Höhensicherung

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Der Begriff Höhensicherung wird hauptsächlich bei Freiwilligen Feuerwehren verwendet, die das Thema Absturzsicherung bzw. PSA g. A. (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) mit dem Gerätesatz Absturzsicherung nach der DIN EN 14800-17 erweitert anwenden. In Regelwerken der DGUV oder Dienstvorschriften der Feuerwehr kommt der Begriff Höhensicherung nicht vor.[1][2][3][4][5]

Höhensicherung bei der Feuerwehr

mögliche Aufhängung an einer Drehleiter
Eine mögliche Variante für einfache Rettungen aus Höhen und Tiefen

Zur Erweiterung bei der Feuerwehr-Absturzsicherung wird der Gerätesatz Auf- und Abseilgeräte nach der DIN EN 14800-16 für die einfache Rettung aus Höhen und Tiefen bis 30 Meter verwendet. Alle anderen Ergänzungen gehen in den Bereich der SRHT Höhenrettung (Spezielles Retten aus Höhen und Tiefen). Der offizielle Begriff für die Höhensicherung bei der Feuerwehr ist deswegen Einfache Rettung aus Höhen und Tiefen (ERHT).

Bei der Anwendung des Gerätesatzes Absturzsicherung (Feuerwehr) nach der DIN EN 14800-17 ist das geplante freie Hängen der Einsatzkraft im Seil auszuschließen.[6]

Mit der zusätzlichen Verwendung des Gerätesatzes Auf- und Abseilgeräte nach der DIN EN 14800-16 darf diese Option wie folgt betrieben werden:[7]

  • Maximale Einsatzhöhe bzw. -tiefe sind 30 Meter
  • Eine redundante Sicherung gegen Absturz (z. B. mit den Gerätesatz Absturzsicherung DIN EN 14800-17 oder Höhensicherungsgerät nach der DIN EN 360) ist bei Übungen und Einsätzen vorgeschrieben.
  • Rettung von maximal einer Person durch einfache Rettungsmaßnahmen aus Höhen und Tiefen bis 30 m. Die Patientenbegleitung ist untersagt!
  • Die Verwendung von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten ist erlaubt.
  • Es sind nur Auffanggurte mit Sitzgurt nach der DIN EN 361, 358 sowie 813 zu verwenden.
  • Die Herstellerangaben des Auf- und Abseilgerätes sind zu beachten.

Sicherheitshinweise:

  • Die Anwender müssen unterwiesen sein. Eine Wiederholungsunterweisung ist jährlich durchzuführen (DGUV Vorschrift 1 §4 und §31).
  • Der Anschlagpunkt sowie der Umlenkpunkt (z. B. nach DIN EN 795/min.10kN) muss ausreichend dimensioniert sein.
  • Eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung z. B. beim Einsatz des Gerätesatzes Auf- und Abseilgeräte z. B. auf Hubrettungsfahrzeuge muss erstellt sein. (DGUV Vorschrift 1 §3 sowie DGUV Vorschrift 49)
  • Bei Rettungsübungen aus Höhen oder Tiefen dürfen keine Personen auf Tragen einsetzt werden (DGUV Regel 105-049 §20 (1))
  • Bei Übungen in Schächten, Behältern, Silo usw. muss das Vorhandensein von gesundheitsgefährdenden Stoffen ausgeschlossen sein.
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ERHT DLK.jpg

Die Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, (Bruchsal) hat einen Ausbildungleitfaden über ERHT herausgebracht.[8]

Die Ausbildungszeit wird in Fachkreisen auf 40 Stunden empfohlen. Für Betriebs- und Werkfeuerwehren ist die DGUV R 112-198 sowie die DGUV R 112-199 bindend.

Höhensicherung im Betrieb

Der Begriff Höhensicherung kommt auch bei der PSA g. A. (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) im betrieblichen Sektor vor. Die Ausbildung in diesen Bereichen erfolgt streng nach den Regelwerken der DGUV. Diese sind:

  • Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (DGUV R 112-198)[9]
  • Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzsicherungausrüstung-(DGUV R 112-199)[10]

Bei diesen Anwendungen handelt es sich um Arbeiten, die im Vorfeld geplant werden können. Somit kann man in diesen Fällen anders als bei der öffentlichen Feuerwehr eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung durchführen, sowie die richtige Absturzsicherungsausrüstung und Rettungskonzepte festlegen.[11]

Anders als bei der öffentlichen Feuerwehr sind im betrieblichen Sektor Knoten verboten, da es hier zu unnötigen Fehlerquellen kommen kann. Im betrieblichen Bereich wird ausschließlich mit vorkonfektionierten Systemen nach DGUV R 112-198 sowie DGUV R 112-199 gearbeitet.

Weblinks

Feuerwehr Regelwerke und Informationen

DGUV Regelwerke und Informationen

Einzelnachweise

  1. Stadt Kehl – Feuerwehr – Höhensicherung auf feuerwehr.kehl.de
  2. Höhensicherungsgruppe (HöSi) der Freiwilligen Feuerwehr Neuburg a.d. Donau (Memento vom 18. Mai 2015 im Internet Archive) auf feuerwehr-neuburg.de
  3. Höhensicherungsgruppe (HöSi) der Freiwilligen Feuerwehr Plattling (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive) auf feuerwehr-plattling.de
  4. Feuerwehr Scheinfeld, Fachbereiche Höhensicherung auf feuerwehr-scheinfeld.de
  5. HÖSG - Landkreis Deggendorf. Freiwillige Feuerwehr Deggendorf, abgerufen am 18. November 2018.
  6. DIN EN 14800-17 (Memento vom 5. März 2016 im Internet Archive), auf kfv-odenwaldkreis.de
  7. DIN EN 14800-16
  8. Lernunterlage Einfache Rettung aus Höhen und Tiefen, auf lfs-bw.de, abgerufen am 14. November 2021
  9. DGUV R 112-198 auf publikationen.dguv.de
  10. DGUV R 112-199 auf publikationen.dguv.de
  11. BG RCI Mit Seil und Haken – aber ohne Durchblick? auf bgrci.de