Inflationsausgleich

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Als Inflationsausgleich wird ein Vorgang bezeichnet der den durch Inflation verursachten Wertverlust ausgleicht.

Soll die Inflation vollkommen ausgeglichen werden, so muss eine Entschädigung in der vollen Inflationshöhe erfolgen. Die Mehrheit der Verträge sieht allerdings keinen Inflationsausgleich vor. Insbesondere bei sehr langfristigen Verträgen, die teilweise über Jahrzehnte laufen spielt die Inflation eine entscheidende Rolle. So bringt eine heutige Rate von 1000 Euro nach 20 Jahren bei 3%iger Inflation kaufkraftbereinigt nur noch 553 Euro ein.

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