Europäischen Union.[1]
Die Entstehung
Die Idee eines European Green Belt ist aus dem vom BUND initiierten Projekt Grünes Band Deutschland heraus entstanden, das die vielfältige Natur im Grenzstreifen an der ehemaligen innerdeutschen Grenze schützen und erhalten soll. Dieser meist zwischen 50 und 200 m breite Grenzstreifen ist zu einem Rückzugsgebiet bedrohter Arten geworden, da sich hier die Natur während des Kalten Krieges nahezu ungestört entwickeln konnte.
Auf einer BUND-Veranstaltung zum Grünen Band Deutschland, der Einweihung des LandArt-Projekts WestÖstliches Tor im Eichsfeld am 19. Juni 2002, verkündete der damalige Vorsitzende des BUND Naturschutz in Bayern, Hubert Weiger, erstmals öffentlich seine Idee von einem Grünen Band Europa. Der als Ehrengast anwesende Michail Gorbatschow übernahm spontan die Schirmherrschaft für dieses Zukunftsprojekt. Im Juli 2003 fand die vom Bundesamt für Naturschutz organisierte erste internationale Konferenz zum Grünen Band Europa unter dem Titel "Perspectives of the Green Belt" in Bonn statt. Im Verlauf dieser Fachtagung wurde die "Initiative Grünes Band Europa" ins Leben gerufen. 2004 folgt die erste internationale Konferenz der "Initiative Grünes Band Europa" in Ungarn, auf der eine Arbeitsgruppe aus nationalen Ansprechpartnern und aktiven Nichtregierungsorganisationen gegründet, die Regionalkoordinatoren für die damals noch drei Abschnitte (Hauptregionen) des Grünen Bandes Europa bestätigt und ein erstes "Programme of Work" aufgestellt wurde. Die Gesamtkoordination der Initiative übernahm die Weltnaturschutzunion (IUCN). Das entwickelte Arbeitsprogramm wird seitdem mit den betroffenen Stakeholdern beständig weiterentwickelt wird.[2]
Auf den Nebengrenzen südwestlich bzw. westlich der Dreiländerecke Österreich – Ungarn – Jugoslawien / Slowenien und Bulgarien – Griechenland – Jugoslawien / Nordmazedonien (bei Petritsch) gab es keine Anlagen, durch die Fluchtwillige effektiv an illegalen Grenzübertritten gehindert werden sollten, und auch keine mit der innerdeutschen Grenze vergleichbaren Zutrittsverbote. Folglich fiel an diesen Grenzen die Natur auch nicht in eine Art „Dornröschenschlaf“, der durch die Öffnung von Grenzen hätte beendet werden können. Sie blieb aus anderen Gründen weitgehend intakt. Dennoch werden auch entlang der Nebengrenzen des Grünen Bandes Europa Verbünde von Biotopen angestrebt, die denen am Eisernen Vorhang im engeren Wortsinn ähneln.
Die Organisationsstruktur
Das Grüne Band Europa wurde ursprünglich in drei (mittlerweile vier) Hauptabschnitte unterteilt, um eine leichtere Koordination zu ermöglichen:
- Fennoskandien (erster Regionalkoordinator: Baltic Fund for Nature): Norwegen, Finnland, Russland, Estland, Lettland und Litauen.
- Zentraleuropa (Regionalkoordinator: BUND Fachbereich Grünes Band): Polen, Deutschland, Tschechien, Österreich, Slowakei, Ungarn, Slowenien und Kroatien; Italien.
- Balkan (Regionalkoordinator: Euronatur): Serbien, Nordmazedonien, Rumänien, Bulgarien, Griechenland und Türkei; Albanien, Montenegro und Kosovo.[3]
Als vierter Abschnitt wurde der Teil "Baltic Green Belt" eingeführt. Er wird vom BUND Mecklenburg-Vorpommern betreut und umfasst Estland, Lettland, Litauen, Polen und die deutsche Ostseeküste. Jeder Abschnitt wird von einem regionalen Koordinator betreut, der ebenfalls für einen verbesserten Informationsaustausch, eine gute Koordination, die Ausführung von Projekten und die Organisation von Workshops zuständig ist.[4]
In allen beteiligten Ländern wurde im jeweils zuständigen Ministerium ein Repräsentant zur Koordination der nationalen Aktivitäten ernannt (in Deutschland beispielsweise ein Mitarbeiter des Bundesamtes für Naturschutz). Diese so genannten „National Focal Points“ sollen Synergieeffekte zwischen der Arbeit des nationalen Ministeriums und den Aktivitäten der Initiative Grünes Band Europa fördern sowie eine gute Kommunikation zwischen den Ministerien und der Initiative Grünes Band Europa sicherstellen. Die „National Focal Points“ stimmen sich dabei sowohl mit den Regionalkoordinatoren, als auch mit den weiteren Mitgliedern der Initiative direkt ab.[5]
Darüber hinaus wird in das Projekt die größtmögliche Zahl an interessierten und betroffenen Stakeholdern eingebunden, da sich nur so ein effektives Schutzsystem erreichen lässt. Zu den Stakeholdern zählen vor allem nationale und internationale NGOs, nationale und regionale Ministerien und andere staatliche Verwaltungseinheiten sowie Landeigentümer und sonstige Interessierte.[6]
2014 wurde bei der 8. paneuropäischen Konferenz der Initiative ein eigener Verein zum Schutz des Grünen Bandes Europa gegründet, die "European Green Belt Association e.V.".
Die von NGOs durchgeführten Schutzaktivitäten werden in der Regel durch Spenden finanziert. Darüber hinaus gibt es Förderprogramme und Schutzbemühungen von staatlicher Seite.[7][8]
Das Arbeitsprogramm
Ziel des 2004 verabschiedeten Arbeitsprogramms ist es, die beteiligten Länder bei der internationalen Zusammenarbeit zu unterstützen, nachhaltige Entwicklung zu fördern und den Artenverlust am Grünen Band bis 2010 zu stoppen. Dazu wurden sieben Ziele erarbeitet, die dem Managementgrundsatz SMART folgen sollen.[9]
Die ökologische Bedeutung
Neben dem Erhalt bedrohter Arten ist vor allem die barrierefreie Vernetzung verschiedener Gebiete eines der Hauptziele des Grünen Bandes. Dabei sollten bestehende Nationalparks und andere Schutzgebiete in das System des Grünen Bandes so integriert werden, dass ein Austausch zwischen Populationen und z. B. eine Wanderung von Tieren zwischen den einzelnen Habitaten möglich ist.[10]
Die einzelnen Abschnitte des Grünen Bandes zeichnen sich durch unterschiedliche Lebensraum-Bedingungen aus:
Fennoskandien
Der Fennoskandien-Abschnitt des Grünen Bandes beherbergt Teile des letzten verbliebenen ursprünglichen borealen Waldes in Europa. Zu den bedeutenden Lebensräumen entlang des Grünen Bandes gehören Teile der eurasischen Taiga, außerordentliche Hochstandorte der Föhre, Gebiete mit allgemein hoher Biodiversität, insbesondere in Verbindung mit Feuchtgebieten, sowie Teile der Küste. Ren, Wolf, Braunbär, Ringelrobbe sowie eine Reihe endemischer Tierarten sind entlang des Grünen Bandes Fennoskandien ebenso zu finden wie Zugvögel oder gefährdete Pflanzen.[11]
Mitteleuropa
Der mitteleuropäische Abschnitt des Grünen Bandes verläuft meist durch die intensiv genutzte Kulturlandschaft. Hier konnten sich verschiedene, seltene Habitatstrukturen wie z. B. Altgrasfluren, Feuchtgebiete und Pionierwälder entwickeln. Deswegen ist der ehemalige Grenzstreifen zu einem Rückzugsgebiet für hunderte auf der Roten Liste geführte Tier- und Pflanzenarten geworden. Beispielsweise finden sich entlang des Grünen Bandes Vorkommen von zahlreichen besonderen Vogelarten wie Braunkehlchen, Schwarzstorch, Birkhuhn, Nachtschwalbe oder Neuntöter.[12]
Balkan
Der Balkan-Abschnitt des Grünen Bandes zeichnet sich vor allem durch seine große landschaftliche Diversität aus. Dabei ist dieser Abschnitt besonders durch die Verbindung artenreicher Feuchtgebiete mit den vielen Flüssen der Region, allen voran der Donau, von besonderer Bedeutung für den Naturschutz. Das Grüne Band verläuft in diesem Abschnitt in allen Höhenlagen von 0 m ü. NN an der Küste des Schwarzen Meeres und der Adria bis zu 2753 m ü. NN im Korabgebirge.[13]
Rechtliche Grundlagen
Das Grüne Band Europas ist kein direkt rechtlich gesichertes Schutzgebiet. Seinen Schutzstatus erhält es über die innerhalb des Grünen Bandes Europas gelegenen Schutzgebiete (Naturschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete usw.) sowie über Artikel 3 Absatz 3 und Artikel 10 der FFH-Richtlinie.
Die genannten Richtlinien-Artikel zielen darauf ab, die Vernetzung (ökologische Kohärenz) von Natura 2000-Gebieten zu verbessern. Dies geschieht durch den Schutz von Landschaftselementen außerhalb des Natura 2000-Netzwerks, die aufgrund ihrer linearen, fortlaufenden Struktur oder ihrer Vernetzungsfunktion für die Wanderung, die geographische Verbreitung und den genetischen Austausch wildlebender Arten wesentlich sind.
In Deutschland verpflichtet das Bundesnaturschutzgesetz (§§ 20 und 21 BNatSchG) die Bundesländer, auf mindestens 10 % der Landesfläche einen Biotopverbund einzurichten. "Der Biotopverbund dient der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. Er soll auch zur Verbesserung des Zusammenhangs des Netzes „Natura 2000“ beitragen.".[14]
Im Juni 2013 erkannte der österreichische Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung in den Rechtssachen V 2/2013 und V 3/2013 die "besondere ökologische Bedeutung" des Grünen Bandes Europas an.[15]
Seit einigen Jahren gibt es Bestrebungen, das Grüne Band Europas als UNESCO-Welterbestätte zu nominieren.[16]
Gefährdung
Der Bestand des Grünen Bandes ist durch verschiedene Faktoren gefährdet.
In Fennoskandien nahm die Abholzung seit dem Ende des Kalten Krieges zu. Der Neubau von Verkehrsinfrastruktur bzw. Verkehrswegen zerschneidet das Grüne Band an einigen Stellen. In den Staaten, die das Grüne Band Europa aktiv fördern, sind zumeist Gebietskörperschaften Träger der Straßenbaulast, sodass Verhandlungen mit Privateigentümern zumeist nur zum Grunderwerb erforderlich sind. Außerdem werden Flächen des Grünen Bandes intensiv-landwirtschaftlich genutzt oder werden durch Tourismusprojekte entwertet.
Aufgrund der Jahrzehnte bestehenden Störungsarmut in weiten Bereichen des Grünen Bandes Europas ist das Gebiet zu einem der letzten Rückzugsorte (insbesondere in Mitteleuropa) für störungsempfindliche Arten geworden. Siedlungserweiterungen, Bau von Infrastruktur, Tourismusprojekte usw. führen daher in aller Regel zu starken Lebensraumverschlechterungen.
Im Jahr 2001 waren in Deutschland ungefähr 15 Prozent des Grünen Bandes beeinträchtigt oder zerstört.[17][18]
Kritik
Im Gegensatz zum Iron Curtain Trail schließt das Grüne Band Europa neben den Grenzen zu den Ländern des ehemaligen Warschauer Paktes auch die Grenzgebiete um das einstige Jugoslawien und um Albanien (das in den ersten Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg ebenfalls noch zum Warschauer Pakt gehörte) mit ein. Diese verfügen ebenfalls über einen äußerst wertvollen und noch relativ gut erhaltenen Naturreichtum. Diese Grenzen gehören jedoch nicht zum eigentlichen einstigen Eisernen Vorhang, wenn damit nur die Westgrenze des Bündnisses der (langfristigen) Warschauer-Pakt-Staaten (ohne Albanien) bezeichnet wird.
Soll die Natur in einem Gebiet dauerhaft geschützt werden, so genügt es nicht, es mit einem entsprechenden Schutzstatus zu versehen. Es müssen immer die lokale Bevölkerung und ihre Bedürfnisse einbezogen werden. Die Bewusstseinsbildung für den Wert der Natur, die häufig – insbesondere in noch sehr ländlich geprägten Regionen Südosteuropas – einen Großteil der Lebensgrundlagen der lokalen Bevölkerung liefert, und die Verbesserung der Lebensbedingungen der lokalen Bevölkerung müssen gleichbedeutend neben den Naturschutzbemühungen stehen. Das deutsche Bundesamt für Naturschutz hat von 2015 bis 2017 ein Projekt entlang der albanischen Grenze gefördert, das die genannten Aspekte berücksichtigt und sie in der Praxis auf diversen Wegen umzusetzen versuchte.
Siehe auch
- Grünes Band Deutschland
- Grünes Band Österreich
- Iron Curtain Trail
- Green Belt Center in Windhaag bei Freistadt (Österreich)
Literatur
- Hans Peter Jeschke: Die lineare Kulturlandschaftszone „European Green Belt und Eiserner Vorhang“. Hinweise zur Struktur und Konzeption als Natur- und Kulturerbe von herausragender Bedeutung. In: Oberösterreichische Heimatblätter. Linz 2019, S. 16–33 (land-oberoesterreich.gv.at [PDF]).
- Norddeutsche Naturschutzakademie (Hrsg.): Mitteilungen aus der NNA, 1994, Heft 3. Themenschwerpunkt: Naturschutz am ehemaligen innerdeutschen Grenzstreifen. NNA – Norddeutsche Naturschutzakademie, Schneverdingen 1994, ISSN 0938-9903.
- Stefan Esser: Radtouren am Grünen Band: In 32 Etappen von Tschechien bis zur Ostsee, Tourenrad- und Mountainbikestrecken. Bruckmann, München 2011, ISBN 978-3-765-44774-7.
Weblinks
- European Green Belt Initiative. In: europeangreenbelt.org. Abgerufen am 27. Januar 2020 (englisch, offizielle Webpräsenz des Netzwerkes European Green Belt).
- Projektsteckbrief Europäisches Grünes Band. In: bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 27. Januar 2020.
- 30 Jahre Grünes Band: Grenzen trennen, Natur verbindet. In: bund.net. Abgerufen am 27. Januar 2020 (allgemeine Informationen auf der Website des BUND).
- Sensitive Transport Development along the Central European Green Belt. In: fh-erfurt.de. Abgerufen am 27. Januar 2020 (deutsch, englisch, Studie zur sanften verkehrlichen Erschließung des Grünen Bandes in Mitteleuropa, downloadbar als PDF-Datei (8,24 MB)).
Einzelnachweise
- ↑ http://www.europeangreenbelt.org/
- ↑ Projektsteckbrief Europäisches Grünes Band. In: bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 27. Januar 2020.
- ↑ European Green Belt: The Structure (Memento des Originals vom 27. Mai 2008 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ European Green Belt: The coordinators (Memento des Originals vom 27. Mai 2008 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ European Green Belt: The Focal Points (Memento des Originals vom 27. Mai 2008 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ European Green Belt: The Programme of Work (Memento des Originals vom 27. Mai 2008 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ European Green Belt: The Green Belt Book (Memento des Originals vom 21. Juni 2008 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Central European Green Belt
- ↑ European Green Belt: Programme of Work (Memento des Originals vom 5. Juli 2008 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Le Rideau Vert (Memento des Originals vom 19. November 2008 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ European Green Belt: Fennoscandia and the Baltic (Memento des Originals vom 27. Mai 2008 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ European Green Belt: Central Europe (Memento des Originals vom 27. Mai 2008 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ European Green Belt: South Eastern Europe (Memento des Originals vom 27. Mai 2008 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Bundesnaturschutzgesetz (BGBl. 2009, Teil I Nr. 51, Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege), URL: http://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/recht/Verk%FCndung%20im%20Bundesgesetzblatt.pdf (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. , abgerufen am 17. Mai 2014
- ↑ Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs der Republik Österreich vom 19. Juni 2013 in den Rechtssachen V 2/2013 und V 3/2013, URL: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vfgh/JFT_20130619_13V00002_00/JFT_20130619_13V00002_00.pdf, abgerufen am 17. Mai 2014
- ↑ Karl Heinz Gaudry, Katharina Diehl, Manuel Oelke, Gunnar Finke, Werner Konold: Machbarkeitsstudie Welterbe Grünes Band. Schlussbericht. 2014 (PDF auf bfn.de, abgerufen am 27. Dezember 2016).
- ↑ Helmut Schlumprecht, Franka Ludwig, Liana Geidezis, Kai Frobel: F+E-Vorhaben „Bestandsaufnahme Grünes Band“. Naturschutzfachliche Bedeutung des längsten Biotopverbundsystems Deutschlands. In: Natur und Landschaft. 77 (9/10), 2002, S. 407–414.
- ↑ Bundesamt für Naturschutz (2014): Das Grüne Band, abgerufen am 17. Dezember 2019