Heinz Nordmann

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Heinz Nordmann (* 28. Mai 1893; † 23. Dezember 1945) war ein deutscher Vizeadmiral der Kriegsmarine.

Leben

Heinz Nordmann trat im April 1911 in die Kaiserliche Marine ein. Zum 3. August 1914 wurde er Leutnant zur See und diente bis Februar 1915 auf der Thüringen. Bis September 1915 kam er zur Ausbildung an die Artillerie- und Torpedoschule. Von September 1915 bis Januar 1916 war er dann auf der Lützow. Am 15. Januar 1916 wurde er aus dem aktiven Seeoffizierkorps verabschiedet. Bis Oktober 1916 kam er als Wachoffizier auf das Torpedoboot V 68 und dann in gleicher Position bis Juli 1918 auf die S 61. Am 16. Juli 1917 wurde er zum Oberleutnant zur See befördert. Ab dem 18. Juli 1918 war er wieder im aktiven Seeoffizierkorps. Er wurde Kommandant von A 40 und später bis Kriegsende von A 27.

Nach dem Krieg wurde er in die Reichsmarine übernommen und hier am 1. April 1922 Kapitänleutnant. 1926 war er als Referent an der Marinestation der Nordsee in Wilhelmshaven.[1] Am 1. April 1930 zum Korvettenkapitän befördert, war er 1931 Adjutant an der Marinestation der Nordsee.[2] Als Fregattenkapitän (Beförderung am 1. September 1935) war er 1936 in der Marineorganisationsabteilung des OKM.[3]

Von April 1939 bis Februar 1940 war er Kommandant des Leichten Kreuzers Leipzig.[4] Ende Dezember 1939 wurde das Schiff bei zwei U-Bootangriffen beschädigt und im Februar 1940 in einer Werft liegend außer Dienst gestellt. Als Konteradmiral war er von März bis September 1942 Kommandant der Seeverteidigung Kirkenes in Norwegen. Anschließend war er als Vizeadmiral bis Januar 1945 Admiral der norwegischen Polarküste.

In dieser Position war er auch für die Urteile der Standgerichte verantwortlich. Bei der Verhandlung des Korvettenkapitäns der Reserve Gustav-Adolf Prößdorf, Zweiter Admiralstabsoffizier und Quartiermeister beim Admiral der norwegischen Polarküste, Ende 1944 war der Freispruch vom Vorwurf der Wehrkraftzersetzung mit der Verurteilung zu zwei Wochen Stubenarrest für Nordmann nicht akzeptabel und er erreichte die Aufhebung des Urteils. Bei der erneuten Verhandlung wurde Hans Filbinger als Anklagevertreter ausgewählt, welcher aber basierend auf dem ersten Urteil Freispruch vom Vorwurf der Wehrkraftzersetzung beantragte. Das Gericht folgte dem Antrag.[5][6]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Kriegsmarine Oberkommando, Kaiserliches Marinekabinett: Rangliste der Deutschen Reichsmarine. E.S. Mittler, 1926, S. 42 (google.com [abgerufen am 2. April 2022]).
  2. Marineleitung: Rangliste der deutschen Reichsmarine. E.S. Mittler., 1931, S. 44 (google.com [abgerufen am 2. April 2022]).
  3. Kriegsmarine Oberkommando: Rangliste der Deutschen Kriegsmarine. E.S. Mittler., 1936, S. 88 (google.com [abgerufen am 2. April 2022]).
  4. Hans H. Hildebrand: Die deutschen Kriegsschiffe: Biographien: ein Spiegel der Marinegeschichte von 1815 bis zur Gegenwart. Band 1. Mundus Verlag, 1993, S. 8 (google.com [abgerufen am 2. April 2022]).