Immota fides

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Kleines Staatswappen des Herzogtums Braunschweig: Es zeigt als Umschrift im roten Oval die Devise IMMOTA FIDES sowie auf dem blauen Band eine weitere Devise des Welfenhauses NEC ASPERA TERRENT. Unten in der Mitte befindet sich das Großkreuz des Ordens Heinrichs des Löwen.

Immota fides (unerschütterliche Treue oder auch unverbrüchliche Treue) ist ein lateinischer Wahlspruch des Braunschweigischen Welfenhauses und eine Redewendung. Die Verwendung des Wahlspruchs geht auf die Stiftung des Ordens Heinrichs des Löwen am 25. April 1834 durch Wilhelm von Braunschweig, den letzten Herzog von Braunschweig und damit letzten männlichen Nachkommen des „Neuen Hauses Braunschweig“ zurück.[1]

Geschichte

Ansichtskarte zum 25. April 1906, dem 100. Geburtstag Wilhelms von Braunschweig. Sie zeigt die Devise IMMOTA FIDES, links den Braunschweiger Löwen, im Zentrum Brunonia, die allegorische Landesgöttin der Stadt und des Herzogtums Braunschweig mit einem Bildnis Wilhelms und im Hintergrund das Braunschweiger Schloss. Die Darstellung ist signiert mit E. Gelpke.

Im Landesherrlichen Patent die Errichtung eines Herzoglichen Ordens und dessen Statuten betreffend, wurde festgelegt, dass IMMOTA FIDES der Wahlspruch für diesen Orden sei. Außer auf dem Orden ist die Devise zusammen mit der zweiten NEC ASPERA TERRENT (Widrigkeiten schrecken [uns/mich] nicht [ab]) auf dem kleinen Staatswappen des Herzogtums Braunschweig zu finden.

Die Freimaurerlogen Andreas-Loge ‚Immota Fides’ (Stiftungstag 18. Oktober 1903, Matrikelnummer 34) in der Breite Straße 18[2], in Braunschweig sowie die Schottenloge Immota fides am Blankenstein in Blankenburg am Harz wurden nach der Devise benannt.[3]

Siehe auch

Weitere Devisen der Welfen:

Literatur

  • Roger Reckewell, Jens Fischer: Orden, Ehren- und Abzeichen des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg von 1809 bis 1918. Städtisches Museum Braunschweig, Braunschweig 1987 (Arbeitsberichte, Veröffentlichungen aus dem Städtischen Museum Braunschweig 54), ISSN 0934-6147.
  • H. Schulze: Chronik sämmtlicher [sic!] bekannten Ritter-Orden und Ehrenzeichen, welche von Souvrainen und Regierungen verliehen werden, nebst Abbildungen der Decorartionen. Berlin 1855.
  • Hugo Gerard Ströhl: Deutsche Wappenrolle, enthaltend alle Wappen, Standarten, Flaggen, Landesfarben und Kokarden des deutschen Reiches, seiner Bundesstaaten und regierenden Dynastien. Julius Hoffmann, Stuttgart 1897.

Einzelnachweise

  1. Landesherrliches Patent die Errichtung eines Herzoglichen Ordens und dessen Statuten betreffend. Braunschweig, am 25sten April 1834.
  2. Albert Sattler: Führer durch Braunschweig. 2. verb. und verm. Auflage, Verkehrs-Verein Braunschweig, Braunschweig 1909, S. 32.
  3. Renate Endler, Elisabeth Schwarze-Neuß: Die Freimaurerbestände im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz. Band 1: Großlogen und Protektor. Band 2: Tochterlogen. (= Schriftenreihe der internationalen Forschungsstelle Demokratische Bewegungen in Mitteleuropa 1770–1850, Bände 13 und 18), Frankfurt am Main u. a. 1994, 1996, S. 60 und 64.