Hydroxypropylstärke

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Hydroxypropylstärke (HPS) ist ein Derivate der Stärke, das zu den Stärkeethern gehört. Diese modifizierte Stärke wird in der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoff mit der Bezeichnung E 1440[1] verwendet.

Herstellung

Sie wird aus alkalisch vorbehandelter Wachsmaisstärke oder Kartoffelstärke durch eine polymeranaloge Reaktion mit Propylenoxid hergestellt.[2] Bei dieser Reaktion reagieren nicht alle Hydroxygruppen, sodass Gemische mit unterschiedlich hohem Substitutionsgrad entstehen. Auch der Substitutionsgrad der einzelnen Stärkebausteine innerhalb eines Polymers kann unterschiedlich hoch ausfallen.

Hydroxypropylstärke V1.svg

Damit besteht die Hydroxypropylstärke fast ausschließlich aus Amylopektin, also aus verzweigten Ketten von Glucosemolekülen. Um einen zu schnellen Abbau des Amylopektins durch das endogene Enzym Amylase zu verhindern, erfolgt eine teilweise Hydroxypropylierung der Glucoseeinheiten. Diese Hydroxypropylierung ist auch notwendig um eine Wasserlöslichkeit von Stärke zu erreichen.[3][4][5]

Eigenschaften

Stärkeether werden vor allem als Verdickungsmittel eingesetzt, um die gewünschte Konsistenz wässriger Produkte zu erreichen. Sie sind dabei stabil gegenüber der Einwirkung von Säuren und thermischen Veränderungen. Dies führt zu einer guten Gefrier-Tau-Stabilität.[6] Heutige moderne Hydroxypropylstärken haben eine molare Masse von etwa 200.000 Da mit einem Substitutionsgrad von 59 %.

Verwendung

Zutatenliste: Inhaltsstoffangabe von modifizierter Stärke ohne Angabe der E-Nummer

Diese modifizierte Stärke wird bei der Herstellung von Desserts wie Puddings, Füllungen von Backwaren, Salatsaucen sowie Tiefkühl- und Fertigprodukten eingesetzt. Auf der Zutatenliste wird sie dabei häufig nur als modifizierte oder chemisch modifizierte Stärke deklariert.[6]

Rechtliche Situation

In der Europäischen Union sind die Lebensmittelzusatzstoffe gemäß des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand August 2021[7]) sowie in der Schweiz, gemäß der Zusatzstoffverordnung (ZuV) (Stand: Juli 2020[8]) aufgelistet. Die Verwendung von Hydroxypropylstärke ist weiterhin zugelassen.[9]

Gesundheitliche Risiken

Da die Hydroxypropylstärke wie natürliche Stärke verdaut wird, gilt sie als gesundheitlich unbedenklich. Es existiert keine Angabe für die erlaubte Tagesdosis.[6]

Einzelnachweise

  1. Eintrag zu E 1440: Hydroxy propyl starch in der Europäischen Datenbank für Lebensmittelzusatzstoffe, abgerufen am 19. Juni 2022.
  2. Eintrag zu Hydroxypropylstärken. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag, abgerufen am 19. Juni 2022.
  3. G. Tegge: Stärke und Stärkederivate. Behr´s Verlag, Hamburg 3. Auflage 2004, ISBN 978-3899470758.
  4. A. Venâncio u. a.: Evaluation of crude hydroxypropyl starch as a bioseparation aqueous-phase-forming polymer. In: Biotechnology progress 9/1993, S. 635–9. PMID 7764352.
  5. T. A. Norris, J. F. Kennedy: Production of Hydroxypropyl Starch in a Continuous Static Mixer Reactor. In: Carbohydrate Polymers 29/1996, S. 370.
  6. a b c Eintrag zu Hydroxypropylstärke. In: Lexikon der Lebensmittelzusatzstoffe: Zusatzstoffe im Essen. Frank Massholder, abgerufen am 19. Juni 2022.
  7. Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe in der konsolidierten Fassung vom 8. August 2021
  8. Verordnung des EDI über die zulässigen Zusatzstoffe in Lebensmitteln. (PDF) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), 1. Juli 2020, abgerufen am 20. Dezember 2020.
  9. Aufgenommen durch die Richtlinie 95/2/EG