Heinrich Barth (Jurist)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Heinrich Barth (* 23. Mai 1900 in St. Ingbert; † nach 1945) war ein deutscher Verwaltungsjurist und SA-Führer. Im deutsch besetzten Polen war er von 1939 bis 1940 Amtsleiter des Distrikts Warschau unter dem Gouverneur Ludwig Fischer.

Leben

Barth war gegen Ende des Ersten Weltkrieges von Juli bis Dezember 1918 beim Feldrekrutendepot der 11. Infanteriedivision in Zweibrücken eingesetzt. Er absolvierte ein Studium der Rechtswissenschaft.

Nach der Machtübergabe an die Nationalsozialisten trat er zum 1. Mai 1933 der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 3.203.589).[1] Bei der SA erreichte er im Juni 1933 den Rang eines Obersturmführers. Ende Juli 1935 wurde er Hauptstellenleiter im Reichsrechtsamt, ab Juni 1937 war er dort als Amtsleiter für Rechtspolitik tätig.[2]

Nach dem Überfall auf Polen zu Beginn des Zweiten Weltkrieges war er von Ende Oktober 1939 bis Ende Dezember 1940 Amtschef im Distrikt Warschau unter dem SA-Gruppenführer (und 1947 hingerichteten Kriegsverbrecher) Ludwig Fischer. Der Distrikt Warschau befand sich während der deutschen Besetzung Polens im sogenannten Generalgouvernement.

Danach nahm Barth wieder seine Tätigkeit am Reichsrechtsamt auf und war von 1942 bis 1945 Landgerichtsdirektor in München.[2]

Nach dem Kriegsende wurde er trotz seiner NSDAP-Vergangenheit zunächst als Amtsgerichtsdirektor in München eingesetzt.[3]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/1501105
  2. a b Werner Präg, Wolfgang Jacobmeyer (Hrsg.): Das Diensttagebuch des deutschen Generalgouverneurs in Polen 1939–1945. Stuttgart 1975, S. 945
  3. Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945, Frankfurt am Main 2007, S. 29