Honigkuchen

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Braunschweiger Honigkuchen, Anzeige von 1884

Honigkuchen ist eine andere Bezeichnung für Lebkuchen, die sich davon herleitet, dass Lebkuchen traditionell mit Honig gesüßt wurde. Man kann das Wort auch als Bezeichnung für solche (heute selten gewordenen) Lebkuchensorten verstehen, die ganz oder überwiegend mit Honig gesüßt sind und andere Zuckerarten nicht oder nur zum kleineren Teil enthalten; diese Auffassung wird auch vom Deutschen Lebensmittelbuch vertreten.[1] Ein Honigkuchenpferd ist im Übrigen nichts anderes als ein Stück Lebkuchen in Pferdeform, so wie es auch Lebkuchenherzen, -männchen, -sterne usw. gibt.

Die Honig-Affinität von Lebkuchen hat nicht nur damit zu tun, dass Kristallzucker in früheren Jahrhunderten nicht oder nur für sehr viel Geld verfügbar war. Für braunen Lebkuchen (zum Beispiel Printen, Lebkuchenherzen) ist Kristallzucker nicht gut geeignet, weil er in dem wasser- und fettarmen Gebäck schnell auskristallisieren würde. Erst seit der Erfindung von Kunsthonig (d. h. Invertzuckercreme), Glukosesirup und anderen Zuckerarten mit hohem Invertzuckeranteil kann der Honig bei diesen Sorten ganz oder teilweise ersetzt werden, und das geschieht auch. Aber gerade beim Backen im Haushalt ist hier nach wie vor Honig üblich, zumal Invertzuckercreme im Einzelhandel selten erhältlich ist.

Dieser moderne Honigkuchen enthält laut Etikett vorwiegend Glukose-Fruktose-Sirup, aber auch 6 % Honig

Auf dem Lebensmittelmarkt werden als „Honigkuchen“ vor allem hohe, saftige Lebkuchen nach Braunschweiger oder niederländischer Art (niederländisch Ontbijtkoek: Frühstückskuchen) verkauft, die sich von anderen Produkten dieser Kategorie dadurch unterscheiden, dass sie Honig enthalten. Den genannten Vorstellungen des Deutschen Lebensmittelbuchs von „Honig-Lebkuchen/Honigkuchen“ genügen sie nicht notwendigerweise.

Weblinks

Commons: Honey based cakes – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Honigkuchen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Deutsches Lebensmittelbuch, Leitsätze für Feine Backwaren vom 17./18. September 1991, Abschnitt III 3, Buchstabe c) bb)