Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen

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Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen
Gründung 14. Juli 1953
Trägerschaft staatlich
Ort Datei:Wappen Schwetzingen.svg Schwetzingen
Bundesland Baden-WürttembergBaden-Württemberg Baden-Württemberg
Land Deutschland Deutschland
Rektor Frank Haarer
Studierende 710 (WS 2019/20)[1]
Mitarbeiter 40 (2019)[2]
davon Professoren 26 (2019)[1]
Website www.hfr-schwetzingen.de
Hochschule für Rechtspflege

Die Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen ist eine staatliche Einrichtung des Landes Baden-Württemberg in Schwetzingen. Sie ist eine interne Hochschule, an der Rechtspflegeranwärter der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland in einem dreijährigen Studiengang zu Diplom-Rechtspflegern (FH) ausgebildet werden.

Seit dem 1. September 2016 werden an der Schwetzinger Hochschule erstmals auch Gerichtsvollzieheranwärter des Landes Baden-Württemberg in einem bundesweit einzigartigen dreijährigen Bachelorstudiengang zum Gerichtsvollzieher (LL.B.) ausgebildet.[3]

Geschichte

1953 eröffnete das Land Baden-Württemberg in Schwetzingen eine justizeigene Rechtspflegerschule, in der Justizbeamte des mittleren Dienstes zusammen mit Abiturienten zu Rechtspflegern ausgebildet wurden. 1979 wurde die Rechtspflegerschule in eine Fachhochschule des Landes Baden-Württemberg nach dem Fachhochschulgesetz übergeleitet. 1994 ist das Studium an der Fachhochschule hochschulorientiert reformiert worden.

Standort

Die Hochschule bzw. deren Vorgängereinrichtungen sind seit ihrer Gründung im südlichen Schlossflügel des Schwetzinger Schlosses untergebracht. Nach umfangreichen Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen 2013 konnte der Lehrbetrieb nach vorübergehender Auslagerung der Hochschule wieder am gewohnten Standort aufgenommen werden.

Studium

Das fachwissenschaftliche Studium zum Diplom-Rechtspfleger erfolgt in zwei Studienabschnitten:

Fachwissenschaftliches Studium I

  • Dauer: 12 Monate
  • Zeitraum: September des ersten Ausbildungsjahres bis Juli des ersten Ausbildungsjahres

In diesem ersten Studienabschnitt an der Hochschule werden die für die Berufspraxis erforderlichen grundlegenden Rechtskenntnisse vermittelt.

Studienpraxis

  • Dauer: 12 Monate
  • Zeitraum: September des zweiten Ausbildungsjahres bis August des zweiten Ausbildungsjahres

Hierbei soll erlerntes Wissen aus dem fachwissenschaftlichen Studium I in der Praxis vertieft und dabei Arbeitsweisen erlernt werden. Diese Phase wird an Amtsgerichten und bei Staatsanwaltschaften durchgeführt.

Fachwissenschaftliches Studium II

  • Dauer: 12 Monate
  • Zeitraum: September des dritten Ausbildungsjahres bis August des dritten Ausbildungsjahres

Weblinks

Einzelnachweise

Koordinaten: 49° 23′ 0,6″ N, 8° 34′ 20,5″ O