Hans Hugo Klein

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Hans Hugo Klein (* 5. August 1936 in Karlsruhe) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Politiker der CDU, der von 1983 bis 1996 Richter am Bundesverfassungsgericht war.

Leben

Klein studierte nach seinem Abitur am Bismarck-Gymnasium Karlsruhe 1954 Rechtswissenschaften in Heidelberg und München, wo er 1958 sein Erstes Juristisches Staatsexamen und 1961 auch seine Promotion abschloss. Danach wechselte er in den Verwaltungsdienst Baden-Württembergs, verlor dabei aber die wissenschaftliche Laufbahn nicht aus den Augen, die 1967 zur Habilitation zum Thema „Teilnahme des Staates am wirtschaftlichen Wettbewerb“ bei Ernst Forsthoff an der Universität Heidelberg führte. 1969 nahm Hans Hugo Klein einen Ruf auf eine Professur für öffentliches Recht an die Universität Göttingen an, wo er bis zu seiner Emeritierung 2001 lehrte.

1970 trat er in die CDU ein, für die er von 1972 bis 1983 dem Deutschen Bundestag angehörte. Er zog 1972, 1976 und 1980 über die Landesliste der CDU Niedersachsen in das Parlament ein und gewann 1983 das Direktmandat im Wahlkreis Göttingen. Von 1982 bis 1983 war er unter Hans A. Engelhard außerdem Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz.

1983 wurde er als Richter an das Bundesverfassungsgericht berufen. Dort gehörte Klein dem Zweiten Senat des Gerichts an. Zu seinem Ressort gehörten Parteienrecht, das Recht des öffentlichen Dienstes und das Personalvertretungsrecht. Sein Nachfolger wurde Hans-Joachim Jentsch.

Zum Verfassungsrecht vertritt Hans Hugo Klein die Auffassung, dass es sich bei dem Grundgesetz um eine gemischte Verfassung handele. Gemischt sei der demokratische Verfassungsstaat der Bundesrepublik Deutschland, da die Demokratie nicht absolut gelte. Besondere Bedeutung komme dem Konzept der repräsentativen Demokratie zu. Die politischen Parteien seien dabei, trotz der an ihnen oft geübten Kritik, verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Weblinks