Gustav Güngerich

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Datei:Gustav Güngerich.jpg
Gustav Güngerich als Gießener Teutone, 1893

Gustav Güngerich (* 26. März 1872 in Butzbach;[1]24. März 1945 in Bensheim[2]) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.

Leben

Der Sohn des evangelischen Kreisveterinärarzt Rudolph Güngerich studierte ab 1890 Rechtswissenschaften in Gießen und wurde dort wie schon sein Vater Mitglied des Corps Teutonia.[3] 1898 wurde er in Heidelberg promoviert.[4] Die juristischen Staatsprüfungen bestand er 1893 und 1897 jeweils mit „gut“. Er wurde 1898 Gerichtsassessor. 1900 kam er als Amtsrichter nach Friedberg dann nach Darmstadt. 1901 wurde er Staatsanwalt beim Landgericht Mainz. Dort wurde er 1912 Landgerichtsrat. Im Ersten Weltkrieg war er Hauptmann. 1924 beförderte man ihn zum Oberlandesgerichtsrat in Darmstadt. 1927 kam er zum Reichsgericht. Er war im III. Strafsenat tätig. 1938 trat er in den Ruhestand. 1939 wurde er reaktiviert und war im III. Senat bis 1942 tätig.

Sein Sohn war der Klassische Philologe Rudolf Güngerich.

Ehrungen

Einzelnachweise

  1. Bensheim nach: Eckhart G. Franz: Justizministerium - Personalangelegenheiten (= Repertorien Hessisches Staatsarchiv Darmstadt) Bestand G 21 B; Seite 139; Nr. 237 (PDF; 981 kB). In: Archivinformationssystem Hessen (Arcinsys Hessen), Stand: August 2007, abgerufen am 22. September 2016.
  2. Lebensdaten von Gustav Güngerich in * „Guntrum, Gustav“. Hessische Biografie. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  3. Hansheinrich Friedländer: Corpstafel des Corps Teutonia Gießen 1839-1999. Gießen 1999, Nr. 422 (S. 239).
  4. Ferdinand Adolf Kehrer: Ueber die Vorgänge bei der Wundheilung. Akademische Rede zum Geburtsfeste des höchstseligen Grossherzogs Karl Friedrich am 22. November 1898, beim Vortrage des Jahresberichtes und der Verkündung der akademischen Preise, Beilage II, Heidelberg 1898, S. 36.

Literatur

  • Adolf Lobe: Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929, Berlin 1929, S. 387.
  • Friedrich Karl Kaul: Geschichte des Reichsgerichts, Band IV (1933–1945), Ost-Berlin 1971, S. 272.