Gustav Traub

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Gustav Traub (* 23. Dezember 1885 in Lahr/Schwarzwald; † 16. Mai 1955 in St. Märgen) war ein deutscher Maler und Grafiker.

Leben und Werk

Gustav Traub malte bereits mit zwölf Jahren die Burgheimer Kirche in Wasserfarben und erlernte später das Handwerk des Malermeisters.[1] Nach dem Besuch der Kunstgewerbeschule Karlsruhe lebte er für zwei Jahre in Paris. Danach arbeitete er in München, wo er sein Repertoire an Landschaftsbildern um Oberbayern ergänzte[1] sowie Rötelzeichnungen und eine Vielzahl von Buchillustrationen anfertigte. Sieben Jahre zeichnete er für die Meggendorfer-Blätter sowie ab ungefähr 1918 für die Fliegenden Blätter. Zudem stammen die Mappenwerke zu Gottfried Kellers Sieben Legenden (1920) und Stille Zeiten (1921) aus seiner Hand sowie die Illustrationen im Gedichtband Tu´ ab den Staub der Straße von Stefan Peuchel.[1] Er nahm an Ausstellungen im Münchner Glaspalast teil sowie mit zwanzig Landschaftsbildern an der Großen Deutschen Kunstausstellung von 1937 bis 1944.[2]

Am 20. April 1939, dem Geburtstag Hitlers, wurde Traub der Professorentitel verliehen.[3] Hitler hatte bereits einige Bilder Traubs nach einer Ausstellung im Haus der deutschen Kunst erworben.[1] Im selben Jahr fand in Lahr eine Gesamtausstellung von Traubs bis dahin geschaffenen Werken statt.[1] Traub war Schriftführer im Bund zeichnender Künstler sowie Mitglied der Münchner Künstlergenossenschaft.[2]

Im Sommer 1940 übernachtete er während eines Urlaubs im Hotel Goldene Krone zu St. Märgen, wo er die Bekanntschaft mit dem Schwarzwaldmaler Karl Hauptmann machte.[4] Traub richtete sich 1941 in St. Märgen ein Atelier ein, nachdem er und seine Frau in München ihre komplette Habe verloren hatten.[5] Dort, in seinem Atelier im Dachgeschoss der Wagensteigstraße 4, starb er am 16. Mai 1955. Traub wurde in Kempten beigesetzt.

Während seiner Zeit im Hochschwarzwald malte Traub häufig auf Pressspanplatten, da diese damals leicht zu beschaffen waren.

Traub war zudem Musikliebhaber. Er betätigte sich auch als Schriftsteller und schrieb Anekdoten aus seiner Jugend.[1] Traub war mit Ferdinand Staeger befreundet, der ihn in seiner Arbeit als Grafiker stilistisch beeinflusste.

Rezeption

Traubs Schwarzwaldlandschaften erinnern an den Bernauer Maler Hans Thoma,[5] dem ein Bild Alt-Breisachs gefiel. Edgar Schindler vergleicht ihn zudem mit Albert Welti, Ludwig Richter, Moritz von Schwind und erkennt in seinen Werken eine Prägung durch die „oberrheinischen Gothik“. Weiterhin attestiert er seinen Grafiken, die in die Tausende gehen, einen „zart rinnenden Strich und eine muntere Bewegtheit“ und bezeichnet sie als „voller froh-weher Einfälle“.[1]

„Hat eine Fülle von leicht archaisierender, phantasievoller Gebrauchskleingraphik (Exlibris, Tischkarten usw.) geschaffen.“

Allgemeines Lexikon der Bildenden Künstler von der Antike bis zur Gegenwart.[6]

Zu Traubs 125. Geburtstag fand von Mai bis Dezember 2010 im Klostermuseum St. Märgen eine Ausstellung mit seinen Werken statt. Zudem befinden sich im Hotel Hirschen zwei Ölgemälde und mehrere Skizzen in einer Gaststube, die dem Maler gewidmet ist.

Literatur

Einzelnachweise

  1. a b c d e f g Edgar Schindler: Gustav Traub. In: Das Bild. Monatsschrift für das Deutsche Kunstschaffen in Vergangenheit und Gegenwart. Jahrgang 1939, S. 237–241.
  2. a b Bruckmanns Lexikon der Münchner Kunst. Münchner Malerei im 19./20. Jahrhundert. Band 6. München 1994, S. 421.
  3. Rudolf Ritter: Gustav Traub. In: Geroldsecker Land. Jg. 29, 1987, ISSN 1614-1407, S. 78–86.
  4. Ruth Hötzel-Dickel, Horst Dieter Meier (Hrsg.): Karl Hauptmann 1880–1947: der Schwarzwaldmaler: zum 60. Todestag des Künstlers. modo, Freiburg im Breisgau 2007, ISBN 3-937014-81-0, S. 17.
  5. a b Elmar Klein: St. Märgen: Ein Glücksgriff in die Geschichte St. Märgens. In: Badische Zeitung, 27. Mai 2010 (badische-zeitung.de).
  6. Traub, Gustav. In: Hans Vollmer (Hrsg.): Allgemeines Lexikon der Bildenden Künstler von der Antike bis zur Gegenwart. Begründet von Ulrich Thieme und Felix Becker. Band 33: Theodotos–Urlaub. E. A. Seemann, Leipzig 1939, S. 347.