Hochwasserschutzraum
Der Hochwasserschutzraum oder auch Hochwasserrückhalteraum ist der Teil des Stauraums einer Talsperre, der ausschließlich dem Hochwasserschutz gewidmet ist.
Üblicherweise handelt es sich hierbei um die oberste Lamelle des Stauraums. Bei reinen Hochwasserrückhaltebecken ist oft der gesamte Stauraum als Hochwasserschutzraum ausgewiesen und die Becken werden im normalen Betrieb vollkommen leer gehalten. Bei größeren Talsperren wird häufig der Stauraum für verschiedene Funktionen (Hochwasserschutz, Niedrigwasseraufhöhung, Stromerzeugung, Trinkwassergewinnung) aufgeteilt und ein Betriebsplan regelt die verschiedenen Nutzungen.
Der Hochwasserschutzraum kann während des Jahresverlauf variieren; häufig wird in den hochwassertypischen Jahreszeiten ein größerer Hochwasserschutzraum vorgesehen, der in hochwasserarmen Jahreszeiten bei einigen Talsperren auch auf Null zurückgehen kann. Wenn der Hochwasserschutzraum durch ein Hochwasser gefüllt oder teilgefüllt wurde, muss er möglichst schnell wieder entleert werden. Dies geschieht durch entsprechende Erhöhung der Unterwasserabgabe. Da der Hochwasserschutzraum möglichst schnell wieder frei gemacht werden soll, kann schon diese Abgabeerhöhung von den Unterliegern als kleines Hochwasser empfunden werden.
Da Stauvolumina teuer sind, wird der Hochwasserschutzraum in der Regel eher knapp bemessen. Kommt es trotz des Vorhaltens eines Hochwasserschutzraumes zum Überlaufen der Talsperre, so war in der Regel das zulaufende Hochwasser größer als das hier ursprünglich vorgesehene Bemessungshochwasser. Häufig kommt es auch zum Anspringen der Hochwasserentlastungsanlage, wenn mehrere Hochwässer kurz hintereinander kommen und der Hochwasserschutzraum noch nicht wieder frei gefahren werden konnte.
Der „gewöhnliche Hochwasserschutzraum“, auch „kontrollierbarer Hochwasserschutzraum“ genannt, ist hierbei der Teil des Stauraums, der unterhalb des Niveaus der Überlaufschwelle liegt. Auch wenn die Talsperre über die Hochwasserentlastungsanlage überläuft, kann sie immer noch eine stark hochwasserdämpfende Funktion haben, da nun die Retention durch den „außergewöhnlichen“ bzw. „unkontrollierbaren Hochwasserschutzraum“ ihre Wirkung entfaltet. Damit ist das Volumen oberhalb des Niveaus der Hochwasserentlastungsanlage gemeint, welches durch die Höhe des Überlaufes über die Überlaufschwelle entsteht. Dabei entspricht die Differenz zwischen Gesamtstauraum und Stauraum dem Volumen des unkontrollierbaren Hochwasserschutzraums.
Für die vorgenannten Hochwasserschutzräume setzt die DIN 19700 als Bezeichnungen Gewöhnlicher Hochwasserrückhalteraum und Außergewöhnlicher Hochwasserrückhalteraum fest.
Literatur
- Peter Rißler: Talsperrenpraxis. 1. Auflage. R. Oldenbourg, München und Wien 1998, ISBN 3-486-26428-1.
- LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Hrsg.): Arbeitshilfe zur DIN 19700 für Hochwasserrückhaltebecken. 1. korrigierte Auflage. ISSN 1436-7882 (baden-wuerttemberg.de [PDF; 1,9 MB]).