Niederlothringen

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Niederlothringen im Heiligen Römischen Reich um 1000

Das Herzogtum Niederlothringen (lateinisch Lotharingia inferior, französisch Basse-Lotharingie) war eines der ersten vertraglich festgelegten Herrschaftsgebiete. Tatsächlich gab es weder ein niederlothringisches Stammesherzogtum noch natürliche Grenzen, die eine selbständige Genese Niederlothringens zur Folge gehabt hätten.

Geschichte

Die Grenzen und Ausmaße fußten zunächst auf dem, im Wesentlichen im Vertrag von Verdun (843) bestimmten, Territorium Lotharingiens. Das Herzogtum Lothringen zerfiel im Jahre 959 in zwei Herzogtümer (Niederlothringen und Oberlothringen), zwischen denen der Grenzverlauf sehr undeutlich war, aber trotzdem wenig diskutiert.

Früheste fassbare Herzöge von Lothringen:

In den Jahren 965–977 ist kein Herzog überliefert, was den Rückschluss zulässt, dass die Ottonen die Eingliederung des Herzogtums in ihren Machtkomplex abgeschlossen hatten. In den Jahren 977–1005 besaßen zwei westfränkische Karolinger das Herzogsamt und im Anschluss daran folgte eine erneute Vakanz des Herzogsthrones (1005–1012).

Seit dem frühen 11. Jahrhundert lösten sich Teilfürstentümer aus dem Herzogtum und eine Reihe bewaffneter Konflikte zeichneten sich im westlichen Teil des Imperiums ab. Der deutsche König reagierte daraufhin mit der Schaffung dreier Markgrafschaften (Antwerpen, Ename und Valenciennes), die die Grenze zu Frankreich schützen sollten und das wichtige Land zwischen Rhein und Schelde kontrollieren mussten. Darüber hinaus wurden die ortsansässigen Bistümer Köln, Utrecht, Lüttich und Cambrai zu geistlichen Fürstentümern des Reiches ernannt, deren Oberherren faktisch vom Kaiser eingesetzt wurden. Im Jahre 1012 erhielt Niederlothringen wieder einen Herzog, der die sich auflösenden Gebiete endgültig zusammenhielt und sicherte.

Im 11. Jahrhundert hatte besonders die Familie der Grafen von Verdun, die Dynastie Ardenne, die Herzogswürde inne. Eine Erblichkeit der Herzogskrone wurde in diesem Zeitraum vermieden und man beobachtete deshalb unterschiedliche Familien um den niederlothringischen Thron.

Im 12. Jahrhundert verfiel das Herzogtum. Nach dem Tod Gottfrieds von Bouillon († 1100) verlor das Amt des Herzogs in Niederlothringen an Bedeutung und litt auch unter dem Streit zwischen König Heinrich IV. und seinem Sohn Heinrich V. So erhob Heinrich IV. den Grafen von Limburg zum Herzog von Niederlothringen, während sich Heinrich V. für Gottfried von Löwen, Landgraf von Brabant, einsetzte. Auf Kosten der Reichspolitik verfolgten beide ihre eigenen Interessen im Gebiet ihres neuen Herzogtums.

Nach dem Tod Gottfrieds III. von Löwen († 1190) erstellte Heinrich VI. eine radikale Neuordnung. Auf dem Hoftag zu Schwäbisch Hall (24. September 1190) fertigte er die „Sterbeurkunde“ des Herzogtums aus, indem er Heinrich I. von Brabant, Sohn des verstorbenen Gottfrieds und seit 1183/1184 faktisch Herzog von Brabant, bestätigte, dass ganz Niederlothringen ihm nicht mehr zugestanden war. Die niederlothringische Herzogswürde wurde zum reinen Titel ohne territoriale Machtansprüche, den die Herzöge von Brabant bis zu ihrem Aufgehen im Burgunderstaat als „Duc de Lothier“ führten.

Herrscherliste

Da die Herzöge von Lothringen oftmals andere Herrschaften innehatten, kann die Zählweise variieren

Herzöge von Brabant und Niederlothringen

Literatur

  • W. Kienast: Der Herzogstitel in Frankreich und Deutschland (9. bis 12. Jahrhundert). München 1968.
  • R. Barth: Der Herzog in Lotharingen im 10. Jahrhundert. Sigmaringen 1990.
  • M. Werner: Der Herzog von Lothringen in salischer Zeit. Die Salier und das Reich 1. Sigmaringen 1991, S. 375–377.
  • P. Ilisch: Die Münzprägung im Herzogtum Niederlothringen I: Die Münzprägung in den Räumen Utrecht und Friesland im 10. und 11. Jahrhundert. = Jaarboek voor Munt- en Penningkunde 84–85, 1997/98, 274 S.
  • P. Ilisch: Die Münzprägung im Herzogtum Niederlothringen II: Die Münzprägung im südwestlichen Niederlothringen und in Flandern im 10. und 11. Jahrhundert. =Jaarboek voor Munt- en Penningkunde 100 Special, Amsterdam 2014.

Siehe auch