Herrschaftsinstrument

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Begründung: Sammlung willkürlicher Beispiele in Essay-Form, garniert mit unbelegten steilen Thesen wie „Staatliche Institutionen werden häufig [!] als Herrschaftsinstrumente im Rahmen der politischen Justiz bezeichnet ..“ --Anti Esoteric Taijitu.svg ad utrumque paratus 16:21, 10. Jun. 2020 (CEST)

Herrschaftsinstrument ist eine soziologische Begriffsbildung, die sich als Bereitstellung bzw. Anwendung von Mitteln definiert, um jemanden oder etwas zu beherrschen.[1]

Verbreitung

Institutionen

Staatliche Institutionen werden häufig als Herrschaftsinstrumente im Rahmen der politischen Justiz bezeichnet, wie etwa das Ministerium für Staatssicherheit in der DDR[2], oder Organisationen wie die Waffen-SS im Dritten Reich.[3] Klaus Dörner benennt die Hôpitaux généraux in Frankreich als Mittel der Herrschaftsausübung.[4] Damit ergibt sich auch die Frage, wie es etwa mit anderen Einrichtungen der Psychiatrie, so z. B. der Anstaltspsychiatrie in Deutschland bestellt war und ist.[5]

Kunst

Die politische Instrumentalisierung des Reliquienkults mit seiner kostbaren Ausstattung wird in einer Abhandlung von Gerhard Weilandt dargestellt.[6]

Religion

Die Philosophie der Aufklärung beschäftigte sich mit der Frage, inwiefern die Religion eine Hilfestellung zur Ausübung von Herrschaft darstellt und somit als Herrschaftsinstrument dient. Dabei wurde der Begriff des Priesterbetrugs gebildet, der damals Teil der französischen Gesellschafts- und Staatsphilosophie war.[7] Verstöße gegen die Gleichberechtigung der Frau im Verlauf der Kirchengeschichte werden von der Feministischen Theologie gerügt, so zum Beispiel das Verbot des weiblichen Priestertums durch das Konzil von Laodicea im Jahre 363–364 n. Chr.[8]

Wissenschaften

Dass Wissen als Herrschaftswissen dienen kann, wurde u. a. von Max Scheler untersucht.[9][10] In der Wissenschaftstheorie befasst sich der Instrumentalismus mit der praktischen Rolle von wissenschaftlichen Theorien.

Techniken

Fünf Herrschaftstechniken wurden von Berit Ås im Jahr 1979 beschrieben: unsichtbar machen, lächerlich machen, Zurückhalten von Information, Schuld unterstellen, Erzeugen von Schuld und Scham.

Ein im Umgang mit Institutionen häufig verbundenes und dem Prinzip der Gleichberechtigung entgegengesetztes Phänomen, ist das psychosoziale Arrangement. Aufgrund dessen wird u. a. Ämterpatronage als ein zentrales und in der Öffentlichkeit umstrittenes und insgesamt schädliches Herrschaftsinstrument angesehen.[11]

Ämterhäufung, Tarnung (Camouflage) und Immunisierungsstrategien sind ähnliche Mechanismen der Umgehung demokratischer Spielregeln zugunsten öffentlich negierter und abgewehrter Maßstäbe, bei denen die Mittel vordergründiger erscheinen als dies der Zweck gestattet, vgl. → Rationalität. Max Weber grenzte die Verantwortungsethik im Sinne der Zweckrationalität als affektneutrale Anwendung von Herrschaftsinstrumenten – bzw. als rationale Herrschaftsform – von der Gesinnungsethik ab, die ein Handeln ohne Rücksicht auf vorauszusehende Folgen ausschließlich zugunsten verfolgter Wertmaßstäbe billigt.[12]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Duden online
  2. Karl Wilhelm Fricke & Ilko-Sascha Kowalczuk: Der Wahrheit verpflichtet. Texte aus fünf Jahrzehnten zur Geschichte der DDR. Christoph Links, Berlin 2000. ISBN 3861532085, online Seite 335
  3. Hans Buchheim: Anatomie des SS-Staats. Bd. 1: Die SS – Das Herrschaftsinstrument. Befehl und Gehorsam. München 1967, Seite 179.
  4. Klaus Dörner: Bürger und Irre. Zur Sozialgeschichte und Wissenschaftssoziologie der Psychiatrie. (1969) Fischer Taschenbuch, Bücher des Wissens, Frankfurt / M 1975, ISBN 3-436-02101-6; Seite 119
  5. Dieter Storz: Politische Psychiatrie. – Verlag: Humanistische Union, Ortsverband Essen, 1980 - 27 Seiten DNB
  6. Gerhard Weilandt: Das Hochaltarretabel der Nürnberger Frauenkirche. Ein Hauptwerk der Kunst um 1400 (Standortstudien V). In: Kunst als Herrschaftsinstrument. Böhmen und das Heilige Römische Reich unter den Luxemburgern im europäischen Kontext, hg. v. Jiří Fajt/Andrea Langer, Berlin/München 2009, Seite 196–220.
  7. Paul Heinrich Dietrich Holbach: Systeme de la nature ou des lois du monde physique et du monde moral. In: Lenk. Ideologie, Neuwied 1961 S. 69–73.
  8. Elisabeth Schüssler Fiorenza, Zu ihrem Gedächtnis. Eine feministisch-theologische Rekonstruktion der christlichen Ursprünge, München 1988, ISBN 3-459-01739-2
  9. Ralf Becker & Heinz Leonardy: Die Bildung der Gesellschaft. Schelers Sozialphilosophie im Kontext, Königshausen & Neumann, 2007, ISBN 3826035518, Seite 187; W.F.H.: Herrschaftswissen – Erlösungswissen – Bildungswissen, in: Werner Fuchs-Heinritz u. a.: Lexikon zur Soziologie, 4. Aufl., VS Verl. f. Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2007, S. 271; W. Lipp: Art. Herrschaftswissen, in: Historisches Wörterbuch der Philosophie, Bd. 3, Sp. 1099 f.
  10. Max Scheler: Erkenntnis und Arbeit. In: ders.: Gesammelte Werke. Bd. 8, 1960
  11. Uwe Andersen & Woyke Wichard (Hrsg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5. aktualisierte Auflage. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003 online
  12. Karl-Heinz Hillmann: Wörterbuch der Soziologie (= Kröners Taschenausgabe. Band 410). 4., überarbeitete und ergänzte Auflage. Kröner, Stuttgart 1994, ISBN 3-520-41004-4, Lexikon-Stw. Rationalität: Seite 718.