Harry Haffner

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Harry Haffner (* 28. Mai 1900 in Uslar; † 14. Oktober 1969 in Hornberg), Pseudonym Heinrich Hartmann, war ein deutscher Jurist und Nationalsozialist.

NS-Karriere

Haffner, ab 1933 Mitglied der NSDAP sowie der SA, war anfangs Stabsleiter beim Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen und Zellenleiter beim NSV.

1934 wurde er Erster Staatsanwalt in Celle und 1937 Oberstaatsanwalt beim Generalstaatsanwalt Kassel. Seit 1938 war er Vertreter des Generalstaatsanwaltes in Hamm.[1]

Im November 1943 wurde Haffner zum Generalstaatsanwalt am Oberlandesgericht Kattowitz ernannt. Hier lag unter anderem auch das Vernichtungslager Auschwitz in seinem Kompetenzbereich. Auf der Feier zu seiner Amtseinführung am 26. Januar 1944 hielt der Staatssekretär des Reichsjustizministeriums, Herbert Klemm, eine Rede. Laut dem Bericht in der Zeitschrift „Deutsche Justiz“ über die Feier zur Amtseinführung Haffners teilte Klemm u. a. folgendes mit:

„Weiter betonte der Staatssekretär, dass es eine der wichtigsten Aufgaben der Staatsanwaltschaft und der Justiz überhaupt sei, den Hoheitsträgern für ihre großen politischen Aufgaben den Rücken frei zu halten und diejenigen Elemente, die dem Nationalsozialismus seinen Weg erschwerten oder sich ihm entgegenstellen wollen, zu beseitigen. Die Leitung einer Behörde wie der Staatsanwaltschaft erfordere deshalb ganze Persönlichkeiten.“[1]

Nachdem Roland Freisler im Februar 1945 bei einem Luftangriff ums Leben gekommen war, übernahm zunächst Wilhelm Crohne vorübergehend das Amt. Am 12. März 1945 wurde Haffner letztlich von Hitler zum neuen Präsidenten des Volksgerichtshofes ernannt.[2][3] Kurz darauf begann die Schlacht um Berlin. Unmittelbar nach dem letzten Geburtstag Hitlers, am 20. April 1945, kamen vorbereitete Evakuierungsmaßnahmen der Reichsregierung, Reichsministerien und des Sicherheitsapparats zur Ausführung.[4] Alle Reichsminister sammelten sich im Raum Eutin-Plön, da dieser noch kampffrei war.[5][6] Haffner setzte sich sodann, nach nur vier Hauptverhandlungen,[7] am 24. April 1945 auf Anraten Wilhelm Keitels von Potsdam nach Schwerin ab und von dort weiter nach Bad Schwartau. In Bad Schwartau wollte er den Volksgerichtshof neu etablieren.[8][9] Vor den herannahenden britischen Truppen floh Dönitz, der nach dem Suizid Hitlers von diesem zum Reichspräsident bestimmt worden war, zusammen mit der letzten Reichsregierung schließlich am 2. Mai 1945 von Plön weiter nach Flensburg-Mürwik. Der Volksgerichtshof wurde dabei offenbar nicht mit nach Flensburg verlegt,[10] was aber nicht dazu führte, dass die dortige NS-Militärjustiz keine harten Urteile fällte.[11] Über die Aktivitäten des Volksgerichtshofs in Bad Schwartau existieren keine umfassenden Quellen.[12] Die Besetzung Bad Schwartaus durch die englischen Truppen verhinderte weitere Aktivitäten.[13]

Nach dem Krieg

Unter dem Namen Heinrich Hartmann lebte Haffner seit 1946 im hessischen Sontra. Dort betrieb er zusammen mit seiner Frau einen Knopfladen.[14] 1953 wandte er sich an die Staatsanwaltschaft Kassel und machte seine Vergangenheit publik. Ermittlungsverfahren gegen ihn wurden eingestellt.

Einzelnachweise

  1. a b Zeitschrift Deutsche Justiz, hrsg. vom Reichsminister der Justiz, 12. Jahrgang, Heft 3, 11. Februar 1944, S. 64
  2. Friedrich-Wilhelm von Hase: Hitlers Rache. Das Stauffenberg-Attentat und seine Folgen für die Familien der Verschwörer, Holzgerlingen 2014, Abschnitt: 2.5.3. Das Ende des Volksgerichtshofs
  3. Edmund Lauf: Der Volksgerichtshof und sein Beobachter: Bedingungen und Funktionen der Gerichtsberichterstattung im Nationalsozialismus, Wiesbaden 1994, S. 19
  4. Stephan Link: „Rattenlinie Nord“. Kriegsverbrecher in Flensburg und Umgebung im Mai 1945. In: Gerhard Paul, Broder Schwensen (Hrsg.): Mai ’45. Kriegsende in Flensburg. Flensburg 2015, S. 20 f.
  5. Ernst Piper: Alfred Rosenberg. Hitlers Chefideologe. München 2005, S. 620.
  6. Lübecker Nachrichten LN suchen Zeitzeugen Vor 70 Jahren ging der Zweite Weltkrieg zu Ende, vom: 14. Februar 2015; abgerufen am: 7. Juli 2017
  7. Daniel Hunsmann: Strukturen der NS–Herrschaft (PDF; 169 kB); Verfassungsgeschichtliche Seminararbeit zum Thema „Der Volksgerichtshof“
  8. Friedrich-Wilhelm von Hase: Hitlers Rache. Das Stauffenberg-Attentat und seine Folgen für die Familien der Verschwörer, Holzgerlingen 2014, Abschnitt: 2.5.3. Das Ende des Volksgerichtshofs
  9. Edmund Lauf: Der Volksgerichtshof und sein Beobachter: Bedingungen und Funktionen der Gerichtsberichterstattung im Nationalsozialismus, Wiesbaden 1994, S. 19
  10. Die Zeit: Das braune Schleswig-Holstein, vom: 6. Dezember 1989; abgerufen am: 21. März 2019
  11. Flensburger Tageblatt: Bustour durch Flensburg: Auf den Spuren der Zeitgeschichte, vom: 30. Januar 2012; abgerufen am: 22. März 2015
  12. Edmund Lauf: Der Volksgerichtshof und sein Beobachter: Bedingungen und Funktionen der Gerichtsberichterstattung im Nationalsozialismus, Wiesbaden 1994, S. 19
  13. Friedrich-Wilhelm von Hase: Hitlers Rache. Das Stauffenberg-Attentat und seine Folgen für die Familien der Verschwörer, Holzgerlingen 2014, Abschnitt: 2.5.3. Das Ende des Volksgerichtshofs
  14. Ernst Klee: „Ach, die alten Zeiten. Eine Kleinstadt, das Ministerium, der Verfassungsschutz und die Justiz hielten dicht“, in: Die Zeit, 1. Mai 1987.

Weblinks