Haager Friedenskonferenzen
Die Haager Friedenskonferenzen wurden aufgrund der Anregung des russischen Zaren Nikolaus II. und auf Einladung der niederländischen Königin Wilhelmina 1899 und 1907 in Den Haag einberufen und sollten der Abrüstung und der Entwicklung von Grundsätzen für die friedliche Regelung internationaler Konflikte dienen. Der Anlass dieser Entwicklung hin zu den Konferenzen war das Ergebnis einer pazifistischen Bewegung im 19. Jahrhundert, die mit der Aufklärung begonnen hatte. Die Konferenzen waren der erste Versuch der Staatengemeinschaft, den Krieg als Institution abzuschaffen. Man wollte den Waffengang verbieten und stattdessen den Rechtsweg verbindlich vorschreiben.
Geschichtliche Entwicklung
Zar Nikolaus hatte die Konferenzen 1898 mit der Begründung angeregt, es drohe ansonsten „eine Katastrophe“.[1] Im Jahr 1899 tagten vom 18. Mai bis zum 29. Juli Juristen und Politiker aus insgesamt 26 Staaten. An der zweiten Konferenz vom 15. Juni bis zum 18. Oktober 1907 waren Vertreter aus insgesamt 44 Staaten beteiligt, um eine internationale Rechtsordnung auszuarbeiten und Normen für friedliche Lösungen bei internationalen Streitfällen zu erreichen. Sie konnten sich auf keine Abrüstungsschritte einigen und scheiterten bei der Einführung einer obligatorischen Schiedsgerichtsbarkeit wegen des Erfordernisses der Einstimmigkeit an der Ablehnung des Deutschen Reiches, Österreich-Ungarns, der Türkei und einiger kleinerer Staaten. Dennoch kam es zur Errichtung des Schiedsgerichtshofs in Den Haag.
Auf einer ursprünglich für 1914, dann für 1915 geplanten dritten Friedenskonferenz wollte man über die obligatorische Gerichtsbarkeit nach dem Mehrheitsprinzip entscheiden und Fragen einer internationalen Exekutive erörtern, die dann im Völkerbund als kollektive Sicherheit erstmals institutionalisiert wurde. In den zwei Konferenzen entwickelten die Teilnehmer ein umfassendes Programm zur Friedenssicherung und Verhaltensregeln im Konfliktfall und arbeiteten Normen für die Land- und Seekriegführung aus.
Der ständige Schiedsgerichtshof verfügt über ein internationales Büro in Den Haag. Der Internationale Gerichtshof als höchstes Rechtsprechungsorgan baut auf dem Schiedsgerichtshof auf. Die Bundesrepublik Deutschland verpflichtete sich per Gesetz in Bezugnahme auf Art. 24 Abs. 3 Grundgesetz, sich bei zwischenstaatlichen Streitigkeiten der Rechtsprechung des Haager Gerichtshofes zu unterwerfen.
Siehe auch
- Johann von Bloch
- Brüsseler Konferenz von 1874
- Haager Abkommen
- Haager Landkriegsordnung
- Genfer Abrüstungskonferenz
Literatur
- Jost Dülffer: Regeln gegen den Krieg? Die Haager Friedenskonferenzen 1899 und 1907 in der internationalen Politik. Ullstein verlag, Frankfurt am Main 1981, ISBN 3-550-07942-7.
- Walther Schücking: Der Staatenverband der Haager Konferenzen. Duncker & Humblot, München / Leipzig 1912.
- Klaus Schlichtmann: Japan und die beiden Haager Friedenskonferenzen, 1899 und 1907. Vorbereitungen für den Eventualfall. In: Werner Schaumann (Hrsg.): Japanologie und Wirtschaft – Wirtschaft und Japanologie. Referate des 5. Japanologentags der OAG in Tokyo, 28./29. März 1996. iudicium, München 1997, S. 221–243.[2]
Weblinks
- Deutschsprachige Originaltexte der Abkommen und Erklärungen der beiden Haager Friedenskonferenzen (Memento vom 11. April 2008 im Internet Archive)
- Markus Bredendiek: Die Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907
Einzelnachweise
- ↑ Jost Dülffer: Der Weg in den Krieg, in: G. Hirschfeld/G. Krumeich: Enzyklopädie Erster Weltkrieg, 2003.
- ↑ Klaus Schlichtmann: Japan und die beiden Haager Friedenskonferenzen, 1899 und 1907. Vorbereitungen für den Eventualfall. In: Werner Schaumann (Hrsg.): Japanologie und Wirtschaft – Wirtschaft und Japanologie. Referate des 5. Japanologentags der OAG in Tokyo, 28./29. März 1996. iudicium, München 1997, S. 221–243. Auf Academia.edu (online), abgerufen am 29. April 2022.