Horst Schröder (Jurist)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Horst Schröder (* 9. März 1913 in Bremen; † 12. September 1973 in Viareggio, Italien) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen.

Schröder studierte in Münster, wo er 1936 das zweite juristische Staatsexamen ablegte. Promoviert wurde er ebenfalls in Münster im Jahr 1937 mit einer Arbeit über Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Normen von Betriebsordnung und Tarifordnung auf das Verhältnis Unternehmer-Gefolgsmann; 1939 folgte die Habilitation. Das Thema der Habilitationsschrift war Unwahrer und unwahrhaftiger Eid.

Im Jahr 1942 wurde Schröder außerordentlicher Professor an der Universität Graz, ehe er 1948 als Ordinarius an die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel berufen wurde. 1955 folgte ein Ruf an die Eberhard-Karls-Universität in Tübingen auf den zuvor von Adolf Schönke innegehabten Lehrstuhl. Hier lehrte Schröder bis zu seinem Tode bei einem Badeunfall Strafrecht, Strafprozessrecht und Zivilverfahrensrecht.

Er bearbeitete nach dem Tode Adolf Schönkes (1953) dessen Kommentare zum Zivilprozessrecht in 8. Auflage und vor allem zum Strafgesetzbuch (ab der 7. Auflage). Letzterer ist noch heute unter dem Titel Schönke/Schröder einer der Standardkommentare zum deutschen Strafgesetzbuch.

Nach seinem Tode widmeten ihm Schüler und Weggefährten im Jahr 1978 eine Gedächtnisschrift. Sein Sohn Wolf Christian Schröder (* 1947) ist Schriftsteller.

Literatur

Weblinks