Homo novus

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Homo novus (lateinisch neuer Mensch) bedeutet sinngemäß übersetzt Emporkömmling, auch Neuling (Aufsteiger). Gemeint war damit im antiken Rom, insbesondere während der Zeit der römischen Republik, ein Mann, der als Erster aus seiner Familie das Konsulat bekleidete oder in ein höheres Amt, das meist altersbegrenzt war, eintrat. Speziell war dies auf Personen aus dem Ritterstand der Republik gemünzt (welcher keinesfalls mit dem mittelalterlichen Rittertum verwechselt werden darf).

Der Begriff an sich ist abwertend zu verstehen und entspricht damit auch den Machtverhältnissen in Rom: Die Senatorenfamilien verstanden sich als geschlossene Gemeinschaft. Deshalb wurde es auch nicht gerne gesehen, dass jemand, der aus einer unbekannten Plebejerfamilie stammte, plötzlich öffentliche Ämter bekleidete. Da die Ausübung dieser Ämter eine Bedingung war, um später in den Senat aufgenommen zu werden, fühlten sich diese Familien bedroht in ihrem De-facto-Monopol auf die öffentlichen Ämter und die damit verbundenen Senatorenstühle. Besonders ablehnend waren diejenigen Senatorenfamilien, die der winzigen Gruppe der Nobilität (nobilitas) angehörten, die während der Republik quasi sämtliche Konsuln und Zensoren stellten.

Besonders in der Blütezeit der Republik war das Phänomen des homo novus deshalb selten. Die einzigen Ausnahmen in der Liste der Konsuln sind deshalb relativ bekannt: Gaius Flaminius, Konsul im Jahr 223 v. Chr., und Marcus Porcius Cato, Konsul 195 v. Chr.

In der Zeit der Krise der Republik im 1. Jahrhundert v. Chr. gibt es wieder zwei bekannte Ausnahmen. Es handelt sich dabei um Gaius Marius, erstmals Konsul im Jahr 107 v. Chr. und dann von 104 v. Chr. bis 100 v. Chr. und letztmals 86 v. Chr. Konsul, und Marcus Tullius Cicero, Konsul im Jahr 63 v. Chr.

In der Spätzeit der Republik und während der Kaiserzeit erhöhte sich die Anzahl dieser sozialen Aufsteiger bedeutend. Der Ritterstand war zudem im Laufe der Jahrhunderte, bedingt durch das Aussterben vieler Familien, immer mehr geschrumpft.

Literatur