Adelstitel

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Der Adelstitel gab oder gibt den Rang eines Adligen in der gesellschaftlichen Hierarchie an. Viele Adelstitel waren ursprünglich Funktionsbezeichnungen. Die hier beschriebenen Adelstitel beziehen sich auf Europa im Mittelalter und in der Neuzeit.

Vom Adelstitel zu unterscheiden ist einerseits der Prädikatstitel (die Anrede), andererseits das Adelsprädikat (im Deutschen das von, also der Namenszusatz als Kennzeichen der Adeligkeit).

Überblick: Adelstitel und Adelsränge

Im Wesentlichen gab es die folgenden Titel (geordnet nach dem Rang in absteigender Folge)

Herrschertitel Anrede (Prädikatstitel) allgemeiner Titel für die Nachkommen Anmerkung
männlich weiblich männlich weiblich
Kaiser (auch Zar) Kaiserin (auch Zariza) (Kaiserliche) Majestät (Kron)Prinz, bei den Söhnen des Russischen Zaren jedoch: Zarewitsch bzw. Großfürst (Kron)Prinzessin, bei den Töchtern des Russischen Zaren: Zarewna bzw. Großfürstin Für die Prinzen des kaiserlichen Hauses die Anrede Kaiserliche Hoheit.
König Königin (Königliche) Majestät (Kron)Prinz (Kron)Prinzessin Für die Prinzen des königlichen Hauses die Anrede Königliche Hoheit.
Erzherzog Erzherzogin Kaiserliche und Königliche Hoheit (ehemals: Durchlauchtigste(r)) Erzherzog Erzherzogin Der Titel stand regelmäßig den Angehörigen des Hauses Habsburg zu.
Großherzog Großherzogin Königliche Hoheit (Anrede: Allerdurchlauchtigste(r)) Prinz / Erbgroßherzog Prinzessin / Erbgroßherzogin Für die Prinzen und Prinzessinnen der großherzoglichen Häuser von Luxemburg, Hessen und Baden die Anrede Königliche Hoheit.
Kurfürst Kurfürstin Königliche Hoheit (ehemals: Durchlauchtigste(r)) Kurprinz Kurprinzessin Ein Kurfürst war im Heiligen Römischen Reich (HRR) ein zur Königs- bzw. Kaiserwahl Berechtigter des Hochadels. Kurfürsten trugen unterschiedliche Adelstitel (Könige, Herzöge, Erzbischöfe, Land-, Mark- und Pfalzgrafen). Im Gegensatz zum heutigen Sprachgebrauch bezog sich der Kurfürstentitel nicht auf das regierte Territorium, sondern auf das Reich. So hieß der Titel des brandenburgischen Herrschers etwa nicht „Kurfürst von Brandenburg“, sondern „Des Heiligen Römischen Reiches Kurfürst, Markgraf von Brandenburg“. Nach Auflösung des Heiligen Römischen Reiches trug lediglich der Landgraf von Hessen-Kassel diesen Titel als persönliche Titulation bis 1866 weiter. Er galt als gleichrangig mit einem Großherzog. Auf letzteres beziehen sich diese Angaben.
Herzog Herzogin (Königliche) Hoheit (regierend), Durchlaucht (standesherrlich/mediatisiert) Prinz Prinzessin Regierende Herzöge aus königlichem Haus und deren direkte Nachkommen führten die Anrede „Königliche Hoheit“.
Landgraf Landgräfin (Königliche) Hoheit, Durchlaucht Prinz Prinzessin Den Titel gab es nur im deutschen Sprachraum (Beispiele: Thüringen, Hessen). Nur fallweise dem Reichsfürstenstand angehörend, waren sie im Rang dennoch den Herzögen gleichgestellt. Der L. von Hessen-Homburg als letzter Träger des L.-Titels führte als Reichsfürst die Anrede „Königliche Hoheit“; desgl. der L. und Prinz von Hessen. Angehörige von Nebenlinien titelten „Hoheit“ oder „Durchlaucht“.
Pfalzgraf Pfalzgräfin (Königliche) Hoheit, Durchlaucht Prinz Prinzessin Der Pfalzgraf bei Rhein war bei Thronvakanz Reichsvikar für die Gebiete fränkischen Rechts. Als souveränem Kurfürsten gebührte ihm die Anrede „Königliche Hoheit“. Für die Länder sächsischen Rechts war dies der Kurfürst von Sachsen. Ihm gebührte als Kurfürst die Anrede „Königliche Hoheit“. Der Titel verlor nach 1806 seinen Charakter als Herrschertitel.
Markgraf Markgräfin (Königliche) Hoheit, Durchlaucht, Erlaucht Prinz Prinzessin In Deutschland meist souveräne Fürsten, denen teilweise die Kurwürde zugestanden wurde (dem Markgrafen von Brandenburg 1356, dem Markgrafen von Baden 1803). Andererseits genoss der Titel wechselndes Ansehen und galt als auf der Grenze zwischen Hohem und Niederen Adel stehend.
Fürst Fürstin Hoheit, Hochfürstliche Durchlaucht (regierend), Durchlaucht (mediatisiert, ebenso Titularfürsten)
sonst: Fürstliche Gnaden
(Erb-)Prinz oder (Erb-)Graf (Erb-)Prinzessin oder (Erb-)Gräfin Die regierenden Fürsten von Reuß, von Lippe und von Schaumburg-Lippe führten die Anrede „Hochfürstlich“. Allein dem Fürsten von Hohenzollern gebührte die Anrede „Hoheit“. Titularfürsten aufgrund persönlicher Verleihung besaßen i. d. R. keine Herrscherrechte (Reichsstandschaft) und zählten daher nicht per se zum Hochadel. Prominentes Beispiel war Otto Fürst von Bismarck.
Graf Gräfin Erlaucht (regierender oder mediatisierter Reichsgraf),
sonst: Hochgeboren
Erbgraf Erbgräfin, Komtess Neugeadelte Titulargrafen ohne Herrschaftsrechte (Reichsstandschaft) galten als dem Niederen Adel zugehörig. Bei unverheirateten weiblichen Familienmitgliedern: Komtess bzw. Comtesse (außer Gebrauch gekommen).
Freiherr, Baron Freifrau, Baronin Hochgeboren (Uradel), sonst: Hochwohlgeboren Freiherr, Baron Freiin, Baronesse
Ritter, Edler, Herr von, Junker von, Landmann von, Edle, Frau von, Junkfrau von Hochwohlgeboren Ritter, Edler, Herr von, Junker von Edle, Fräulein/Frau von, Junkfrau von In Bayern war Ritter ab dem 19. Jahrhundert ein separater Adelsstand, dem auch alle mit einem Verdienstorden ausgezeichneten Inländer angehörten.[1]

Rechtsgrundlagen

Zur Entstehung des Adels und der adligen Rangstufen im Allgemeinen siehe:

Zur Entstehung und Bedeutung der einzelnen Adelstitel aus Funktionsbezeichnungen: siehe die jeweiligen Einzelartikel.

Zu den Nobilitierungen im Heiligen Römischen Reich und seinen Nachfolgestaaten siehe: Deutscher Adel#Nobilitierungen

Die durch das jeweilige Staatsrecht definierten Ämter von Staatsoberhäuptern wie Kaiser oder König sind keine eigentlichen Adelstitel, da regierende Monarchen über dem Adel stehen, werden aber der Übersicht halber hier aufgeführt. Ähnliches gilt für stets Funktionsbezeichnungen gebliebene Titel wie Kurfürst oder Abstammungsbezeichnungen wie Zarewitsch.

Rechtsgültigkeit

Adelstitel wurden nach dem Ende des Ersten Weltkriegs (1918) in Deutschland und in Österreich im Jahre 1919 und sukzessive auch in den ehemaligen österreichischen Kronländern sowie in Ungarn nach dem Zweiten Weltkrieg mit dem Übergang in die kommunistische Republik abgeschafft. Eine Verleihung von Adelstiteln ist in diesen Ländern nicht mehr möglich. Der EuGH hat im Dezember 2010 entschieden, dass es ein Mitgliedstaat (im Anlassfall: Österreich) aus Erwägungen der öffentlichen Ordnung (im Anlassfall: Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes) ablehnen darf, den an einen früheren Adelstitel erinnernden Bestandteil des Familiennamens eines seiner Staatsangehörigen, wie er in einem anderen Mitgliedstaat durch Adoption erworben werden könnte, anzuerkennen.[2]

Deutschland

Im Deutschen Kaiserreich wurde der letzte Adelstitel am 12. November 1918 durch Leopold IV. zur Lippe verliehen, der am Tage seiner Abdankung Kurt von Kleefeld (1881–1934) in den Adelsstand erhob.

Mit dem Übergang in die Weimarer Republik und dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung (WRV) von 1919 (Verfassung des Deutschen Reichs) wurden mit Art. 109 WRV alle Bürger vor dem Gesetz gleichgestellt und Vorrechte der Geburt, des Geschlechts, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses ausgeschlossen. Die Adelsbezeichnungen (die Adelstitel und die Prädikate wie „von“ und „zu“) wurden zu Bestandteilen des Namens und dürfen seither nicht mehr verliehen werden.[3]

Am 23. Juni 1920 verabschiedete die preußische Landesversammlung das Preußische Gesetz über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung des Hausvermögens. Nach diesem Adelsgesetz, das in ähnlicher Form auch von den anderen Ländern des Deutschen Reiches übernommen wurde, wurden die Primogeniturtitel, die auch bisher lediglich den Familienoberhäuptern und Herrschern zustanden, aufgehoben. Die von Familie zu Familie unterschiedlichen allgemeinen Titel, die die übrigen Familienmitglieder trugen, wurden zu Bestandteilen des Familiennamens. Dies bedeutet, dass vormalige Titel wie zum Beispiel Prinz oder Graf, die früher allen Familienmitgliedern zustanden, als Namensbestandteile erhalten blieben, während Titel wie König, Großherzog usw., die nur den regierenden Personen (Herrschertitel) oder Familienoberhäuptern zustanden, ganz entfielen. Dies führte zu sehr unterschiedlichen Familiennamen. So tragen etwa die Nachkommen des ehemals königlichen Hauses Württemberg den Familiennamen „Herzog von Württemberg“ oder die Nachkommen des ehemaligen kurfürstlichen Hauses Hessen den Familiennamen „Prinz und Landgraf von Hessen“.

In einer Übergangsregelung war festgelegt, dass die Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Weimarer Reichsverfassung bereits einen Primogeniturtitel führten, diesen für ihre Person beibehalten durften.

Nach einer Entscheidung des Reichsgerichts vom 10. März 1926 (RGZ 113, 107 ff.) werden die früheren Adelsbezeichnungen geschlechtsspezifisch abgewandelt.[4][5][6]

In der Bundesrepublik Deutschland galt die Weimarer Verfassung, soweit nicht einzelne Artikel Bestandteil des Grundgesetzes wurden, zunächst insgesamt einfachgesetzlich weiter. Nach einer Rechtsbereinigung in den 1960er Jahren ist nur Artikel 109 Abs. 3 Satz 2 WRV („Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden“) einfachgesetzlich noch in Kraft.[7]

Nach der Abschaffung der Adelsprivilegien hat der Freistaat Preußen 1920 entschieden, dass auch in der Anrede kein Unterschied zwischen Bürgern und ehemaligen Adeligen zu machen sei. Diese Regelung wurde von der Bundesrepublik Deutschland übernommen. Nach heutigem deutschen Protokoll stehen deutschen Staatsbürgern mit ehemaligen Adelstiteln im Namen keine Besonderheiten mehr in Anrede und Schriftverkehr zu. Dies ergibt sich aus dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Für ausländische Adelige gilt diese Regelung nicht. Ihnen steht nach deutschem Protokoll eine besondere Anrede je nach Titel zu.[8][9] Offiziellen Charakter und protokollarische Bedeutung haben damit diese Titel, Rangbezeichnungen und Anreden nur in Ländern, in denen der Adel und seine Vorrechte nicht abgeschafft sind. Eine Verwendung der besonderen Anrede in Bezug auf Deutsche mit einer Abstammung vom historischen Adel oder einem erlangten Namen, der an den historischen Adel erinnert, ist damit rein freiwillig und entspricht nicht dem offiziellen Protokoll.

Darüber hinausgehende Rechtsfolgen hat ein Adelstitel heute nicht mehr. Allerdings findet er in manchen Gesellschaftskreisen und manchmal in Abweichung von den offiziellen Regelungen bei der Ermittlung des Ranges für das Protokoll immer noch Beachtung. Die von einigen Personen praktizierte Fortführung der historischen Adelstitel im gesellschaftlichen Leben hat keine namensrechtliche Bedeutung, auch ein Anrecht auf die Anrede mit einem Prädikatstitel, wie zum Beispiel „Durchlaucht“, besteht nicht mehr.

Österreich

In der neu entstandenen Republik Deutschösterreich (1918–1919) wurden am 3. April 1919 mit dem Adelsaufhebungsgesetz und der zugehörigen Durchführungsverordnung alle Adelstitel, weltliche Ritter- und Damenorden sowie etliche Titel, Würden und die Privilegien des Adels abgeschafft und die Zuwiderhandlung unter Strafe gestellt (Geldstrafe oder bis zu sechs Monate Haft).

Schweiz

In der Schweiz werden Adelstitel nicht als Bestandteil des Familiennamens anerkannt, Adelsbezeichnungen werden in amtlichen Papieren deshalb auch nicht eingetragen. Hingegen wird die Partikel „von“ durchaus von den Schweizer Behörden als Namensteil im Zivilstandsregister geführt. Dies hängt damit zusammen, dass er meist nicht auf eine adelige Herkunft oder Zugehörigkeit weist: Bei der Entstehung von Familiennamen im Mittelalter spielten neben Berufsbezeichnungen und Charakteristika von Personen auch Flur- und Gemeindenamen zur Identifikation eine Rolle. So sind von Moos, von Däniken und von Gunten keine adeligen Namen. Da die Eidgenossenschaft dazu seit dem 14. Jahrhundert faktisch und seit 1648 auch juristisch unabhängig vom heiligen römischen Reich deutscher Nation war, konnte es nach allen geltenden Regeln keinen „neuen“ Adel geben. Alte Adelsfamilien verloren mit der Zeit Besitz und Einfluss oder wanderten ab (Habsburger), nur wenige blieben im Gebiet der Eidgenossenschaft, wie die von Salis, von Erlach, von Keller oder von Hallwyl. Zahlreiche weitere Namen wie von Graffenried oder von Wattenwyl sind ursprünglich „nur“ Patrizierfamilien, die sich das „von“ selbst zulegten.

Adelstitel in verschiedenen Sprachen

Deutsch Latein Französisch Italienisch Spanisch Englisch Dänisch Griechisch Niederländisch Tschechisch Ungarisch Russisch Persisch Arabisch Chinesisch Amharisch
Kaiser,
Kaiserin
Caesar,
Imperator,
Augustus,
Imperatrix
(Zwei­kaiser­problem)
Empereur,
Impératrice
Imperatore,
Imperatrice
Emperador,
Emperatriz
Emperor,
Empress
Kejser,
Kejserinde
Αυτοκράτωρ,
Αυτοκράτειρα
Keizer,
Keizerin
Císař,
Císařovna
Császár,
Császárnő
Царь (Zar), Император
Царица (Zariza), Императрица
شهنشاه (Schah-en-Schah),
شهبانو (Shahbanou)
Qayssar,
pl. Qayâssira
皇帝,
女皇
Nəgusä nägäst,
Nigiste Negest
König,
Königin
Rex,
Regina
Roi,
Reine
Re,
Regina
Rey,
Reina
King,
Queen
Konge,
Dronning
Βασιλεύς,
Βασίλισσα
Koning,
Koningin
Král,
Královna
Király,
Királynő/Királyné
Король (Korol'),
Королева (Koroleva)
شاه Schah,
شهبانو (Schahbanou)
Malik,
pl.Mulûk
王,
女王
Negus,
Negisti
Erzherzog,
Erzherzogin
Archidux,
Archiducissa
Archiduc,
Archiduchesse
Arciduca,
Arciduchessa
Archiduque,
Archiduquesa
Archduke,
Archduchess
Ærkehertug,
Ærkehertuginde
Aρχιδούκας,
Aρχιδούκισσα
Aartshertog,
Aartshertogin
Arcivévoda,
Arcivévodkyně
Főherceg,
Főhercegnő
Эрцгерцог (Erzherzog),
Эрцгерцогиня (Erzherzoginja)
Großherzog,
Großherzogin
Magnus Dux,
Magna Ducissa
Grand-Duc,
Grande-Duchesse
Gran Duca,
Gran Duchessa
Gran Duque,
Gran Duquesa
Grand Duke,
Grand Duchess
Storhertug,
Storhertuginde
Μέγας Δούκας,
Μεγάλη Δούκισσα
Groothertog,
Groothertogin
Velkovévoda,
Velkovévodkyně
Nagyherceg,
Nagyhercegnő
Великий герцог (Veliki herzog),
Великая герцогиня (Velikaia herzoginja)
Ilkhan (Fürst eines großen Stammes­verbands) 大公
Herzog,
Herzogin
Dux,
Ducissa
Duc,
Duchesse
Duca,
Duchessa
Duque,
Duquesa
Duke,
Duchess
Hertug,
Hertuginde
Δούκας,
Δούκισσα
Hertog,
Hertogin
Vévoda,
Vévodkyně
Herceg,
Hercegnő
Герцог (Herzog),
Герцогиня (Herzoginja)
Khan, Amir,
im Sinne eines Stammesfürsten (Khanom)
Dûq
Großfürst,
Großfürstin
Magnus Princeps Grand Prince[10]
Grand-Duc,
Grande-Duchesse
Gran Príncipe,
Gran Princesa
Grand Duke,
Grand Duchess
Storfyrste,
Storfyrstinde
Velkokníže,
Velkokněžna
Nagyfejedelem Великий князь (Veliki knias), Великая княгиня (Velikaia kniaginja) Khan, Amir,
(Khanom)
Kurfürst,
Kurfürstin
Princeps Elector Prince électeur Principe Elettore Príncipe Elector Elector/ Electoral prince Kurfyrste,
Kurfyrstinde
Eκλέκτορας Keurvorst,
Keurvorstin
Kurfiřt,
Kurfiřtka
Választófejedelem Курфюрст (Kurfürst),
Курфюрстина (Kurfürstina)
选帝侯
Fürst,
Fürstin
Princeps Prince[11],
Princesse
Principe[11],
Principessa
Príncipe[11],
Princesa
Prince[11],
Princess
Fyrste,
Fyrstinde
Ηγεμόνας / Πρίγκιπας,
Ηγεμονίδα / Πριγκίπισσα
Vorst, Prins;
Vorstin, Prinses
Kníže;
Kněžna
Fejedelem Князь (Knias), Княгиня (Kniaginja) Amîr (Emir),
pl. Umru'
Amîr (Emir),
pl. Umru'
Souverän Baron,
Souverän Baroness
Sovereign Baron /
Sovereign Baroness
Khan, Beg (im Sinne eines Grundbesitzers) Grazmach,
Grazmach
Markgraf[12],
Markgräfin
Marchio Le/La Margrave[13]
Marquis,
Marquise
Margravio,
Marchese,
Marchesa
Margrave,
Margravina,
Marqués,
Marquesa
Marquess/ Margrave,
Marchioness/ Margravine
Markgreve,
Markgrevinde
Μαργράβος/ Μαρκήσιος,
Μαρκησία
Markies,
Markiezin
Markrabě (von Mähren), Markýz (für Frankreich),
Markraběnka, Markýza
Őrgróf Маркиз (Markis),
Маркиза (Markisa)
Graf,
Gräfin
Comes,
Comitissa
Comte,
Comtesse
Conte,
Contessa
Conde,
Condesa
Earl/Count[14],
Countess
Greve,
Grevinde
Κόμης,
Κόμισσα
Graaf,
Gravin
Hrabě,
Hraběnka
Gróf,
Grófnő
Граф (Graf),
Графиня (Grafinja)
Khan, Beg
im Sinne eines Grundbesitzers (Khanom, Begom)
Pfalzgraf,
Pfalzgräfin
Comes palatinus Le Comte Palatin,
La Comtesse Palatine
Conte Palatino,
Contessa Palatina
Conde Palatino Palsgrave Palotagróf
Reichsgraf,
Reichsgräfin
Sacri Romani Imperii Comes Le Comte du Saint Empire,
La Comtesse du Saint Empire
conte dell'Impero,
contessa dell'Impero
Imperial Count Rijksgraaf, Rijksgravin
Altgraf,
Altgräfin
Comes vetus Le/la Altgrave Altgravio
Burggraf,
Burggräfin
Castellanus Le/La Burgrave Burgravio Castellan Burggraaf, Burggravin
Landgraf,
Landgräfin
Comes provincialis Le/La Landgrave Landravio Landgrave, Landgravina Landgrave, Landgravine
Raugraf,
Raugräfin
Comes hirsutus Le/La Raugrave
oder
Le/La Rougrave
Raugravio Raugrave
Rheingraf,
Rheingräfin
Comes rheni Le/La Rhingrave Renegravio Rijngraaf,
Rijngravin
Waldgraf,
Waldgräfin
Comes nemoris Le/La Waldgrave Waldgravio
Wildgraf,
Wildgräfin
Comes silvestris Le/La Wildgrave Wildgravio Wildgrave Wildgraaf
Wildgravin
Freiherr/Baron,
Freifrau/Baronin, Freiin/Baronesse
Baro Baron,
Baronne
Barone,
Baronessa
Barón,
Baronesa
Baron[15],
Baroness
Baron, Friherre,
Baronesse, Friherreinde
Βαρόνος/ Βαρώνος,
Βαρόνη/ Βαρώνη
Baron, Vrijheer,
Barones, Vrijvrouwe
Svobodný pán, baron,
Svobodná paní, baronka
Báró Барон (Baron),
Баронесса (Baronessa)
Khan, Beg,
(Khanom, Begom)
Grazmach
Grazmach
Ritter Eques/Miles Chevalier Cavaliere Caballero Knight/Dame,
Baronet/Baronetess[16]
Ridder Ιππότης,
Ντάμα
Ridder Rytíř Lovag Рыцарь (Ryzar') Khan, Agha (im Sinne eines Grundbesitzers) Fâris,
pl. Firsân
骑士
Edler,
Edle
(Vir) Nobilis Equité/ écuyer[17] Nobiluomo,
Nobildonna;
Noble Nobleman Jonkheer,
Jonkvrouw
Zeman,
Zemanka
Nemes
Herr von,
Junker,
Frau von,
Fräulein von
Dominus Sieur, Seigneur Signor,
Signora
Don, Doña Herre,
Frue
Κύριος,
Κυρία / Δεσποινίς
Jonkheer,
Jonkvrouw
Pán,
Paní
Úr Agha, Sayyed, Seyed, Seyyd Sayyid,
pl.Sâdat

Vizekönig war entgegen einem landläufigen Irrtum kein Adelstitel, sondern in einigen Monarchien die Amtsbezeichnung eines Gouverneurs in Kolonien bzw. Herrschaftsgebieten mit besonderem Prestige.

Deutsch Latein Französisch Italienisch Spanisch Englisch Dänisch Griechisch Niederländisch Tschechisch Ungarisch Arabisch Russisch Chinesisch Japanisch Amharic
Vizekönig,
Vizekönigin
Viceroi,
Vicereine
Vicerè,
Viceregina
Virrey,
Virreina
Viceroy,
Vicereine
Vicekonge,
Vicedronning
Αντιβασιλεύς
Αντιβασίλισσα
Onderkoning,
Onderkoningin
Vicekrál (místokrál),
Vicekrálovna (místokrálovna)
Nâ'ib al-Malik,
pl. Nuwwâb al-Malik
Вице-король (Wize-korol'),
Вице-королева (Wize-koroleva)
总督 (zǒngdū)

Internationale Unterschiede

Adelstitel und -systeme verschiedener Länder können zwar miteinander verglichen, nicht aber gleichgesetzt werden:

  • In Polen war jeglicher Titel unter dem eines Fürsten unstatthaft (siehe szlachta). Die kursiven Titel sind Übersetzungen von westlichen Titeln ins Polnische, die von fremden Monarchen an einige polnische Edelleute vergeben wurden, besonders nach den Teilungen Polens. Man benutzte nicht den Titel Edelmann/Edelfrau (Szlachcic/szlachcianka) mit dem Nachnamen, sondern sagte zum Beispiel herbu Wczele („vom Wappen Wczele“).
  • Für den inländischen russischen Adel wurden vor dem 18. Jahrhundert nur die Titel Knjas (russisch князь) und Bojar (russisch бояр) verwendet. Später wurden die Titel Graf und Baron hinzugefügt.
  • Die englische und die französische Sprache kennen keinen Unterschied zwischen „Großherzog“ und „Großfürst“.
  • Die romanischen Sprachen unterschieden im Gegensatz zu den germanischen nicht zwischen dem regierenden Fürsten (Fürst) und den nachgeborenen Mitgliedern fürstlicher Häuser (Prinzen). Insbesondere in Frankreich gibt es den Titel „Fürst“ (Prince) ausgesprochen selten (zum Beispiel bei der Nebenlinie der Bourbonen, den Fürsten von Condé), ansonsten ist der Fürstentitel zumeist ausländischen Würdenträgern vorbehalten. Dies unterscheidet den französischen (und den englischen) Adel fundamental vom deutschen. In Frankreich gibt es „Prinzen“ nur im Zusammenhang mit der königlichen Familie (princes du sang), ansonsten ist dieser Titel in Frankreich und Großbritannien nicht vorgesehen. Genauso wenig gibt es in diesen Ländern außerhalb der königlichen Familie die „Prinzessin“. Weder die Tochter eines Landedelmannes noch die Tochter eines Herzogs ist – im Gegensatz zu Deutschland – berechtigt, den Titel ihrer Eltern bzw. Vaters zu führen. Das heißt: Die Tochter des Duc de Grammont ist Mademoiselle de Grammont. In Deutschland wäre sie die „Prinzessin von Grammont“, mit Prädikat.

Siehe auch

Literatur

  • Karl Friedrich Dumoulin: Die Adelsbezeichnung im deutschen und ausländischen Recht. Peter Lang, 1997, ISBN 3-631-32447-2.
  • Sebastian-Johannes von Spoenla-Metternich: Namenserwerb, Namensführung und Namensänderung unter Berücksichtigung von Namensbestandteilen. Peter Lang, Europäischer Verlag der Wissenschaften, Frankfurt am Main 1997, ISBN 3-631-31779-4.

Weblinks

Commons: Adelstitel – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  • Anreden des Adels (grobe Übersicht)
  • Titulaturen, Adressen, Ressort- & Rang-Verhältnisse königl. preuß. Staatsbehörden, Staatsbeamten, Ordensritter …. 5. Auflage. Hayn, Berlin 1825 (Digitalisat).

Einzelnachweise

  1. Edikt über den Adel im Königreich Bayern auf verfassungen.de, abgerufen am 11. Dezember 2015.
  2. EuGH: Österreich darf Adelstitel verbieten. Die Presse vom 22. Dezember 2010.
  3. s:Verfassung des Deutschen Reichs (1919)
  4. Sebastian-Johannes von Spoenla-Metternich: Namenserwerb, Namensführung und Namensänderung unter Berücksichtigung von Namensbestandteilen. Peter Lang, Europäischer Verlag der Wissenschaften, Frankfurt am Main 1997, ISBN 978-3-631-31779-2, S. 137.
  5. Namensrecht: Aristokratischer Feinsinn. In: Der Spiegel. Nr. 19, 1999 (online – 10. Mai 1999).
  6. BayObLG: Beschluss vom 2. Oktober 2002, 1Z BR 98/02
  7. Text der Weimarer Reichsverfassung
  8. Familiennamen mit ehemaligen Adelsbezeichnungen. In: www.protokoll-inland.de. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 2020, abgerufen am 5. Februar 2022.
  9. Bundesministerium des Innern (Hrsg.): Ratgeber für Anschriften und Anreden. Berlin Dezember 2016, S. 21 (protokoll-inland.de [PDF; abgerufen am 5. Februar 2022]).
  10. Der Titel „Grand Prince“ wurde in Frankreich für die Fürsten des Großfürstentums Moskau und für die Thronerben des russischen Kaiserreiches verwendet. Übersetzung deutscher Adelstitel ins Französische. In: frog-leap.de. Abgerufen am 15. April 2013.
  11. a b c d Prince/principe kann auch ein Herrschertitel sein, Prinz in Deutsch, Prins in Schwedisch. Im englischen System ist der Titel Prince allein Mitgliedern der Königsfamilie vorbehalten. Die Bezeichnung Prince of Wales für den englischen Thronfolger (der als Erbe der schottischen Krone zugleich den Titel Duke of Rothesay trägt) wird traditionell mit Fürst übersetzt. Aus „Prince Charles the Prince of Wales“ wird „Prinz Charles, der Fürst von Wales“. Charles ist also Prinz (als Sohn der Königin) des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland und zugleich herrschender Fürst eines Landesteils. Ähnlich verhält es sich mit dem Príncipe de Asturias als spanischem Thronerben. Romanische Sprachen unterscheiden im Gegensatz zu germanischen nicht zwischen einem Fürsten (1. allgemeine Bezeichnung souveräner Herrscher im Gegensatz zu Klerikern, Mitgliedern des niedrigen Adels oder den Bürgern, 2. Adelsstufe zwischen Herzog und Graf für den Chef des Hauses) und einem Prinzen (nicht regierende Mitglieder eines hochadligen Hauses), nur der Kontext zeigt an, um welchen Rang es sich handelt.
  12. Im deutschen System ungefähr dem Landgraf und Pfalzgraf gleichgestellt.
  13. Deutsche Adelstitel (ohne lettre patente des französischen Hofes) wurden französiert/galliziert, das heißt die Endung „-graf“ wurde mit „-grave“ übersetzt; zum Beispiel wurde der Titel der Markgräfin von Bayreuth als „la Margrave de Bayreuth“ übersetzt Frogleap: Übersetzung deutscher Adelstitel ins Französische
  14. Die Bezeichnung Earl wird in Großbritannien nur für den einheimischen Adel angewendet; hingegen bezeichnet Count den gräflichen Adel außerhalb des Vereinigten Königreichs.
  15. Nicht zu verwechseln mit Baronet.
  16. Dabei ist der Baronet ein erblicher, der Knight ein nicht-erblicher Titel, beide werden im britischen System nicht als hochadelig angesehen, das heißt sie tragen keine Peerswürde.
  17. Eigentlich: Schildknappe von lateinisch scutum