Herzog-Mantel-Theorie
Die Herzog-Mantel-Theorie ist eine aus der Dichtung übertragene Darstellung des Abhängigkeitsverhältnisses zwischen einem Gesetz und einer darauf aufbauenden Durchführungsverordnung im Sinne des Stufenbaus der Rechtsordnung. Wird das Gesetz aufgehoben, so fällt im Regelfall auch die darauf gestützte (niederrangige) Durchführungsverordnung weg.[1]
Die Durchführungsverordnung wird durch den Wegfall des Gesetzes daher nicht gesetzwidrig, sondern sie tritt grundsätzlich ebenfalls (ipso iure) außer Kraft. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn eine gesetzliche Nachfolgeregelung erlassen wird, in welcher die bisherige Durchführungsverordnung vom Anwendungsbereich und inhaltlich her Deckung findet.
In der Entscheidung VwGH 85/17/0030 hat der österreichische Verwaltungsgerichtshof erkannt, dass „die mit rückwirkender Kraft ausgestattete Gestaltungswirkung des aufhebenden Erkenntnisses des VwGH bedeutet (auch), dass allen Rechtsakten und faktischen (Vollzugsakten) Akten, die während der Geltung des in der Folge vom VwGH aufgehobenen Bescheides auf dessen Basis gesetzt wurden, im nachhinein die Rechtsgrundlage entzogen wird; ein Folgebescheid dieser Art ist daher aufzuheben. Nur bei Vorliegen eines untrennbaren Verfahrenszusammenhanges ist davon auszugehen, dass die Folgeakte zugleich mit dem aufgehobenen Verwaltungsakt aus dem Rechtsbestand ausscheiden („Herzog-Mantel-Theorie“)“.[2]
Diese Theorie, wie z. B. auch die Versteinerungstheorie und die Überschattungstheorie, wurde vom österreichischen Verfassungsgerichtshof nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelt.[3]
Namensherkunft
Der Name der Herzog-Mantel-Theorie wurde frei aus dem Werk Die Verschwörung des Fiesco zu Genua von Friedrich Schiller entlehnt. Darin wird vom Republikaner Verrina der Graf von Lavagna und Haupt der Verschwörung, Fiesco, über die Klippen ins Meer gestürzt, wobei er ihm nachruft: „Nun, wenn der Purpur fällt, muß auch der Herzog nach!“[4]
Einzelnachweise
- ↑ Herbert Haller (Hrsg.), Festschrift für Günter Winkler, Wien 1997, Springer Verlag, S. 6.
- ↑ unter Verweisung auf die Entscheidung E 13.11.1985 84/17/0283
- ↑ Armin von Bogdandy u. a., Handbuch Ius Publicum Europaeum: Verfassungsrecht in Europa, Heidelberg 2007, C.F. Müller Verlag, ISBN 978-3-8114-9574-6, Band 1, § 7, Rz 61.
- ↑ Die Verschwörung des Fiesco zu Genua, Sechzehnter Auftritt.