Deutsche Familiennamen

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Die deutschen Familiennamen haben sich im deutschsprachigen Raum seit dem 12. Jahrhundert schrittweise durchgesetzt. So wurden erst 1875 im Deutschen Reich die Standesämter eingeführt und die vorhandenen Namen festgeschrieben. Seitdem trägt jeder Deutsche einen Vornamen, eventuell einen Zwischennamen und den Familiennamen, und zwar in dieser Reihenfolge. In einigen deutschen Mundarten steht der Familienname vor dem Vornamen an erster Stelle.

Historische Entwicklung

Im 9. Jahrhundert wurde erstmals in Venedig ein Familienname vererbt. Diese Sitte breitete sich im 10. Jahrhundert von dort nach Norditalien und Südfrankreich aus. Im 11. Jahrhundert gelangte der Brauch nach Katalonien und Nordfrankreich, im 12. Jahrhundert nach England und in das Gebiet der Schweiz. Danach wurde der Gebrauch eines festen Familiennamens in den west- und süddeutschen Städten üblich. Anfang des 15. Jahrhunderts waren Familiennamen überall im deutschen Sprachraum anzutreffen, aber nicht durchgehend. Der Familienname konnte noch wechseln, beispielsweise bei Wegzug oder aufgrund neuer Berufstätigkeit. Während der Adel seit der Erblichkeit der Lehen im Jahr 1037 feste Familiennamen trug, um seine Erbansprüche geltend machen zu können, folgten erst später die Patrizier und Stadtbürger.[1] Bäuerliche Gegenden kamen ohne einen festen Familiennamen bis zum 17. oder 18. Jahrhundert aus, in Friesland wurde er im 19. Jahrhundert gesetzlich eingeführt.

Bis ins 12. Jahrhundert finden sich in Quellen nur eingliedrige Personennamen. Es gab jedoch bereits Möglichkeiten, familiäre Beziehungen zum Ausdruck zu bringen, etwa die Nennung des Vaters, den Stabreim, die Variation der Rufnamenglieder wie im Hildebrandslied: Hildebrand, Heribrandes Sohn. Eine weitere Möglichkeit, Personen näher zu beschreiben, sind individuelle Beinamen, die auf ein besonderes Merkmal des Namensträgers anspielen. Diese Methode findet sich vereinzelt in den frühen Quellen. Im 12. Jahrhundert veränderte sich das Namenssystem und es wurden immer häufiger zwei Namenselemente – Rufname und Familienname – verwendet. Diese frühen Familiennamen sind im Gegensatz zum heutigen System noch nicht vererbbar und in ihrer Erscheinungsform wandelbar. Zu den Gründen für diese Veränderung im System zählt die Bevölkerungsverdichtung der damaligen Zeit. Besonders in den Städten wiederholte sich ein und derselbe Name bei vielen Personen, ebenso nahm die Zahl der schriftlichen Urkunden und Verträge zu. Dies machte es erforderlich, eine Person durch ihren Namen konkreter identifizieren zu können.

Bis um 1800 waren Wandel des Familiennamens durch geänderte Schreibweise, durch Umformung und durch Kürzung oder Erweiterung des Namens oder auch Ersatz durch einen völlig anderen Namen keine Seltenheit und sie kommen bis in die Gegenwart vor. Die Möglichkeiten zur Veränderung des Namens sind weit vielfältiger, als sie sich aus den verschiedenen Schreibweisen der Lautform eines Namens ergeben und eine der Hauptursachen für Tote Punkte der genealogischen Forschung. Zwar gab es in der Regel im 16. Jahrhundert bereits feste Familiennamen, doch nicht von solcher Beständigkeit wie im modernen Sinne. Feste und erbliche Familiennamen zeichnen sich dadurch aus, dass ein Berufsname im Gegensatz zum tatsächlich ausgeübten Beruf der Person stehen kann, die Väter und ihre Söhne jeweils denselben Namen haben und Unterscheidungen gebraucht werden wie „der Ältere“ und „der Jüngere“. Doch sind willkürliche Namensänderungen durch Gesetz zum Beispiel in Sachsen erst 1662 verboten worden. Aber auch danach gibt es noch Veränderungen, etwa durch Eindeutschung fremd klingender Namen, durch Adoption, Legitimation und Ehelichkeitserklärung unehelicher Kinder, Eheschließung, Ehescheidung, Nobilitierung, Konfessionswechsel (Übertritt aus dem Judentum), Namensverleihung für Findelkinder, durch Bildung von Doppelnamen wie „Schulz-Blochwitz“ bei zu häufigen Namen, durch Annahme von Künstlernamen und dazu noch nach wie vor schwankender Schreibweise in vielen Fällen.

Im 16. Jahrhundert (vor allem in der ersten Hälfte), weniger schon im 17. Jahrhundert und selten im 18. Jahrhundert waren im mitteldeutschen Sprachraum die folgenden Änderungen verbreitet: Ein Beiname, der den Beruf (Jorge, „der Steinmetz“), die Herkunft (Hans von Pyrna; aber keinesfalls adlig!), die Wohnstätte (siehe Hausname) (Hans An gen End, Hans am End > Amend = „Hans, der in dem Haus am Ende des Dorfes wohnt“) oder bestimmte Eigenschaften (Hans der Lange) kennzeichnete, verdrängte den bereits vorhandenen Familiennamen, besonders deutlich bei Namen wie: „Hans Sternkopf sonst Stahl genannt“, der später nur noch als „Hans Stahl“ erschien. Die Sitte, Menschen nach der Wohnstätte zu benennen, war im 16. Jahrhundert auch in Ostwestfalen bekannt. So findet sich der Name „Henrich tho Wevelincktorp“ (Heinrich zu Wengeringdorf), wobei das „zu“ ebenfalls keinen Adel bezeichnete.

Oft wird die Veränderlichkeit über eine bloße Veränderung der Schreibweise hinaus unterschätzt. Aus einem Ruhdorff, später Rudroff und Rudolph, konnte ein Rother und Ruther werden, sogar Röther und Röder. Namen konnten erweitert (etwa durch Zusammenziehung mit dem väterlichen Beinamen) oder gekürzt (Schummann zu Schumm), bei Gebildeten auch latinisiert werden. Tauchte in einem Ort ein Namensträger mit einem seltenen Namen auf, so wurde der Name oft an bereits bekannte Namen angeglichen (Preterman zu Brettner, Kreynitz zu Grentz), wobei die Veränderungen tiefgreifend sein und Vokale (Jahn zu John), auch als Anfangsbuchstaben, betreffen konnten.

1875 wurden die Standesämter eingeführt und die Namen festgeschrieben, was fahrlässige oder eigenmächtige Übertragungsfehler aber nicht ausschloss. Seit dem 5. Januar 1938 ist die Änderung des Namens durch das Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen wegen eines wichtigen Grundes wieder möglich. Siehe dazu unter Namensrecht.

Weibliche Endung

Umgangssprachlich werden vor allem im süddeutschen Sprachraum bei Frauen teilweise die Familiennamen durch Anhängen der Endung -in erweitert, zum Beispiel Bernauerin. Dieses Suffix wurde noch bis ins 18. Jahrhundert in amtlichen Dokumenten wie den Kirchenbüchern so eingetragen, Müller zu Müllerin. Die Endung -in ist noch im Bairischen sowie als -e im Schwäbischen oder -i im Alemannischen zu hören, die Endung -n im vogtländischen Dialekt (die Müllern).

Bekannte Beispiele sind „die Karschin“, „die Neuberin“ und „die Lutherin“ oder Luise Millerin aus Friedrich Schillers Drama Kabale und Liebe.

Ursprung der deutschen Familiennamen

Die meisten Familiennamen leiten sich ab:[2]

Nicht selten gehört ein gleichlautender (homonymer) Familienname zu mehreren Kategorien. Zum Beispiel kann der Name Beck ein Berufsname („ein Bäcker“) sein, aber auch ein Wohnstättenname („jemand, der an einem Bach wohnt“).

Berufe

Familiennamen nach Beruf, Amt und Stand: Bei dieser Namensgruppe können viele kulturgeschichtliche Aspekte des Mittelalters nachverfolgt werden, die Vielfalt der amtlichen Tätigkeiten oder die starke Entfaltung des Handwerks. Viele dieser Berufe und Tätigkeiten existieren nicht mehr, wie Riemenschneider, Sattler und Wagner.

Unter den 50 häufigsten deutschen Familiennamen stellen die Berufsnamen die Mehrheit (30 Namen), schon die ersten 14 sind Berufsbezeichnungen. Dazu gehören Huber/Hofer (Bauer), Müller, Schmidt (Schmied), Schneider, Fischer, Meyer (Pächter, Leheninhaber eines größeren Gutes, Großbauer), Weber, Wagner (Wagenbauer), Becker (Bäcker), Schäfer und Schulz (vom Landesherrn eingesetzter örtlicher Beamter, Vollstreckungsbeamter, Bürgermeister).

Die Häufigkeit des Namens Müller zeigt beispielsweise die gesellschaftlich wichtige Rolle dieses Berufes. Zu dieser Gruppe zählen auch Namen wie Schuster oder Schmied (in allen Varianten). Manche Berufsnamen kamen nur in bestimmten geografischen Regionen auf, Rebmann, Winzer, Flößer. Diese Namen konnten nur dort entstehen, wo diese Berufe auch möglich waren, wo klimatische oder landschaftliche Bedingungen gegeben waren. Einige Familiennamen mit Bezug zu einem Beruf entstanden nicht unmittelbar aus der Berufsbezeichnung. Die Benennung kann indirekt auf eine Sache oder Auffälligkeit zurückgreifen, die mit dem Beruf zu tun hatte. Beispielsweise bei Berufsübernamen: Nabholz für einen Wagner, Stoiber oder Stauber für einen Müller, Hartnagel für einen (Nagel-)Schmied.

Vornamen des Vaters, der Mutter

Bei Familiennamen aus Rufnamen wurde bei der Namensgebung eine Beziehung des ersten Namensträgers zu einem anderen Menschen verwendet. Häufig handelt es sich um Patronymika (Vatersnamen) aber auch um Metronymika (Mutternamen). Letztere finden sich besonders dann, wenn die Mutter eine höhere Stellung oder größeren Bekanntheitsgrad hat. Beispiele sind Namen wie Albrecht, Dietrich, Konrad, auch Abwandlungen, Petermann oder Peters. Aus diesen vielen unterschiedlichen Namensformen, die aus einem Rufnamen hervorgehen können, ergibt sich der große Umfang dieser Gruppe. Ursprünglich war dies in vielen Sprachen weit verbreitet. Besonders ausgeprägt war die patronymische Form in Skandinavien und Norddeutschland. Durch Anhängen der Endung -sen oder -son entstanden die typischen und häufigen Familiennamen wie Hansen, Peterson.

Sehr viel seltener finden sich von der Mutter abgeleitete Namen, zum Beispiel Tilgner von Ottilie, Trienes von Trina (= Catharina) oder Merkens von Merken (= Maria). Im Laufe der Jahrhunderte verschwand außerhalb von Norddeutschland die Endung; es blieb nur der Vorname allein als Familienname (wie Claus, Johann oder Otto). Die häufigsten deutschen Familiennamen dieser Art sind Hartmann, Werner, Herrmann, Walter, Friedrich und Günther.

Beispiele für Vatersnamen, die mit einem lateinischen Genitiv („aus der Familie des Paul“ oder „Pauls Sohn“) gebildet werden, sind Pauli, Jakobi, Petri, Ruperti oder Caspari. Die Vielfalt deutscher Dialekte und die Praxis, gängige Vornamen abzukürzen oder zu verändern, führt dazu, dass Namen wie Wetzel (Variante von Werner), Jahn (von Johannes), Vick (= Friedrich) oder Bentele (von Pantaleon) nicht mehr als ursprüngliche Patronyme erkennbar sind. Besonders ursprünglich auf -old und -hart endende Vornamen enden mit einem starken Genitiv-z, solche mit der Endung -s, -z oder einer Vokalendung enden mit einem -en (Otten von Otto).

Eigenschaften

Übernamen sind meist nach persönlichen Auffälligkeiten eines Menschen gewählt worden. Namensgebend sind

  • die Körpergröße: Klein, Groß, Lang, Kurz
  • die Haarfarbe: Braun, Schwarz; Voss (niederdeutsch für „Fuchs“ im Sinne von rothaarig); Kohl, schwarz wie Kohle; die Haarform: Krause
  • andere Körpermerkmale: Link (für einen Linkshänder), Fuß (für jemanden mit auffälligem Fuß)
  • Charaktereigenschaften: Kühn, Fromm, Gut, Böse, Uebel, Froboess („früh böse“, „früh verdorben“)
  • biographische Merkmale: Neumann (für einen neu Zugezogenen)

Herkunft

Herkunftsnamen geben an, woher die Person oder die Familie ursprünglich stammt oder wo sie längere Zeit gewohnt hat. Diese Namen entstanden in einer Zeit, in der sich eine starke Binnenwanderung vollzog und die Landbevölkerung in die auflebenden Städte zog. Zugezogene wurden oft nach ihrer Heimat benannt, etwa „Klaus [aus] Brandenburg“. Dabei entstanden Herkunftsnamen nach Ländern und Völkern (Unger, „der Ungar“), nach Stämmen (Bayer) und nach Regionen (Bergsträßer). Die häufigsten Herkunftsnamen sind: Frank(e) (aus Franken), Böhm(e) (aus Böhmen), Hess(e) (aus Hessen), Pohl (aus Polen oder Beziehung zu Polen, aber auch Orts- und Wohnstättenname).

Viele Herkunftsnamen gehen auf Ortsnamen zurück, zum Beispiel Basler („aus Basel“) oder Adenauer („aus Adenau“). Solche Familiennamen tragen häufig die Namensendungen von Orten: -bach, -berg, -burg, -dorf, -feld, -hagen, -hausen, -heim, -stein, -thal, -wald (zum Beispiel Lindenberg, Frankenstein, Grünewald). Auf slawische Orte bezieht sich die Namensendung -ow (eingedeutscht -au). Die Zuordnung zu einem bestimmten Ort allein anhand eines bestimmten Namens ist nicht immer möglich, da häufig mehrere Orte mit demselben Namen existieren, außerdem machen Personennamen bei Umzug einen viel vielfältigeren und weitreichenderen – und auch anderen – Lautwandel durch als die Namen der Orte selbst, sodass Herkunftsnamen bis zur Unkenntlichkeit entstellt sein können.

Wohnstätte

Wohnstättennamen gehen von einem Merkmal der Wohnstätte aus. Das kann zum Beispiel die Form des Geländes sein, Ebner (Wohnstätte im flachen Gelände), Berger (am Berg), Kuhlmann (in einer Vertiefung). Häufige Namen dieser Art sind: Becker und Beck (am Bach wohnend; auch Berufsname), Stein, Horn, Busch und Bergmann (auch Berufsname).

Es gibt immer wieder gleichlautende Orts- und Wohnstättennamen, was die Namensdeutung erschwert. Zum Beispiel kann Bühl (mittelhochdeutsch bühel „Hügel“) ein Herkunftsname sein (der erste Namensträger stammte aus einem Ort namens Bühl), aber auch ein Wohnstättenname (der erste Namensträger wohnte an einem Hügel). Bei Roth gibt es drei Möglichkeiten: Übername zur Farbe Rot (der Namensträger war rothaarig), Herkunftsname (er stammte aus einem Ort namens Roth), Wohnstättenname (er wohnte an einem gerodeten Platz).

Auch Hausnamen und ihre Ableitungen gehören am Rande zu dieser Kategorie. Zum Beispiel bedeutet der Name Sonderegger: „im Hof Sonderegg wohnhaft“ oder „vom Hof Sonderegg stammend“. Die „-er“-Bildung ist typisch oberdeutsch. Solche Namen ähneln den Herkunftsnamen, sie beziehen sich (ursprünglich) auf eine einzelne Wohnstätte in der Nachbarschaft. In ländlichen Gebieten blieb die Tradition, den Hofnamen oder den Hausnamen wie einen Familiennamen (oder neben ihm) zu verwenden, noch lange erhalten (siehe Genanntname).

Zur Entstehung des Adelsprädikats „von“

Zu den Frühformen der Herkunfts- und Wohnstättennamen gehören Bildungen wie Walther von der Vogelweide (nach einem Flurnamen) und Dietrich von Bern („aus Verona“, dessen alter deutscher Name Bern lautet). Das entspricht etwa einem holländischen Anthonis van Dyck („am Deich lebend“), einem englischen Anselm of Canterbury oder einem Jörg uff der Flüe in der Schweiz. Die Herkunftsangaben entstehen in der ausgehenden Zeit der Einnamigkeit, fixieren sich zu Familiennamen und verlieren später oft das von.

Vor dem 16. Jahrhundert war die Präposition selten ein Namenszusatz des Adels, sondern wurde als Angabe der Herkunft zum Bestandteil vieler Familiennamen, wie etwa von Flüe. Auch grundbesitzende Familien gaben diesen über das Wörtchen von an, z. B. „von Habsburg“ für die Hausherren der Habsburg. Erst mit dem allmählichen Verschwinden der Präposition von in den Namen des Bürgertums im 17. Jahrhundert konnte sich die Funktion des Wörtchens von als Adelsprädikat entwickeln. Allerdings existieren Herkunftsnamen mit der Präposition von, ohne dass diese auf eine frühere Zugehörigkeit zur Adelsschicht hinweisen.[3]

Humanistennamen

In der frühen Neuzeit benutzten Gelehrte häufig latinisierte Formen ihres Familiennamens. Manchmal wurde dazu der deutsche Name übersetzt (Sagittarius aus Schütz, Praetorius bzw. Scultetus aus Schulz oder Schultheiß, Agricola aus Bauer, Mercator aus Kaufmann), manchmal wurde nur eine lateinische Endung angehängt (Schwarzbegius oder Nicolaus Copernicus von „Koppernigk“). Übersetzungen unter Verwendung des Geburtsortes kamen vor (Regiomontanus für Königsberger). In manchen Familien blieb die lateinische Form als Familienname erhalten. Seltener wurden auch gräzisierte Namen benutzt. Das berühmteste Beispiel ist Melanchthon („Schwartzerdt“). Nach dem Pastor Joachim Neander, deutsch Neumann, wurde das Neandertal und dadurch mittelbar auch der Urmensch Neandertaler benannt.

Bei den Humanistennamen geht es nicht im engeren Sinn um die Herkunft des Namens. Vielmehr wurden bereits vorhandene Namen in die Sprachen der Gelehrten übersetzt.

Tiernamen

Familiennamen, die auf Tiernamen zurückgehen, bilden keine eigenständige Herkunftskategorie. Es handelt sich oft um Übernamen, die auf eine Eigenschaft des Tieres Bezug nehmen. Der Hintergrund der Benennung kann eine Tätigkeit sein, die mit dem Tier zu tun hatte. Oder der Name wurde von einem Haus übernommen, auf dem ein Tier dargestellt war. Darüber hinaus kann ein Familienname wie ein Tiername klingen, aber in einem ganz anderen Zusammenhang entstanden sein.

Fuchs ist der häufigste Tiername unter den Familiennamen. Möglicherweise bekam ein erster Namensträger wegen seiner Schläue diesen Namen – oder weil er rothaarig war. Eine berufliche Beziehung zu Füchsen als Jäger, Fellhändler oder Kürschner kann ebenfalls das Motiv der Benennung gewesen sein.[4]

Hahn ist der zweithäufigste Name dieser Art. Auch dieser Name ist nicht immer vom Tier abgeleitet. Es kommt unter anderem ein Herkunftsname in Betracht (vgl. die Ortsnamen Hahn und Hagen). Es kann sich um eine Kurzform des Rufnamens Johannes handeln.[5]

Der Familienname Wolf (Wolff, Wulf, Wulff) kann als Übername von der Gefährlichkeit oder Wildheit des Wolfes abgeleitet sein. Es kann sich um eine Kurzform von Rufnamen wie Wolfgang handeln.[6]

Satznamen

Auch kurze Sätze (Syntagmen) konnten zu Familiennamen werden. Beispiele wie Deubelbeiss „Beiß den Teufel“, Kliebenschädel „Spalt den Schädel“ und Schlaginhauf, Schlagenhauf oder Schlaginhaufen „Schlag in den Haufen“ standen ursprünglich für draufgängerische Typen, Hablützel „Hab wenig“, Nievergelt „Bezahl nie“ und Kehrein „Kehr (in das Wirtshaus) ein“ waren spöttisch gemeint. Hauenstein „Hau den Stein“, Hebeisen „Heb das Eisen“, Klopfenstein „Klopf den Stein“, Schaltenbrand „Schür das Feuer“ und Spaltenstein „Spalt den Stein“ bezogen sich zuerst auf jemanden, der einen entsprechenden Beruf ausübte; Haudenschild oder Hauenschild „Hau den Schild“ kann sowohl der Kategorie der Draufgänger wie der Berufsleute zugeordnet werden. In der volkstümlichen Literatur des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit waren Satznamen besonders beliebt. Ein Familienname wie Feigenwinter „Vernichte den Winter“ könnte damit aus einem Fasnachtsspiel stammen.[7]

Familiennamen aus anderen Sprachräumen

Familiennamen aus anderen Sprachräumen sind auf dieselbe Weise entstanden wie die oben genannten Namen aus dem deutschen Sprachraum, das heißt als Berufsnamen, Patronyme.

Slawische Herkunft

Viele deutsche Familiennamen sind slawischen Ursprungs. Beispiele: Hannak, Hanika, Horak, Nowak, Noack, Krahl und Kroll, Kralik, Kafka, Juskowiak, Szepan, Kuzorra, Sobotka. Manche slawische Namen liegen eingedeutscht vor, etwa Koller für slav. kolar (dt. Wagner, engl. carpenter von lat. carpentum) oder Kretschmer und Kretschmar.

Französische Herkunft

Um das Jahr 1680 flüchteten 44.000 bis 50.000 französische Protestanten vor politischer und religiöser Verfolgung nach Deutschland. Sie erhielten von protestantischen Fürsten Asyl und wurden angesiedelt, wo sie sich in der Folge immer stärker assimilierten. Die Familiennamen der Hugenotten konnten sich zum Teil erhalten. Ähnlich wie die slawischen Namen haben sie sich stark verändert, sodass der französische Ursprung nicht immer nachvollziehbar ist. Beispiele: Maizière, Wibeau, Dumont, Mangin/Mengin, Chabrié, Gorenflo oder Sarrazin. Französische Familiennamen finden sich infolge von Zuwanderung aus Lothringen und der Wallonie daneben häufiger im Saarland und im Raum Trier, wie Lafontaine, Villeroy, Boch.

Baltische Herkunft

Familiennamen auf -eit gehen meist auf litauische Namen zurück. Vorfahren von Trägern dieses Namens stammen häufig aus dem Grenzgebiet von Ostpreußen und Litauen (so aus dem Memelland), wie Wowereit, Karusseit, Willumeit, Bertuleit.

Jüdische Herkunft

Weitere nicht deutscher Herkunft

Durch die Einwanderung von Gastarbeitern in die Bundesrepublik seit den 1950er Jahren sind italienische, spanische, jugoslawische, griechische, portugiesische und insbesondere türkische und kurdische Familiennamen in Deutschland verbreitet. Durch Gastarbeiter in der DDR und Flüchtlinge während des Vietnamkriegs sind vietnamesische Namen, speziell Nguyen, in Deutschland vertreten.

Adelstitel

Die nach dem Ersten Weltkrieg im republikanischen Deutschen Reich abgeschafften Adelstitel werden seither als Bestandteil des Familiennamens geführt. Der vormalige Titel wird demnach nicht dem Vornamen vorangestellt, sondern erscheint hinter dem Vornamen, Carl Prinz zu Wied. In Österreich wurden die Adelstitel 1919 durch das Adelsaufhebungsgesetz aufgehoben und das Führen der Titel sowohl im öffentlichen als auch im rein gesellschaftlichen Verkehr unter Strafe gestellt.

Schreib- und Lautvarianten

In den einzelnen deutschen Sprachräumen gibt es vielfältige Schreibvarianten von Familiennamen und oft mehrere Lautvarianten nebeneinander. Weitgehend bis ins 19. Jahrhundert hinein gab es eine traditionell gefestigte, aber nur in begrenztem Umfang eine generelle, überregionale, zum Teil noch nicht einmal lokale Regelung der Schreibung. Die vom jeweiligen Schreiber gewählte Form der schriftlichen Fixierung war zwar nicht völlig willkürlich, jedoch sind bei der Wiedergabe bestimmter Laute und Lautverbindungen Toleranzen nachzuweisen. Bei der schriftlichen Fixierung der Familiennamen wurden die in den einzelnen Sprachräumen gebräuchlichen, im gesamten deutschen Sprachgebiet aufgrund der mundartlichen und umgangssprachlichen Verhältnisse sehr vielfältigen Lautvarianten aufgezeichnet. Bei den aus fremden Sprachen zu uns gekommenen Familiennamen musste eine mehr oder weniger sachgerechte Anpassung an das deutsche Phonem- und Graphemsystem vorgenommen werden.

Die Aufzeichnung der Familiennamen und die Herausbildung einer endgültigen, dann nicht mehr veränderbaren Schriftform erfolgte zu unterschiedlichen Zeiten, so dass mehrere Stufen der lautlichen Entwicklung und auch der schriftlichen Wiedergabe dieser Entwicklung einwirkten.

Namen mit Sonderzeichen

Personen mit Umlauten und ß im Namen haben häufig Probleme, da viele elektronische Systeme diese Zeichen nicht verarbeiten können und auf Umschreibungen (ae, oe, ue, ss) ausgewichen werden muss. Gerade in Personalausweisen und Reisepässen ist der Name in zweierlei Weise geschrieben, einmal richtig und in der maschinenlesbaren Zone (MRZ) mit Umschrift der Sonderzeichen (z. B. Schröder / SCHROEDER, Weiß / WEISS), was besonders im Ausland für Verwirrung und Verdacht auf Dokumentenfälschung sorgt. Österreichische Ausweisdokumente können (müssen aber nicht) eine Erklärung der deutschen Sonderzeichen (auf Deutsch, Englisch und Französisch, z. B. ‚ö‘ entspricht / is equal to / correspond à ‚OE‘) beinhalten.

Das deutsche Namensrecht (Nr. 38 NamÄndVwV) erkennt Sonderzeichen im Familiennamen als Grund für eine Namensänderung an (auch eine bloße Änderung der Schreibweise, wie von ‚Schröder‘ zu ‚Schroeder‘ oder von ‚Weiß‘ zu ‚Weiss‘, gilt als solche). Am 1. Oktober 1980 stellte das Bundesverwaltungsgericht noch einmal fest, dass die technisch bedingte fehlerhafte Wiedergabe von Sonderzeichen auf elektronischen Systemen ein wichtiger Grund für die Änderung des Familiennamens sein kann (der Kläger wollte die Schreibweise seines Namens von ‚GÖTZ‘ in ‚GOETZ‘ ändern, war aber damit zunächst beim Standesamt gescheitert; Aktenzeichen: 7 C 21/78).

Rechtliche Grundlagen

Als „Familienname“ im juristischen Sinn wird in Deutschland lediglich der „Nachname“ einer Person bezeichnet. Dieser individuelle Nachname kann vollkommen anders sein als der Nachname der Herkunftsfamilie, der Nachname des Ehegatten oder der Nachname der Kinder. Mit dem Begriff „Ehename“ definiert der Gesetzgeber in § 1355 BGB jenen Nachnamen, den Eltern ihren Kindern geben wollen. Anders gesagt: „Familienname“ ist der eigene Nachname, „Ehename“ der Nachname der Kinder.

Die bürgerlichen Bestimmungen über den Namen werden in der Bundesrepublik Deutschland nur auf ethnische Deutsche angewendet. Bundesdeutsche Behörden und Gerichte wenden auf einen Ausländer das Recht desjenigen Staates an, dem der Ausländer angehört oder entstammt. Soweit bundesdeutsche Vorschriften anzuwenden sind, erfolgt die Namensvergabe durch:

  1. Geburt
  2. Adoption
  3. durch Neubestimmung bei einem Minderjährigen innerhalb enger Grenzen (z. B. bei Sorgerechtsänderungen)
  4. Eheschließung und Ehescheidung

Der Träger eines Namens kann einem Unbefugten die Verwendung seines Namens untersagen und ihn bei Besorgnis weiterer unbefugter Verwendung auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Das Gleiche gilt, wenn dem Berechtigten die Berechtigung, den Namen zu führen, bestritten wird. Des Weiteren kann der Namensinhaber Schadenersatz verlangen, soweit ihm durch die unbefugte Verwendung ein Schaden entstanden ist. Der Nichtberechtigte hat dasjenige, was er infolge des widerrechtlichen Namensgebrauchs erlangt hat, dem Berechtigten herauszugeben. Diese Ansprüche spielen bei Namen, die in der Werbung verwendet werden (jemand lässt ohne Zustimmung von Boris Becker Kleidungsstücke mit diesem Namensaufdruck erzeugen), oder bei der Vergabe von Domainadressen (jemand meldet eine Domainadresse unter seinem oder unter einem fremden Namen an, der eine notorisch bekannte Firma ist) eine Rolle.

Öffentlich-rechtlich kann eine Namensänderung aus wichtigem Grund erfolgen.

Siehe auch

Literatur

Grundlagen

  • Adolf Bach: Deutsche Namenkunde I. Die deutschen Personennamen. Bände 1 und 2. 2., stark erweiterte Auflage. Carl Winter, Heidelberg 1952, 1953.
  • Konrad Kunze: dtv-Atlas Namenkunde. Vor- und Familiennamen im deutschen Sprachgebiet. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1998 (mit Neuauflagen), ISBN 3-423-03266-9.
  • Damaris Nübling, Fabian Fahlbusch, Rita Heusler: Namen. Eine Einführung in die Onomastik. Narr Francke Attempto, Tübingen 2012, ISBN 978-3-8233-6685-0, S. 144–168.
  • Ernst Schwarz: Deutsche Namenforschung. Band 1: Ruf- und Familiennamen. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1949.

Nachnamenlexika, allgemein

  • Hans Bahlow: Deutsches Namenlexikon (= Suhrkamp-Taschenbuch. Nr. 65). 16. Auflage. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1972, ISBN 3-518-36565-7.
  • Alfred Bähnisch: Die Deutschen Personennamen (= Aus Natur und Geisteswelt. Nr. 296). Teubner, Leipzig 1910.
  • Josef Karlmann Brechenmacher: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Familiennamen. 2., von Grund auf neugearbeitete Auflage der „Deutschen Sippennamen“. Starke, Limburg a. d. Lahn 1986, ISBN 3-7980-0355-6.
  • Rosa Kohlheim, Volker Kohlheim: Familiennamen. Herkunft und Bedeutung von 20.000 Nachnamen. 2. völlig neu bearbeitete Auflage. Duden, Mannheim u. a. 2005, ISBN 3-411-70852-2 (Erstausgabe: 2000).
  • Albert Heintze, Paul Cascorbi: Die Deutschen Familiennamen. Geschichtlich, geographisch, sprachlich. 7. sehr verbesserte und vermehrte Auflage. Olms, Hildesheim 2004 (Erstausgabe: Berlin 1933, 3. Nachdruck dieser Ausgabe).
  • Horst Naumann: Das große Buch der Familiennamen. Alter, Herkunft, Bedeutung. Bassermann, Niedernhausen 1999, ISBN 3-8094-0729-1 (Auch: Lizenzausgabe. Weltbild, Augsburg 2005, ISBN 3-8289-1955-3).
  • Jürgen Udolph, Sebastian Fitzek: Professor Udolphs Buch der Namen. Woher sie kommen – was sie bedeuten. Bertelsmann, München 2005, ISBN 3-570-00879-7.

Lexika, regional

  • Maria Hornung: Lexikon österreichischer Familiennamen. öbv und hpt, Wien 2002, ISBN 3-209-03791-4.
  • Max Mechow: Deutsche Familiennamen preussischer Herkunft. In: Tolkemita-Texte. 2. Auflage. Nr. 36. Tolkemita, 1991, ZDB-ID 228934-9.
  • Schweizerischer Verband der Zivilbeamten (Hrsg.): Familiennamenbuch der Schweiz. Band 1–4, 1968–1970. Polygraphischer Verlag, Zürich (hls-dhs-dss.ch).
  • Reinhold Trautmann: Die altpreußischen Personennamen. In: Zeitschrift für vergleichende Sprachforschung auf dem Gebiet der indogermanischen Sprachen. 2. unveränderte Auflage. Ergänzungsheft 2. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1974, ISBN 3-525-27302-9 (Erstausgabe: 1925, Nachdruck).

Weblinks

Wiktionary: Familienname – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Jürgen Mischke: Familiennamen im mittelalterlichen Basel. Kulturhistorische Studien zu ihrer Entstehung und zeitgenössischen Bedeutung. Schwabe, Basel, S. 369 ff.
  2. Vgl. Duden: Familiennamen. Herkunft und Bedeutung von 20.000 Nachnamen. 2., völlig neu bearbeitete Auflage, Mannheim 2005, ISBN 3-411-70852-2.
  3. Adelszeichen und Adel – Institut für Deutsche Adelsforschung
  4. Duden: Familiennamen. Herkunft und Bedeutung. Bearbeitet von Rosa und Volker Kohlheim. 2. Aufl., Dudenverlag, Mannheim 2005, ISBN 3-411-70852-2, S. 262.
  5. Duden: Familiennamen. Herkunft und Bedeutung. Bearbeitet von Rosa und Volker Kohlheim. 2. Auflage, Dudenverlag, Mannheim 2005, ISBN 3-411-70852-2, S. 303.
  6. Duden: Familiennamen. Herkunft und Bedeutung. Bearbeitet von Rosa und Volker Kohlheim. 2. Aufl., Dudenverlag, Mannheim 2005, ISBN 3-411-70852-2, S. 731.
  7. Christoph Landolt: Deubelbeiss, Haudenschild und Schlaginhaufen: Familiennamen in der Form sogenannter Satznamen. In: Wortgeschichten, hrsg. von der Redaktion des Schweizerischen Idiotikons.