Hartmut Dudde

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Hartmut Dudde (* 1962 in Karlsruhe[1]) ist ein ehemaliger Leitender Polizeidirektor bei der Polizei Hamburg.[2] Er war Leiter der Bereitschaftspolizei Hamburg und späterer Leiter der Direktion Einsatz, seit 2016 Chef der Direktion Polizeikommissariate und der Verkehrsdirektion und von 2018 bis Mai 2022 Leiter der Schutzpolizei. Zudem war er Gesamtpolizeiführer des umstrittenen Polizeieinsatzes beim G20-Gipfel in Hamburg 2017.

Leben

Dudde absolvierte ab 1984 die dreijährige Fachhochschulausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst. Es folgten Tätigkeiten als Reviereinsatzführer in Bergedorf und Billstedt. Bis 1995 absolvierte er die Ausbildung für den höheren Dienst. Es schlossen sich Verwendungen in Stabsbereichen der Polizeidirektionen Mitte und West an. Später leitete er zwei Jahre lang das Polizeikommissariat in Altona und das Lagezentrum im Führungs- und Lagedienst. 2005 wurde er Abteilungsführer der Hamburger Landesbereitschaftspolizei.[3][4]

Der damalige Innensenator Michael Neumann (SPD) berief Dudde im Jahr 2012 als Nachfolger von Peter Born zum Chef der Direktion Einsatz. Er organisierte in dieser Funktion innerhalb und außerhalb Hamburgs polizeiliche Großeinsätze.

Im Jahr 2016 wurde Dudde Chef der Polizeikommissariate und der Verkehrsdirektion.[1] Seit April 2016 war Dudde Gesamteinsatzführer der Polizei beim G20-Gipfel in Hamburg 2017.[5]

Im Mai 2018 wurde Dudde zum Chef der Hamburger Schutzpolizei ernannt. Im Mai 2022 hat die Polizei ihn aus dem Dienst verabschiedet, zum Jahresende geht er in den Ruhestand.[6]

Einsätze

Dudde wird häufig mit dem Begriff der „Hamburger Linie“ in Verbindung gebracht, unter der insbesondere Linke ein hartes Vorgehen der Hamburger Polizei verstehen.[7] Vereinzelt wurden Polizei-Einsätze, an denen Dudde beteiligt war, im Nachgang gerichtlich für rechtswidrig erklärt. Dudde war bei diesen Einsätzen jeweils Leiter eines Einsatzabschnitts, die Gesamteinsatzführung hatte er dabei jedoch nicht inne.[8]

Bei einer Kundgebung am 15. Dezember 2007 gegen die Strafbarkeit der Bildung terroristischer Vereinigungen mussten die Veranstalter den Marsch vorzeitig abbrechen, nachdem Polizeikräfte in die Demonstrationsspitze eingedrungen waren. Die „einschließende Begleitung“ des Protestzugs durch ein mitmarschierendes teilweise mehrreihiges Spalier von rund 1000 Polizisten hatte einen Wanderkessel erzeugt. Dudde war Polizeiführer vor Ort, angeordnet hatte die Maßnahme jedoch der Gesamteinsatzleiter. Sie wurde später vom Hamburger Verwaltungsgericht als rechtswidrig gerügt.[9] Die bei einer im Juli 2008 zu einer Demonstration bezüglich der Roten Flora verhängte Auflage Duddes, dass Transparente und Plakate mit einer Gesamtlänge von über 150 cm flächenmäßig nur frontal zur Marschrichtung getragen werden dürfen, nicht aber längs der Außenseiten des Aufzuges, wurde vom Verwaltungsgericht Hamburg als unverhältnismäßig und somit rechtswidrig eingestuft.[10]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Denis Fengler: Einsatz für den Gipfel. In: Welt.de. 21. August 2016, abgerufen am 5. Dezember 2016.
  2. POL-HH: 161202-2. OSZE-Ministerratstreffen in Hamburg – Polizei Hamburg ist vorbereitet. In: presseportal.de. Polizei Hamburg, 2. Dezember 2016, abgerufen am 8. Juli 2017.
  3. Hartmut Dudde, der Mann fürs Grobe. (tagesspiegel.de [abgerufen am 24. Juli 2017]).
  4. Polizeidirektor Hartmut Dudde: Der Mann hinter der „Hamburger Linie“. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 24. Juli 2017]).
  5. Jens Meyer-Wellmann, André Zand-Vakili: Vor OSZE-Gipfel: Messehallen werden jetzt schon geschützt. In: Abendblatt.de. 2. Dezember 2016, abgerufen am 5. Dezember 2016.
  6. "G-20-Einsatzleiter als Chef der Schutzpolizei bestätigt" welt.de vom 9. Mai 2018
  7. Gefahr im Einsatz: „Du weißt, wenn jetzt jemand hinfällt, geht’s rund“. In: Welt.de. 21. Juni 2015, abgerufen am 5. Dezember 2016.
  8. Drucksache 21/62 der Hamburgischen Bürgerschaft. (PDF) In: buergerschaft-hh.de. 17. März 2015, abgerufen am 8. Juli 2017.
  9. Kai von Appen: Verwaltungsgerichts-Urteil: Spalier war rechtswidrig. In: taz.de. 5. März 2012, abgerufen am 5. Dezember 2016.
  10. VG Hamburg: 5 K 2190/08. In: polizeirecht.rav.de. 5. Dezember 2010, abgerufen am 8. Juli 2017.