Hydroxypropyldistärkephosphat

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Hydroxypropyldistärkephosphat ist ein Derivat der Stärke, das zu den Stärkeethern gehört. Diese modifizierte Stärke zählt zu den Lebensmittelzusatzstoffen und ist in der Europäischen Union als E 1442[1] zugelassen.[2]

Eigenschaften

Inhaltsstoffangabe von modifizierter Stärke ohne Angabe der E-Nummer

Dieser Zusatzstoff besitzt die Fähigkeit mit Wasser starke Gele zu bilden und ist besonders stabil gegenüber thermischen Veränderungen. Er besitzt somit eine gute Gefrier-Tau-Stabilität.[3][4]

Verwendung

Diese modifizierte Stärke wird als Verdickungsmittel für Desserts wie Puddings, Salatsaucen, Tortenfüllungen und Fertigprodukte verwendet. In Kaugummis sorgt sie für einen bestimmten Kaueindruck. Auf der Zutatenliste wird sie dabei häufig als modifizierte Stärke deklariert.[4]

Rechtliche Situation

Zutatenliste mit präziser Inhaltsstoffangabe mit E-Nummer E 1442

In der Europäischen Union sind die Lebensmittelzusatzstoffe gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand August 2021[5]) sowie in der Schweiz, gemäß der Zusatzstoffverordnung (ZuV) (Stand: Juli 2020[6]) aufgelistet.

Gesundheitliche Situation

Da dieser Stärkeether wie natürliche Stärke verdaut wird, gilt sie als gesundheitlich unbedenklich. Es existiert keine Angabe für die erlaubte Tagesdosis.[4]

Einzelnachweise

  1. Eintrag zu E 1442: Hydroxy propyl distarch phosphate in der Europäischen Datenbank für Lebensmittelzusatzstoffe, abgerufen am 19. April 2022.
  2. Eintrag zu oxidierte Stärke. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag, abgerufen am 29. März 2022.
  3. Frede: Handbuch für Lebensmittelchemiker. 3. Auflage, Springer, 2010, ISBN 978-3-642-01684-4, S. 667, doi:10.1007/978-3-642-01685-1.
  4. a b c Eintrag zu Hydroxypropyldistärkephosphat. In: Lexikon der Lebensmittelzusatzstoffe: Zusatzstoffe im Essen. Frank Massholder, abgerufen am 22. April 2022.
  5. Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe in der konsolidierten Fassung vom 8. August 2021
  6. Verordnung des EDI über die zulässigen Zusatzstoffe in Lebensmitteln. (PDF) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), 1. Juli 2020, abgerufen am 20. Dezember 2020.